Bundeswehr regt Ermittlungen an. / Einflußnahme ? Feldjäger Fahrzeug

  • Welches Theater? Die Polizei handelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft und fragt was sie fragen soll ohne irgendwas zu bewerten. Wenn du Pech hast gereicht dir das nachher vor Gericht zum Nachteil.

    Viele Grüße Marcus

    Man kann es sich selber natürlich auch schwer machen. Aber auch ne interessante Ansicht.

  • Leute, nun schert mal nicht allen über einen Kamm :esel:

    Nur weil da einer Übereifrig war, muss man das doch nicht pauschal auf die Bundeswehr übertragen.#

    Nurmalsoanmerkenderweise - Kai

    Hallo Kai, sehe ich anders. Wenn ich sorge haben muss das einzelne Kleinhirne mir Ärger machen, weil ihr Dienstalltag offenbar so langweilig ist, werde ich tunlichst überlegen ob ich mich mit Teilnahme auf deren Veranstaltung in den Fokus bringe.

  • Das ist ja mal wieder eine wilde Story :wacko:


    Mein Fazit daraus ist, es sollten keine Taktischen Zeichen aktueller Truppenteile verwendet werden. (MP gibt es noch, also kommt das nicht aufs zivile Auto)

    Dafür gibt es, soweit ich weiß, keine rechtliche Grundlage. Die TZ sind interne Markierungen der Bundeswehr (und NATO). Auf sein Privatfahrzeug kann jeder machen, was er will. Auch rechteckige Kästchen mit irgendwelchen zeichen oder Buchstaben. Denn zivil ist das nichts anderes als das.

    Ich musste sogar mal vor einer $21 Begutachtung das Taktische Zeichen entfernen, TÜV Prüfer war Reservist.

    ... und den TÜV geht das überhaupt nichts an. Wenn der Prüfer sowas verlangt und sich auf seinen Reservistenstatus beruft, wäre hier mal über den Tatbestand der Amtsanmaßung nachzudenken. Damit überschreitet er erheblich seine Befugnisse als Angestellter einer Prüforanisation, auch wenn sie im Auftrag des Staates hoheitlich tätig wird.

    Uniformen trägt man nur nach Anzugsordnung und wenn man einen Dienstgrad hat.

    Selbstverständlich.

    Und wenn das bei einer Veranstaltung der Bundeswehr oder des VdRBw genehmigt wurde, ist das völlig in Ordung.

    Und wenn man zufällig noch Feldjäger war/ist und neben seinem privaten Feldjägerfahrzeug steht, ändert das in meinen Augen nichts an der Rechtslage.

    Das Fahrzeug ist das eine und die Person das andere. Wo steht das, dass das zusammen eine andere rechtliche Bewertung erbringt.

    Wenn man sich in Uniform mit der Kelle auf die Straße stellt und Fahrzeuge anhält, sieht das natürlich anders aus.

    Ich kenne es auch so, dass zur Amtsanmaßung eine besondere Tätigkeit gehört, die nur Amtspersonen erlaubt ist.

    Ansonsten kommt nur die unerlaubte Nutzung von geschützten Kennzeichnungen an Fahrzeugen in Betracht.
    Rotes Kreuz z.B.

    In dem Gesetz/der Verordnung steht nichts von Taktischen Zeichen, Begriff Feldjäger usw.

    Da ist noch nicht einmal des Wort "POLIZEI" als geschützter Begriff enthalten.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

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  • Welches Theater? Die Polizei handelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft und fragt was sie fragen soll ohne irgendwas zu bewerten. Wenn du Pech hast gereicht dir das nachher vor Gericht zum Nachteil.

    Viele Grüße Marcus

    Man kann es sich selber natürlich auch schwer machen. Aber auch ne interessante Ansicht.

    Handeule hat Recht. Ich kenne das aus eigener Erfahrung, aus einer scheinbar harmlosen Unterhaltung kann ganz schnell eine Anklageschrift resultieren. Ich würde, wenn es jetzt schon diese Ausmaße hat, dort erscheinen, aber keine Angaben machen oder einen Anwalt mitnehmen und mit diesem die Aussage abstimmen.

    Amtsdeutsch ist eine Sprache für sich.

  • Das ist sicher der beste Weg.

    Man weiß ja auch nicht, welche Fragen da gestellt werden und ein Anwalt kennt die Fallstricke sicher besser.

    Hoffentlich werden die Ermittlungen schnell eingestellt.


    Allerdings wäre eine (richerliche) Feststellung, dass das so rechtens ist, auch nicht schlecht und könnte in ähnlichen Fällen als Präzendezfall dienen.... hmmm

    Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen sollte, gibt es doch sicher auch eine rechliche Begründung, oder?

