Aus aktuellem Anlass: Verbringung und Demilitarisierung von Artillerie und Geschützen ("Mann (60) mit Kriegskanone auf der Autobahn erwischt")

  • Moin zusammen,


    auf diesen Artikel hat mich mein Vater heute aufmerksam gemacht:


    Mann (60) mit Kriegskanone auf der Autobahn erwischt



    Der Herr hatte dem/der Artikel im Netz zufolge ein Artilleriegeschütz britischer Bauart in Belgien ersteigert und wurde beim Versuch es nach Deutschland zu verbringen von der Polizei angehalten.

    Augenscheinlich handelt es sich dabei um ein Q.F. 25-Pdr. Feldgeschütz typischer Bauart.


    Für mich ist der Artikel insbesondere daher von Interesse da Ich selber mit dem Gedanken spiele mir für meinen 181er ein passendes Stück Deko zuzulegen, sei es als Replik oder ein demilitarisiertes Original. Weiterhin sammele Ich demilitarisierte Munition verschiedenster Kaliber, Epochen und Waffensysteme.


    Angesichts des Artikels stehe Ich nun vor folgenden Fragen:


    - Inwiefern ist für die Verbringung eines derartigen Geräts eine Bescheinigung/Zertifikat mitzuführen ? (Mal abgesehen davon dass das allemal ratsam ist)

    - Inwieweit sind Geschütze und Lafetten die - vermutlich - über keine spezifische Fhgst.-Nr. bzw. Zulassung verfügen auf eigener Achse zu verbringen ?

    - Wie schafft man sich im Hinblick auf das KwKG Rechtssicherheit bei Kontrollen durch Polizei und andere Behörden im Straßenverkehr ?

    - Obliegt es der Polizei überhaupt festzustellen ob ein Verstoß gegen das KwKG vorliegt, bzw. sind die Beamten vor Ort befugt die Richtigkeit und gültigkeit eines Zertifikats anzuzweifeln ?


    Hier würden mich auch sehr stark die Meinungen von Forenmitgliedern interessieren die aus eigener Erfahrung berichten können was man als Besitzer von Panzerfahrzeugen, Artillerie, etc. so erlebt.



    Mich schreckt die ganze Rechtslage in unserem Land mittlerweile zunehmend ab, bis zu dem Punkt an dem Ich das Gefühl habe dass man juristisch vollständig der persönlichen Willkür der zuständigen Beamten bzw. Sachbearbeiter ausgeliefert ist. Ich bin zwar der Meinung dass wir nach wie vor in einer intakten Demokratie leben, aber nichtsdestotrotz kommen mir daran langsam Zweifel. Der genannte Artikel ist dabei ja nur eine Kleinigkeit unter Vielen wenn man sich bspw. die Geschichte um den Heikendorf-Panther in Erinnerung ruft.

    Allzeit gute Fahrt und 2 Handbreit Luft unterm Schweller wünscht:

    Freddy

    :kuebel:


    VW Typ 181 Kurierwagen Bj.71 ; Audi 80 B4 Quattro Bj.92 ; Audi 100 C3 Avant Quattro Bj.92 ; Audi A6 C4 Avant Quattro Bj.96

    Ducati 900SS Bj.93 ; Yamaha RD250 Bj.76 ; Honda VFR750 Bj.96

  • ... ersteinmal schreibt die Polizei in solch einem Fall eine Verdachtsanzeigen und die Entscheidung ob Anklage erhoben wird trifft die Staatsanwaltschaft nach Prüfung aller Details. Dazu werden ggf. dann auch Gutachter hinzugezogen.

    Ein Urteil fällt dann ein Richter.

    So ist das bei uns mit der Gewaltenteilung und da kann ich keinerlei Willkür feststellen.


    Zweitens, wenn ich in das Geschütz schaue und das Rohr ist offen, habe ich einen erforderlichen Anfangsverdacht.

    Egal ob ein Verschluss vorhanden ist oder nicht.


    Der Reißerische Artikel gibt hierzu keinerlei sachdienliche Hinweise.

