Bundeswehr regt Ermittlungen an. / Einflußnahme ? Feldjäger Fahrzeug

  • Lieber MagirusDeutzUlm du wirst mir sicher auch sagen können welche Amtsbezeichnung hier verwendet wurde. Feldjäger jedenfalls ist keine. Welches Amt soll das sein?


    Zu 4:) welche Uniform sind den normale Straßenbekleidung?


    Die Bundeswehr selber veräußerte die Fahrzeuge ebenso wie die Motorräder vollständig aufgerödelt eine Verpflichtung zum entfernen der Symbole oder Schriften steht nigends. (Anders als häufig in Anzeigen der Zoll-Auktion)


    Also nicht nur das Gesetz zitieren, googeln können wir nämlich alle, sondern auch begründen welcher Teil davon warum erfüllt ist.

  • :staun:

    Spannende Neuigkeiten.

    Direkt aus dem BmVg hätte ich nicht erwartet.

    Zwangsverkauf ist echt happig. Das erinnert an die Sache mit dem Panzer in Heikendorf. Da hörte ich kürzlich, der Eigentümer wäre zum Verkauf gezwungen worden. Aber da ging es um einen Panzer, der als Ganzes dem KWKG unterliegt.


    Der Omega oder gar nur der Balken oder nur die Blechabdeckung sind für so eine Forderung irgendwie ziemlich banal.

    §132a war auch das was ich erwartet hatte. Wobei ich da auch den begriff "Feldjäger" nicht so wiederfinde...


    Gut, dass er sich nicht geäußert hat, wenn das so hoch aufgehängt wird.

    Da ist Fachexpertise von nöten.


    In jedem Fall wird das ein spannendes Ergebnis sein.

    Wenn entschieden wird, dass das Wort "Feldjäger" geschützt ist, auch wenn keine Handlungen damit verbunden waren, hat das einige Konsequenzen für die Militärfahrzeugszene.

    Wird dagegen entschieden (z.B. auch seitens der Staatsanwaltschaft durch Einstellung des Verfahrens, gibt das auch etwas Klarkeit.

    Bisher waren das ja immer nur Annahmen, dass der Begriff nicht geschützt wäre.


    Ich hoffe, Du hältst uns weiter auf dem Laufenden.

    Und vielen Dank für das Update. :daumenhoch:

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • ...zumindest der Staatsanwalt ist der Meinung dass "Feldjäger" dazugehört. Da Feldjäger genau so viele zivile Befugnisse haben wie die ABC-Abwehrtruppe ist das ein interessanter Ansatz. Ich bin auch gespannt wie das ausgeht.

    Viele Grüße Marcus

  • 5.) Laut Akten wird wohl ein Zwangsverkauf angestrebt.

    Also. So ruhig wie ich es kann.


    Scheinbar gibt es ja bei der Bundeswehr trotz Personalmangel und Finanzierungslücken noch genug Amtsstubendiktatoren mit zu viel Tagesfreizeit und zu viel Zugriff auf Finanzmittel zu geben, um das volle Programm gegen einen der letzten Bürger aufzufahren, die noch was mit der BW zu tun haben wollen. Man hätte ihn natürlich einfach kontaktieren können und ihn auffordern den Feldjäger-Schriftzug in Zukunft auf öffentl. Straßen abzudecken. Aber der Gedanke kommt den Superbeamten vom BMVG scheinbar nicht mal in den Sinn.


    Ich will jetzt auch keine sachlichen Argumente hören, was der Beamte tun muß und was der Eigentümer falsch gemacht hat. Das ist einfach nur ein Schildbürgerstreich.


    Und jetzt höre ich auf, bevor ich unsachlich werde :D .

    Viele Grüße aus Calenberg!

    Lars.

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  • Da Feldjäger genau so viele zivile Befugnisse haben wie die ABC-Abwehrtruppe ist das ein interessanter Ansatz.

