Bundeswehr regt Ermittlungen an. / Einflußnahme ? Feldjäger Fahrzeug

  • Woher weiß die Bundeswehr überhaupt wer der Fahrer ist? Der Halter muss ja nicht der Fahrer sein.

    Auf Amtsanmassung stehen 2 Jahre. Von daher: verstehe ich den Ansatz ohne Anwalt nicht. Was sagt denn die Rechtsschutzversicherung dazu?

    Viele Grüße Marcus

  • Irgendwie haben hier viele Leute nach meinem Eindruck ein etwas gestörtes Verhältnis zu Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Man könnte den Eindruck bekommen, als hätte man es bei den genannten Behörden mit der spanischen Inquisition zu tun.
    Ich kann nur aus meinen bisherigen Kontakten zu Polizei, Gerichten usw. sagen, dass ich bisher noch nicht nachteilig behandelt wurde und deswegen grundsätzlich positive Erfahrungen habe. Mag vielleicht damit zu tun haben, das ich selbst vierzig Jahre im Sicherheitsbereich tätig war (Bundeswehr -Feldjäger und zivil).

  • Die positiven Erfahrungen vergißt oder verdrängt man. Weil das ja eigentlich immer so laufen sollte und ganz selbstverständlich ist. Aber wenn man einmal mit einem Ar*** zu tun hatte bleibt das nun mal im Gedächtnis :schulterzuck:

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Generell kann hier nur gemutmaßt werden, da keiner die genaue Anklageschrift oder den Ankläger etc. kennt.


    Wurde letztes Jahr wegen Beleidigung angezeigt. 8 Wochen nach dem "Vorfall" sollte ich mich dazu auf dem Polizeirevier äußern. Ich wusste nicht mal was ich da genau gemacht habe, zu mal ich mehrfach am Tag über Gott, die Welt und manche Menschen Fluche. Auch wollte mir niemand verraten wer sich das Beleidigt gefüllt hat.

    Akteneinsicht ging dann eben nur mit Anwalt - und danach war die Anklage ne Lachnummer, da sich die angegriffene Person selbst so (vor Zeugen) genannt hat. Ich also nur ein Zitat von mir gegeben habe...

    '85 Ural 4320 mit 3-Seitenkipper und ATLAS Ladekran

    und weiteres Altblech nicht in Oliv. Unheilbar erkrankt am "Haben ist besser als brauchen"

  • Ich denke, der "normale Kontakt" mit der Polizei und eine offizielle Vernehmung als Beschuldigter sind zwei unterschiedliche Situationen, die auch unterschiedlich bewertet werden müssen.


    Ich verstehe da schon, dass man da lieber auf den Rat eines Rechtsbeistandes hört und würde das auch empfehlen.


    Es ist schön, berechtigterweise Vetrauen in die Mehrzahl der Polizisten und die Polizei als Institution unseres Staates zu haben und/oder haben zu können.

    Wenn eine Verurteilung im Raum steht, wenn auch nur entfernt, hat der Spaß ein Ende und man sollte die einem gegebenen Möglichkeiten, seine Rechte zu wahren, nutzen. Hinterher ist es viel schwieriger, aus so einer Nummer rauszukommen.

    Mitunter gefährden auch solch banale Verurteilungen ganze Existenzen oder Hobby-Bereiche. Manche von uns können das nicht riskieren.

    Das hat nichts mit Misstrauen gegenüber der Polizei zu tun.

    Ich hatte in der Vergangenheit Kenntnis von Vernehmungen, sowohl bei der Polizei, als auch bei der Bundeswehr, die, entgegen aller Erwartung, in eine völlig andere Richtung gelaufen sind.Vorwürfe, die man vorher angenommen hatte, kamen nicht zur Sprache, aber völlig andere Vorwürfe.


    Aber letztendlich muss es jeder selbst für sich abschätzen...

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Irgendwie haben hier viele Leute nach meinem Eindruck ein etwas gestörtes Verhältnis zu Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Man könnte den Eindruck bekommen, als hätte man es bei den genannten Behörden mit der spanischen Inquisition zu tun.

    Es hat nichts mit gestörtem Verhältnis zu tun wenn man sein Recht wahrnimmt. Ich gebe Dir Recht dass man ganz normal mit den Behörden umgehen kann, das gibt aber keine Garantie dass es nachher nicht verdreht weitergegeben wird, nicht mal mit Absicht, sondern weil die Amtsleute eben auch nur Menschen sind.

  • mal was anderes,

    wenn ich mir das Handybild so ansehe ist das vom Fahrer während der Fahrt gemacht worden,

    darf man das jetzt?


    Ist es überhaupt rechtens, dass das Bild mit ersichtlichem Nummernschild veröffentlicht wurde? Ähnlich Dashcam bzw. Datenschutz/Recht am Bild?

    Was verrät die Position des Innenspiegels auf dem Fotos des Knipsers? Handy am Steuer?