    Daher muss man nicht gleich von Behördenwillkür ausgehen.


    So sieht das zumindest - Kai

    :BGS-F: BUNDESGRENZSCHUTZ - GSK (GrenzSchutzKommando) Küste - BGS See - KüEH (KüstenEinsatzHundertschaft) :BGS-S:

    :BGS-B:


  • Hab Mal gehört,das in Belgien seit 2008 die Mündungen von Kanonen durch das einsetzen einer Verschweißten Platte verschlossen sein muss.wenn nicht, war die Puste in Belgien schon nicht legal

    Wenn er kein Demil Zertifikat hat, haben die Polizisten meiner Meinung keine Andere Wahl als ihn aus dem Verkehr zu ziehen und klären zu lassen wie weit da ein Verstoß gegen das KwKG vorliegt,oder auch nicht.

    gruss nobi

  • Der Typ hat doch alles falsch gemacht. Offen fahren geht nicht wegen Waffenanscheinsparagraph. Kanone muss Längsschnitt haben. Ein Bolzen muss im vorderen Drittel eingeschweißt sein. Aufschlagbolzen muss entfernt sein und Aufnahme muss zugeschweißt sein. Papier über die Ordnungsgemäße Demilitarisierung muss man in Deutschland vorher Beantragen usw.. Einfach mal beim Amt nachfragen. Er wird einige Probleme bekommen.

  • Wenn er kein Demil Zertifikat hat, haben die Polizisten meiner Meinung keine Andere Wahl als ihn aus dem Verkehr zu ziehen und klären zu lassen wie weit da ein Verstoß gegen das KwKG vorliegt,oder auch nicht.

    Zweitens, wenn ich in das Geschütz schaue und das Rohr ist offen, habe ich einen erforderlichen Anfangsverdacht.

    Egal ob ein Verschluss vorhanden ist oder nicht.

    Soweit bin Ich da halbwegs eurer Meinung. Aktuell kann Ich mich aber aufgrund der mageren Faktenlage nur auf Vermutungen stützen und die lautet darauf dass Niemand der sich für Feldartillerie begeistert und einen hohen 4- oder gar 5-stelligen Betrag für ein solches Gerät investiert, dieses Gerät in vollkommener Unkenntnis der Rechtslage erwirbt und transportiert. Spätestens der Auktionator bzw. Verkäufer wird den Herren ja wohl darauf hingewiesen haben. Bis zum Verbringen des Geschützes müssten da also schon seeeehr viele Beteiligte entweder vollkommen unwissend oder in bewusster Missachtung der Rechtslage gehandelt haben. Beides halte Ich jetzt für unwahrscheinlich. Ich bin daher mal davon ausgegangen dass der Herr versucht hat den Haufen ordnungsgemäß und mit Zertifikat zu verbringen, aber an einem übereifrigen Beamten gescheitert ist. Daraus resultierend stelle Ich Frage Nr. 4 aus meinem Ursprungsbeitrag.


    Der Reißerische Artikel gibt hierzu keinerlei sachdienliche Hinweise.

    Daher muss man nicht gleich von Behördenwillkür ausgehen.

    Von Behördenwillkür habe Ich in diesem Fall aufgrund der mageren Faktenlage noch gar nicht gesprochen, das war eine allgemein gehaltene Aussage meinerseits. Dass in unserem Land Behördenwillkür (sei es institutionalisiert oder durch Einzelpersonen) existiert ist wohl nicht von der Hand zu weisen.

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    Freddy

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  • Der Kollege wurde ja in Aachen unmittelbar nach dem Grenzübertritt 'entdeckt'.
    Da die Rechtslage hier offensichtlich noch nicht europäisch harmonisiert ist, kann es durchaus sein, dass der Erwerb und Transport in Belgien vollkommen legal war. Und der belgische Verkäufer ist dann auch nicht zwingend mit der bundesdeutschen Gesetzeslage vertraut.
    Am Ende obliegt es dem 'Importeur' die Anforderungen im Zielland einzuhalten.