    Das stimmt leider so nicht. Die Feldjägertruppe hat sehr wohl unter bestimmten Voraussetzungen mehr Befugnisse wie die ABC-Abwehrtruppe. Siehe z.B. das UZwGBw, vor allem die Ausführungsbestimmungen. Beispiele:
    - Bereits jeder Führer einer Feldjägerstreife ist zur vorübergehenden Sperrung einer sonstigen Örtlichkeit zur Erklärung eines militärischen Sicherheitsbereichs berechtigt. Diese Sperrung wirkt unmittelbar gegen "Zivilisten". (Nr. 30 AB)
    - Übergabe vorläufig festgenommener Zivilpersonen (z.B. durch eine militärische Wache Festgenommene) hat in aller Regel durch Feldjäger zu erfolgen (Nr. 50 AB)
    - Feldjäger sind grundsätzlich einzuschalten, wenn durch Anwendung unmittelbaren Zwanges Personen schwer verletzt oder getötet wurden (Nr. 70 AB)
    - Sonder- und Wegerechte nach der StVO, die bei ihrer Anwendung auch gegen Zivilisten wirken. Die ABC-Abwehrtruppe hat zumindest nach meinem Kenntnisstand keine entsprechend ausgestatteten Fahrzeuge (siehe dazu § 52 StVZO) und könnte diese Rechte nur über den Umweg Notstand / Gefahrenabwehr nach $ 35 StGB in Anspruch nehmen.

  • Die ABC-Abwehrtruppe hat zumindest nach meinem Kenntnisstand keine entsprechend ausgestatteten Fahrzeuge

    Zum Teil gehören zur ABC-Abwehr auch Feuerwehren, die dann schon diese Rechte haben. Aber das ist jetzt irgendwie Haarspalterei ;) .

    In der Tat haben alle Fahrzeuge, die legal mit Sondersignalanlagen ausgestattet sind (Bw-Feuerwehr, San, Feldjäger) dieselben Rechten gegenüber den Verkehrsteilnehmern nach §38 StVO, oder eher umgekehrt: Der Verkehrsteilnehmer hat in selber Weise zu reagieren, egal, welche Farbe das Fahrzeug hat. Die den Fahrern oder Fahrzeugen zugebilligten Rechte der Organisation (hier Bw) weichen sicherlich voneinander ab.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Aus den Gesetzen eine Strafbarkeit des "Feldjägerautofahrers" wegen 132a herzuleiten, wird eine echte juristische Herausforderung für die Staatsanwaltschaft. In den bisherigen BGH-Entscheidungen geht es immer um "Handlungen" in Uniform, nicht um "Auftreten":

    "...dass sich das Handeln des Täters nach außen als Wahrnehmung öffentlicher Funktionen darstellt und objektiv mit einer hoheitlichen Maß­nahme verwechselt werden könnte ...wird der Anschein hoheitlichen Handelns in der zweiten Alternative aber durch die Hand­lung selbst begründet, nicht durch das Auftreten des Täters als Amtsträger...."

    (https://www.ihr-anwalt-hamburg…-durch-uniformtragen.html)

    Ein reines Fahren eines oliven Kfz ohne Blaulicht usw., entsprechend der STVO, in gehörigem Abstand kann auf keinen Fall mit einer hoheitlichen Maßnahme verwechselt werden.

    Denn wie könnte sonst der Opel-Meister der zivilen Kfz-Werkstatt eine Probefahrt mit dem im Auftrag der Bundeswehr reparierten Fahrzeug machen?

    Wenn sich das BmVg einschaltet, werden die vermutlich bis zu einer neuen BGH-Entscheidung gehen wollen, soweit der Beschuldigte nicht vorher einknickt. Ich wäre gerne bereit, mit einer kleinen Spende zu evtl. Anwaltskosten beizutragen.

  • Seit gestern liegt das ganze beim Anwalt.


    1.) der Besitzer muss nicht gefahren sein

    2.) nach Auffassung des Anwaltes sind Feldjäger von 132a nicht geschützt.


    Anmerkung von mir.


    Da in der Feldjäger Truppe (zumindest zu meiner Zeit) keine besondere Befähigung notwendig war um Blaulicht Fahrzeuge zu bewegen, kann man auch nicht davon ausgehen das jedes Feldjäger Fahrzeug auch ausgebildete Feldjäger enthält ;)

  • Naja die oben genannten Befugnisse der Feldjäger sind nichts was Otto Normalbürger nicht auch tun darf.


    Beispielsweise der "jederman-Paragraph". Jeder Bundesbürger darf einen anderen vortläufig festhalten wenn die Umstände es erfordern.

    Genauso darf man bei Gefährdung anderer, beispielsweise nach einem Unfall die Straße sperren.


    Wegen so kapriolen habe ich seit 3 Jahre eine Rechtsschutzversicherung, für Verkehrs, Zivil und Familienrecht. Gut investiertes Geld:

    Im Dezember 23 für mir ein Heilbronner Transit die Front ab an der Ampel. Er war nicht versichert und ist nach Italien abgehauen. Ohne Rechtsschutz wäre ich auf den 20k€ sitzengeblieben.

    Das nur am Rande, zurück zum Thema.