    Bin gespannt, wie das ausgeht. Aber mich wundert nix mehr...

    Ja, das finde ich auch fragwürdig.

    Was auf jeden Fall erlaubt ist im Fuhrpark, ist die "Retourkutsche" :P

  • Ein Forumsmitglieg schrieb hier, dass es ev. um den Schriftzug Feldjäger geht. Das würde ich auch vermuten, egal ob geschützt oder nicht.


    In unserem kleinen Städtchen gab es auch immer mal wieder Behördenfahrzeuge bei privat, die unkenntlich gemacht wurden. Ihr kennt das:

    Der grün-weiße T3 wird zur BULLIZEI, der alte silberne BMW Kombi zur POZILEI oder zur POLITUR... usw.


    Momentan ist es ja ganz hipp, Vokale wegzulassen: Vielleicht holt FLDJGR hier die Kuh vom Eis...

    Ich weiss :T :kinnlade:

  • Servus,


    gehen wir doch mal zu den Fakten über.

    - In der Beitragsüberschrift wird heißt es "Bundeswehr regt Ermittlung an".

    - Gleichzeitig schreibt unser Beitrageröffner in seinem Beitrag #6: "Spätestens mit der Vernehmung jetzt, bzw. der Akteneinsicht des Anwalts werden Ross und Reiter dieser Posse ja öffentlich. Mal sehen woher der Wind da weht." Somit widersprechen sich diese beiden Punkte

    - Es geht hier um einen Beitrag in einem "Subforum", die Überschrift des Beitrags lautet angeblich "Darf er das?"

    - Es wird hier nicht erwähnt was der Beitragersteller in dem anderen Forum überhaupt hinterfragt.

    - Es gibt eine Einladung zur Klärung des Sachverhalts


    Mehr Informationen gibt der Eröffner des Beitrages hier nicht bekannt oder ich habe keine gefunden und für mich sind das keine Informationen. Ich vergleiche das mit einer großen Schlagzeile in einer landesweit erscheinenden Zeitung mit vier Buchstaben.


    Ein Vorschlag von mir wäre die Überschrift des Beitrags abzuändern um eine Vorverurteilung der Bundeswehr herauszunehmen oder definitiv zu bestätigen das die Klärung des Sachverhalts über die Bundeswehr eingereicht wurde.


    Auch finde ich es nicht schön das hier gegen den Fotografen des Bildes in Beitrag 2 Front gemacht wird. Dieser wird hier ebenfalls beschuldigt und gegen diesen geschossen! Als Mitarbeiter eines Automobilwerkes weiß ich das es auch Rechtslenker gibt. Wer kann es ausschließen das die Aufnahme aus einem Fahrzeug mit dem Lenkrad auf der rechten Seite gemacht wurde? Somit kann es sein das bei der Aufnahme kein Verstoß gegen §23 StVo vorliegt.


    Meine persönliche Meinung


    Lars

  • Langsam ist das Thema ausgelutscht...


    Wenn von einer konkreten Ermittlung der Staatsanwaltschaft auszugehen ist, empfiehlt sich der Anwalt wegen der Akteneinsicht.


    Wenn die Polizei in der ersten Ermittlung tätig wird, sollte man vorsichtig sein. Es ist kein Misstrauen gegenüber der Polizei sondern wenn man hinterfragt, ob man als potentieller Beschuldigter oder als Zeuge befragt werden soll, sondern es müsste eigentlich von der Polizei im vorhinein klar geäußert werden, damit man seine Rolle und die damit verbundenen Rechte/Pflichten kennt.


    Ich wurde einmal 2 Monate nach einem Vorfall Abends angerufen und befragt, was ich dazu zu sagen hätte. Hier ging es auch um eine Beleidigung und ich habe meine Aussage gleich als potentiell Beschuldigter verweigert. Kam auch nicht nach. Die Art der Frage und des Anrufes fand ich schon ein wenig in Richtung Falle hinauslaufend....


    Ebenso ist es auch bei der Alkoholkontrolle, ich muss keine Beweise liefern, dass ich nichts getrunken habe. Für eine tiefgreifendere Ermittlung muss der Beamte einen Anfangsverdacht haben (Schlangenlinie, lallen, ...), dann kann er eine Blutentnahme anordnen. Das fällt schon in der Begründung schwer, wenn man in einer allgemeinen Kontrolle herausgezogen wird. Warum sollte ich dann noch Hampelmann und Strichballancen machen, wo ich potentiell aufgrund von Müdigkeit auffällig werden könnte?

    Natürlich will nicht jeder Polizist einem ans Bein pinkeln, aber vielleicht sucht auch mal einer ein Erfolgserlebnis, wenn er Nachts bei -5 Grad schon erfolglos 3 Stunden Fahrer anhält....


    Zu den Vokalen: Mir scheint das "Feldjäger" auf dem Foto aus Leuchtdioden geformt zu sein, eigentlich noch nicht einmal ein klar aufgebrachter Schriftzug.