    Gruß


    Peter

  • Nunja, wer weiß, was an dieser Meldung überhaupt dran ist.

    Die journalistishe Qualität ist ja auch nicht so überragend...

    Der Begriff "Kriegskanone" liegt so ungefähr auf dem sachlichen Niveau des Wortes "Schießgewehr".

    Und den Begriff findet man ja meist nur in Kindergärten. :P

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • naja, die Informationen sind nicht zahlreicher, aber zumindest nicht ganz so reißerisch dargestellt.


    ich befürchte wenn man da nicht fette Schlagzeilen draus machen kann wird man davon nichts mehr hören. :schulterzuck:

  • Egal, ob das jetzt legal oder nicht so ganz legal war - wer zurrt sich so ein Teil

    sichtbar auf den Hänger? Das provoziert ja geradezu eine Kontrolle.

    Geschlossener Anhänger, Sprinter, egal, aber doch nicht offen sichtbar auf dem Hänger? :ohhh:

    Erst wenn der letzte Industriearbeiter und der letzte Kumpel seine Arbeit verloren hat, wenn der letzte
    Handwerker
    und der letzte Landwirt zu Tode reguliert wurde, erst dann werdet ihr feststellen, daß
    Sozialarbeiter, Klimaaktivisten, Genderforscher und
    Politiker nichts lebensnotwendiges herstellen!

    ***********

    I am not going to let some clowns tell me what guns I can have! (Joe Foss, President NRA 1988-1990)


  • Das provoziert ja geradezu eine Kontrolle.

    Es gibt anscheinend wirklich immer mehr Spinner, die tatsächlich durch ihr Verhalten Kontrollen provozieren wollen. Dazu passt diese Meldung von heute:

    https://www.stern.de/gesellsch…-mit-waffen-35197002.html


    Hinweis auf die Reichsbürgerszene durch Aufkleber auf dem Auto, Drängeln auf der Autobahn, diverse dem Waffengesetz unterliegende Gegenstände im Auto und ein Gewehr offen und griffbereit über den Fahrersitz gehängt. Der muss sich doch darüber im klaren sein, dass er irgendwann angehalten und kontrolliert wird.

  • https://www.stern.de/gesellsch…-mit-waffen-35197002.html


    Hinweis auf die Reichsbürgerszene durch Aufkleber auf dem Auto, Drängeln auf der Autobahn, diverse dem Waffengesetz unterliegende Gegenstände im Auto und ein Gewehr offen und griffbereit über den Fahrersitz gehängt. Der muss sich doch darüber im klaren sein, dass er irgendwann angehalten und kontrolliert wird.

    Na gut, Reichsbürger........ Das Alleine spricht nun leider mal Bände über den Geisteszustand des Fahrzeugführers.


    Der Kollege wurde ja in Aachen unmittelbar nach dem Grenzübertritt 'entdeckt'.
    Da die Rechtslage hier offensichtlich noch nicht europäisch harmonisiert ist, kann es durchaus sein, dass der Erwerb und Transport in Belgien vollkommen legal war. Und der belgische Verkäufer ist dann auch nicht zwingend mit der bundesdeutschen Gesetzeslage vertraut.
    Am Ende obliegt es dem 'Importeur' die Anforderungen im Zielland einzuhalten.

    Nun ja, Feldartillerie im Museumszustand wechselt selten direkt von Privat an Privat den Besitzer. In der Regel geschieht das über Auktionshäuser oder gewerbliche Verkäufer die möglicherweise die exakte Gesetzeslage in der Bananenrepublik nicht kennen, sehr wohl aber Kenntnis davon haben dass die Uhren hier anders ticken und entsprechend darauf hinweisen sollten.


    ist ganz schoen dumm gewesen sowas offen auf einem Anhaenger zu transportieren

    Der Aussage ist nichts weiter hinzuzufügen, Wie Blöd muß man sein ?