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Ich hatte schon mehrere Fälle eingestellter Verfahren, wo die Begründung -sofern überhaupt vorhanden- nur sehr vage war.

    Meistens (bei meinen Kellereinbrüchen) lautete die Begründung, daß ein Täter nicht ermittelt werden konnte,

    Bei dem Fall, wo ich mich darüber beschwert habe, daß auf meinem Privatgelände die Gültigkeit der TÜV-Plakette (natürlich abgelaufen, aber von der Straße aus nicht sichtbar) überprüft wurde, wurde gar nicht begründet, warum das Verfahren dann plötzlich eingestellt wurde.

  • Ich habe die Erfahrung gemacht, daß bei dem Vernehmen als Beschuldigter kooperatives Verhalten eher positiv gewertet wird. Nach dem Prinzip "ich bin ok, Du bis ok" dem Herrn / Frau Kommissar pünktlich, freundlich, offen und selbstbewußt gegenübertreten, gut vorbereitet, zb. mit TÜV-Papieren usw.

    Den Anwalt kann man sich holen, wenn wirklich ein Verfahren eröffnet wird.

  • Das ganze ist mal wieder typisch deutsch! Muss man leider so sagen!

    In unseren Nachbarländern sieht man das alles viel lockerer!

    Aber hier ist man schnell in seinem Amt beleidigt und muss dann eingreifen und was machen.


    Meine Nachbarin arbeitet bei Gericht, und musste sich schriftlich bei der Behörde beschweren dass irgendjemand bei Ihr gegenüber parkt. Statt diesem Nachbarn mal zu erklären, direkt so wie Sie es kennt schriftlich machen.

    Das Ende vom Lied ist dass die ganze Straße beidseitig absolutes Halteverbot ist!


    Kann hier mal keiner die 5 gerade sein lassen??

    Schrecklich!!


    Viele Grüße Bernd

    :juhu: Bei mir ums Haus ist es immer grün, auch im Winter! :juhu:


    :dev: OLIV - GRÜN :dev:


    :landy::landy::landy::landy::landy:


  • Und wenn einem absolut nichts, aber auch überhaupt gar nichts nachzuweisen oder vorzuwerfen ist und man völlig ruhig und kooperativ ist wird einem unter Umständen von der Polizei noch vorgeworfen "Sie haben bestimmt was zu verbergen. Sie sind provokant ruhig!" Wörtliches Zitat.


    So vor einpaar Wochen bei einer mehr als viertelstündigen "allgemeinen Verkehrskontrolle" mit meinem Zivil-PKW erlebt :T

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Bei einer Aussage bei der Polizei wirst Du nicht erfahren, wer Dich angezeigt hat.

    Ein guter Bekannter hat im Fratzenbuch einen sehr alten Motorradhelm der Polizei verkauft. Einer hat ihn angezeigt, wegen Unterschlagung/Diebstahl von "Staatseigentum". Da der VK wissen wollte, wer ihn da angeschwärzt hat, ist er zur Aussage gegangen.

    Er hat nicht erfahren, wer das war.

    Das Verfahren wurde eingestellt, da offensichtlich war, dass der Helm ausgemustert und uralt war.

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Bei einer Aussage bei der Polizei wirst Du nicht erfahren, wer Dich angezeigt hat.

    Ein guter Bekannter hat im Fratzenbuch einen sehr alten Motorradhelm der Polizei verkauft. Einer hat ihn angezeigt, wegen Unterschlagung/Diebstahl von "Staatseigentum". Da der VK wissen wollte, wer ihn da angeschwärzt hat, ist er zur Aussage gegangen.

    Er hat nicht erfahren, wer das war.

    Das Verfahren wurde eingestellt, da offensichtlich war, dass der Helm ausgemustert und uralt war.

    Kann auch sein das die Daten dann erst aus der Akteneinsicht des Anwaltes ersichtlich werden, spätestens wenn das Verfahren vor Gericht kommt, werden Ross und Reiter aber genannt.

  • Gerichte, Staatsanwaltschaft und andere Instanzen müssen sich mit allerlei Zeugs rumschlagen, was sie so aufgetischt bekommen. Das ist bestimmt auch nicht immer toll.

    Es werden ja auch schon mal Sachen "mangels öffentlichem Interesse" eingestellt.

    Ich würde mich konstruktiv kooperativ auf Augenhöhe zeigen und mit fundierten Fakten argumentieren, die Faust in der Tasche machen und Emotionen versuchen auszuklammern. :daumenhoch:

    Das hat auch eigentlich immer in der Schule gut geklappt, wenn der Nachwuchs mal wieder einen Fehltritt hingelegt hat. ;)

  • Kann auch sein das die Daten dann erst aus der Akteneinsicht des Anwaltes ersichtlich werden, spätestens wenn das Verfahren vor Gericht kommt, werden Ross und Reiter aber genannt.