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • Lieber MagirusDeutzUlm du wirst mir sicher auch sagen können welche Amtsbezeichnung hier verwendet wurde. Feldjäger jedenfalls ist keine. Welches Amt soll das sein?

    Ob der Begriff "Feldjäger" eine "inländische ... Amts- oder Dienstbezeichnung" ist, das entscheidet im Zweifelsfall ein Richter(gremium)...


    ...und nicht irgendwelche Hobbieanwälte aus einem Forum, denn wie bereits geschrieben wurde, scheint sich da jemand drann zu stören und kann das soweit Begründen, dass offensichtlich ein Staatsanwalt Zeit und Arbeit darein verschwendet steckt! :schwitz:

    Zitat

    Zu 4:) welche Uniform sind den normale Straßenbekleidung?

    ....

    Das ganze hier jetzt ins Lächerliche ziehen und mich spitzfindig zwischen den Zeilen als Blöd darstellen zu wollen, kannst du dir sparen... ;)


    ...in dem Gesetzestext ist nicht nur explizit auf das Tragen von Uniformen verwiesen, sondern auch auf Amtsabzeichen - und diese müssen nicht Zwangsläufig auf einer Uniform angebracht sein! :staun:

    Die Autoschlange ist die einzige Schlange, die das A****loch vorne hat!

  • Da du ja offenbar schlauer bist als alle anderen. Was ist den ein Amtsabzeichen?? Bei der Polizei ist das der Stern, der Schriftzug ist ja explizit extra geschützt. Aber was ist es den bei den Feldjägern?


    Ich frag ja nur.

  • Da du ja offenbar schlauer bist als alle anderen.

    Wie gesagt...lass deine spitzfindigen Anspielungen gegenüber Leuten die nicht deiner Meinung bzw. Rechtsaufassung sind und/oder das ganze etwas differenzierter sehen weil sie im Gegensatz zu dir nicht persönlich betroffen sind! :wacko:

    Zitat

    Was ist den ein Amtsabzeichen?

    Es geht hier offensichtlich nicht um Amtsabzeichen, sondern um Amts-/Dienstbezeichnungen...


    ...und wer letzendlich (auch im Einzelfall!) rechtssicher bestimmt, was das ist, wurde im Threadverlauf bereits mehrfach aufgeführt - das MFF ist es jedenfalls nicht!

    Die Autoschlange ist die einzige Schlange, die das A****loch vorne hat!

  • Da in der Feldjäger Truppe (zumindest zu meiner Zeit) keine besondere Befähigung notwendig war um Blaulicht Fahrzeuge zu bewegen, kann man auch nicht davon ausgehen das jedes Feldjäger Fahrzeug auch ausgebildete Feldjäger enthält

    Ich fahre ab und an mal Fahrzeuge vom Roten Kreuz, auch welche mit Sondersignalanlage. Ohne Kurs und ohne dass es illegal wäre - illegal wäre nur der Missbrauch der selben.

  • Naja die oben genannten Befugnisse der Feldjäger sind nichts was Otto Normalbürger nicht auch tun darf.

    Ohne das weiter vertiefen zu wollen: Seit wann darf Otto Normalbürger einen temporären Militärischen Sicherheitsbereich erklären?

    Aber um nochmal auf die Amtsabzeichen zurück zu kommen, die hier eventuell der Auslöser dieser Aktion sind. Hat denn einer der Beteiligten weißes Koppelzeug und/oder Armbinde Feldjäger und/oder weiße Schirmmütze und/oder Stahlhelm mit weißem Helmband und/oder Armbinde "IM FEDJÄGERDIENST" getragen?

    Möglicherweise macht das Referat Recht hier den Versuch, über die in den Vorschriften geregelte Kennzeichnung der Feldjäger aus den dort erwähnten "Kennzeichen" ein "Amtsabzeichen" zu machen.

    In der ZDv 75/100 "Die Feldjäger in der Bundeswehr hieß es dazu in den Nr. 126 - 127:
    126. Kennzeichen des Feldjägers im Feldjägerdienst sind:
    - zum Dienstanzug
    + weißes Koppelzeug
    + Schirmmütze mit weißem Bezug oder Schutzhelm oder Stahlhelm mit weißem Helmband
    - zum Feldanzug
    + weiße Armbinde "Feldjäger" am linken Oberarm
    + Schutzhelm oder Stahlhelm mit weißem Helmband
    Auf Befehl darf zum Feldanzug auch weißes Koppelzeug und Schirmmütze mit weißem Bezug oder Barett getragen werden.


    Sinngemäß steht Ähnliches in den aktuellen Vorschriften.

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