    Ich glaube das hatte mit Blödheit nichts zu tun. Ein knapp 2 Tonnen schweres Feldgeschütz passt nun mal schlicht nicht in jeden Sprinter, schon allein aufgrund der Spurweite. Und verladen könnte man das Ding ebenfalls bestenfalls mit Kran/Bagger/Traktor. Für Mich sieht das auf dem Bild wie ein PKW-Transporthänger oder ein großer Kipphänger aus und der Scheint mit den Abmessungen des Brockens schon echt am Anschlag beladen zu sein.


    Abgesehen davon: Wieso sollte man sowas in einem demokratischen Rechtsstaat nicht offen transportieren dürfen ? Weil die Spießbürger sich an so etwas stören ? Muss allein mit dem Besitz jeder Waffe, Knallstock, Messer, Schlagstock, Erbsenpistole und Steinschleuder automatisch angenommen werden dass der Besitzer Terrorist, Reichsbürger, Nazi, oder Revolutionär ist und niedere Ziele verfolgt ? Verstecken muss man so etwas nur wenn man Dreck am Stecken hat. Für mich ein Argument mehr dass der Käufer vermutlich der Überzeugung war dass Alles seine Richtigkeit hatte bis Er von den Beamten angehalten wurde.

    Allzeit gute Fahrt und 2 Handbreit Luft unterm Schweller wünscht:

    Freddy

    :kuebel:


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    Ducati 900SS Bj.93 ; Yamaha RD250 Bj.76 ; Honda VFR750 Bj.96


  • Muss allein mit dem Besitz jeder Waffe, Knallstock, Messer, Schlagstock, Erbsenpistole und Steinschleuder automatisch angenommen werden dass der Besitzer Terrorist, Reichsbürger, Nazi, oder Revolutionär ist und niedere Ziele verfolgt ?

    Nach meinem Eindruck gehen aber die Bestrebungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung genau in diese Richtung - siehe die Diskussion um die jüngsten Verschärfungen des Waffengesetzes, z.B. hinsichtlich ganz normaler Taschenmesser

  • Vor ein paar Jahren war ich beim Holzschnitzer in der Kneipe als das dortige Wintertreffen stattgefunden hat.

    Plötzlich stand die Kripo im Schankraum und wollte vom Personal wissen was denn da los ist!?

    Es wäre ja nicht normal dass so viele Militärische Fahrzeuge in der Gegend seien und auf dem Parkplatz 🅿️ stehen würden.

    Man wäre alarmiert worden!!

    Ich habe mich am Tisch beim leckeren Essen nur noch gewundert!

    Vor allem waren die „besonders freundlich“ zu dem Mädel an der Theke.

    Der erste Fahrer der dann von der Ausfahrt zurück kam wurde ebenfalls in die Mangel genommen.

    Echt ätzend!

    Viele Grüße Bernd

    :juhu: Bei mir ums Haus ist es immer grün, auch im Winter! :juhu:


    :dev: OLIV - GRÜN :dev:


    :landy::landy::landy::landy::landy:


  • Der Panzerbesitzer aus Kiel, dem auch die 8.8 und der Torpedo gehörte, hat nach der aufsehenerregenden Abholung der 3 Exponate durch die Bundeswehr vor Gericht die Rechtmäßigkeit seiner Sammlung nachgewiesen. Die Abholung war der Reisser in den Medien. Die Abholung war reine Willkür einer Behörde.

    Der Besitz eines einzelnen nicht demilitarisierten Gewehrlaufes wurde dann mit 250 Tagessätzen verurteilt.

    Soviel zu solchen Geschichten.


    Gruß Bernd

  • Abgesehen davon: Wieso sollte man sowas in einem demokratischen Rechtsstaat nicht offen transportieren dürfen ?

    Genau das mit dem "demokratischen Rechtsstaat" ist der springende Punkt an der Sache... :||

    Nach meinem Rechtsverständnis wäre es in einem solchen z.B. nicht möglich, Teile des Grundgesetzes

    (hier: Unverletzlichkeit der Wohnung) für eine bestimmte Personengruppe per Dekret auszuhebeln.

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