    Das ist denkbar.

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Moinsen,


    wir waren mit unserem Hawk- und Motorradzirkus in Hilden zum Tag der offenen Tür offiziell als Aussteller eingeladen; ich hatte u.a. meinen Munga 4 und die Ilse dabei...beides in Feldjägerausführung mit Beschriftung blablabla...alles "tutti"...übrigens die K 75 Eskorte ebenso; bin nach der Veranstaltung bei Bier und Wurst zum "Feldjäger ehrenhalber" ernannt worden; soweit zum Spass..., war richtig gesellig :bier:


    Blacky: du kannst die Truppe ruhig weiter unterstützen


    Bei Fahrten auf der Strasse ist das Blaulicht mit dem grünen "Pariser" versehen, das FJ-Schild bleibt dran.

    In den zwanzig Jahren habe ich nur einmal mit der Rennleitung in Tarmstedt zu tun gehabt, weil ich das Blaulicht nicht abgeckt hatte...ich Depp; ausser "dududu" kam nichts; wir sind freundlich miteinander umgegangen.

    Wie man in den Wald ruft...


    In diesem Fall wurde der Balken , sprich die äusseren Leuchten, nicht abgedeckt; wäre was für die Rennleitung.

    Wahrscheinlich ist man an einen übereifrigen Kameraden geraten...; und wenn der Amtsschimmel erstmal wiehert... :deck:

    Good luck.


    Gruss Pit

  • .................

    Es werden ja auch schon mal Sachen "mangels öffentlichem Interesse" eingestellt.

    Ich würde mich konstruktiv kooperativ auf Augenhöhe zeigen und mit fundierten Fakten argumentieren, die Faust in der Tasche machen und Emotionen versuchen auszuklammern..................

    Stimmt.

    Auf jeden Fall würde ich schon zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei einen Anwalt mitnehmen.

    Der kann dann vor Ort beraten und entscheiden, was man in der Beschuldigtenvernehmung sagt, oder nicht sagt.


    Aus polizeilicher Sicht erscheinen anwesende Rechtsanwälte bei der Beschuldigtenvernehmung erstmal als unangenehmt.

    Erfahrungsgemäß sind die Anwälte aber auch für den vernehmenden Beamten eher eine Bereicherung.


    Unter 6-Augen (Beschuldigter, Anwalt, Vernehmender) kann vieles gut besprochen und schon vor dem Gerichtstermin an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.


    Gruß

    Carsten

  • Bei der Rennleitung schlägt man als Beschuldigter nur in Begleitung eines Anwalts auf!

    Die perfide Vorladung zum „Gespräch“ als Zeuge, wobei man intern eigentlich als Beschuldigter gilt, kenn ich auch. Als Zeuge kann man aber auch einen Anwalt mitnehmen. Bei mir verlief sich das dann im Sand, als der Anwalt einen Termin zur „Vernehmung“ ausmachen wollte.

    Don Lorenzo

    Ich las die Tage woanders von dem Vorwurf einer aggressiven Passivität :rolleyes:

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe daß ich da jetzt nichts verwechsle, aber nach meinem Wissen muß man einer polizeilichen Vorladung gar nicht nachkommen, nur einer gerichtlichen Vorladung !

    Ob man sich dann damit einen Gefallen tut, muß aber jeder für sich selbst entscheiden.


    Gruß


    Holger

  • Stimmt, man muß nicht hingehen, ist freiwillig. Aber was soll's. Wenn der Fall wirklich so sonnenklar ist, wie es hier allgemein angenommen wird, kann man da meines Erachtens erstmal ohne Anwalt hingehen und ganz normal Auskunft über die Tatsachen geben. Der Polizeibeamte wird mit dem Anwalt ohnehin nicht diskutieren, ob die Taktischen Zeichen, die Aufschrift "Feldjäger" oder die abgedeckten Blaulichter zulässig sind und/oder eine Amtsanmaßung darstellen. Wenn wirklich eine Anklage kommt, was ich nicht annehme, ist Zeit genug dafür.

  • Es wäre interessant zu erfahren was aus der ganzen Geschichte letztendlich wird, vor allem da das ja offensichtlich seitens der Bundeswehr angeleiert wurde. Auch wenn sich das ganze mit Sicherheit länger hinziehen wird. Dürfte zumindest in "unseren" Kreisen gewisse Auswirkungen haben was die Bereitschaft zur zukünftigen Zusammenarbeit mit der BW betrifft...

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



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