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • Zu Post#71

    Ja, du hast natürlich zu großen Teilen Recht. Wir kratzen hier an der Oberfläche, und vielleicht ist es alles falsch wahrgenommen.


    Bezüglich Fotograf bzw. Kfz: ich denke schon, dass es ein Linkslenker ist. Der Innenspiegel und seine Ausrichtung ist ja nun mal da.

    Und ja, es könnte auch anders sein. Von der Rücksitzbank geknipst.

    Oder ein Fahrschulauto mit Zusatzspiegel, oder oder oder....


    Aber: leben und leben lassen.

    Und: Recht muss Recht bleiben.

    Für beide Seiten.

    Angenommen, es spitzt sich wie hier vermutet zu:

    Drehs mal um: Darf der das?


    Wir alle wissen, dass im Übereifer manches gemacht wird, was einem später auf die Füße fällt oder sich verselbstständigt.

    Deshalb ist, wenn möglich, immer ein Dialog zu bevorzugen.


    Ich klinke mich hier mal aus, bleibe aber gespannt.


    Habt alle eine gute Zeit.

  • Puhhh Lars, ich glaub du bist da was echt großen auf der Spur.

    Wenn ich schreibe das die Bundeswehr hinter dem ganzen steckt gibt’s dafür Gründe. Wenn ich schreibe das Ross und Reiter erkenntlich werden meine ich das die BW natürlich groß ist und es schon in interessant ist wer da Zuviel Zeit hat.

    Der Ersteller des Beitrages wollte wissen ob das Auto so auf der Straße bewegt werden darf.

    Die Einladung war im Juli, mittlerweile gibt es eigene Vorladung.

    Den Fotografen besser Denunzianten anzugehen findest du also nicht okay? Danke für deine Meinung.


    Hier wird niemand vorverurteilt.

  • Vielleicht mal zur allgemeinen Beruhigung. Was ich als Laie so gefunden habe und glaube.


    Der Begriff Feldjäger taugt nicht als Amtsbezeichnung.

    „Die Fledjäger“ meint alle Soldaten dieser Truppengattung vom Funker bis zum Eskorten Spitzenfahrer. Die Fahrzeuge der Truppe mit der Aufschrift Feldjäger werden auch von Soldaten ohne Feldjäger ATN gefahren und identifizieren lediglich die Truppengattung. Alle Fahrzeuge der Truppe haben die MP Kennzeichnung.

    Amtsanmaßung setzt eine Handlung voraus, aus der Tatsache heraus das Fjg nur Soldaten vorgesetzt sind wie soll das erfüllt werden. 132a scheint auf eine Sehr begrenzte Berufsgruppe bezogen.


    Für mich muss das im Sand verlaufen.

  • Servus,


    ....


    Auch finde ich es nicht schön das hier gegen den Fotografen des Bildes in Beitrag 2 Front gemacht wird. Dieser wird hier ebenfalls beschuldigt und gegen diesen geschossen! Als Mitarbeiter eines Automobilwerkes weiß ich das es auch Rechtslenker gibt. Wer kann es ausschließen das die Aufnahme aus einem Fahrzeug mit dem Lenkrad auf der rechten Seite gemacht wurde? Somit kann es sein das bei der Aufnahme kein Verstoß gegen §23 StVo vorliegt.

    ...

    :lupe: Das Bild kann auch mit einer Digitalkamera gemacht worden sein... :deck:

    You can't wait until life isn't hard anymore

    before you decide to be happy.

    (Nightbirde 1990 - 2022)


  • Hallo zusammen,


    also aktueller Stand nach der Vernehmung gestern.

    1.) Die Anzeige kommt von Referat Recht aus dem bmvg (ein zweites dieser Dezernate gibt es nämlich nicht)

    2.) es steht nur noch 132a im Raum

    3.) es geht einzig und allein um den Schritzug auf dem Balken

    4.) Kollege hat keine Aussage gemacht

    5.) Laut Akten wird wohl ein Zwangsverkauf angestrebt.


    Schauen wir mal wie es weiter geht.

    Die Sache wird einem Anwalt übergeben.

  • 132a scheint auf eine Sehr begrenzte Berufsgruppe bezogen

    Bei solchen Sachen sollte man statt irgendwelcher "Zusammenfassungen" aus dem internet, lieber den Volltext der entsprechend Vorschrift/Gesetz/§ zu Gemüte führen!

    Zitat

    (1) Wer unbefugt

    1.inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
    2....
    3....
    4.inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    5.) Laut Akten wird wohl ein Zwangsverkauf angestrebt.

    Das verstehe ich nicht. hmmm

    Auch dazu steht was im §132a:

    Zitat

    (4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, ... bezieht, können eingezogen werden

    Die Autoschlange ist die einzige Schlange, die das A****loch vorne hat!

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