Bilux AS-Scheinwerfer durch H4 ersetzen - muss das eingetragen werden?

  • Hallo,

    konkret geht es um einen Volvo TGB1314, der mit 7'' Bilux-as Scheinwerfern ausgerüstet ist. Mechanisch lassen die sich 1:1 durch 7'' H4 Scheinwerfer ersetzen, was wohl auch praktisch jeder macht.


    Bei Mototalk habe ich einen Beitrag gefunden, dass das nicht Eingetragen werden muss - aber ohne offizielle Quellenangabe. Kann das jemand bestätigen?


    Weitergedacht hieße das, dass die dann verbauten H4 SW auch mit LED betrieben werden dürften, wenn für den Scheinwerfer eine Freigabe besteht, oder?


    Viele Grüße


    Martin

  • Wenn der H4 Scheinwerfer ein E Zeichen drauf hat baue die Dinger um, stelle sie richtig ein und gut isses. Wen soll das stören ?


    Zu LED kann ich nichts sagen, das Leuchtmittel muss freigegeben sein, dem Scheinwerfer ist das egal, eine Halogenbirne wird heißer als eine LED.

    Ob es LED Birnen mit H4 Sockel gibt die eine ABE haben weiß ich nicht.

    Wenn Du von Bilux auf H4 umrüstest hast Du eine merkliche Verbesserung, wozu die LEDs ?

  • Hallo,

    eine Umrüstung auf LED ist auf jeden Fall zu empfehlen.

    Die LEDs sind eintragungsfrei wenn der Scheinwerfertyp und das passende Fahrzeug in der ABE aufgeführt sind. Die LEDs werden mit dem Scheinwerfertyp freigegeben. Ist der Scheinwerfer in einem anderen Fahrzeug verbaut muss eine Abnahme durch den TÜV erfolgen (da steht sogar schon der notwendige Text in der ABE).
    Sprich Du musst - um legal unterwegs zu sein - so oder so zur Abnahme...

    Gruß

    Tom

  • Wenn ich mich richtig erinnere, ist die Lichtabstrahlunge von Bilux und H4 unterschiedlich, so dass das Streuglas eine andere Geometrie hat.

    Wenn a uf dem Glas H4, Iod o.ä. steht, passt es zu Halogen. Wenn es nicht drauf steht, kann es sein, dass es bemängelt wird, weil nicht aufeinander abgestimmt.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Wen soll das stören ?

    z.B den Rechtsanwalt von dem Typen, dem meine Tochter in einer möglichen Zukunft hinten drauf fährt. Das wäre dann fahren ohne ABE und gar nicht so richtig lustig.


    Ich wiederhole die Frage noch mal: WEISS jemand, ob es richtig ist, dass ein Bilux-AS Scheinwerfer gegen einen passenden H4-Scheinwerfer getauscht werden darf?

  • Ja ,der 7" Bilux hat eine gewölbte Glashaube , ein 7" H4 eine plane Glasoberfläche und intern einen gegenüber den Biluxscheinwerfern anders geformten Reflektorfür den anderen Abstrahlwinkel der H4 Glühmittel.

    Jeder (Bilux bzw H4) hat eine eigene Freigabe .

    Es gibt auch für die Bilux Scheinwerfer H4 Lampen mit Bilux Sockel (da passt der BiluxReflektor nicht so ganz)


    Die LED Leuchtmittel müssen eine Freigabe für den Scheinwerfereinsatz haben (hier wohl H4 Einsatz)

    und eine Freigabe für den Fahrzeugtyp (was aber wg Alter Bekanntheitsgrad) beim Volvo nicht im Focus der LED Glühmittelhersteller,die

    sowas für Oldtimer Prüfen lassen bzw Freigeben lassen.(da geht es dann in der Regel um Volumenmodelle /Käfer/Golf 1 Porsche etc.

    Zumindest für Mercedes G (wobei ich nicht weiss ob die auch Puch G auf dem Schirm haben) gibt es inzwischen wohl Freigaben.


    Da kannst Du nur mal bei Osram etc anfragen ,ob es LED Scheinwerfer Freigaben für den Volvo gibt


    die 7" Einsätze gibt es ja auch bei Landrover Toyota .......... (die sind von der Befestigung abgesehen sehr ähnlich)

  • Ganze Scheinwerfer zu tauschen ist sicher nicht das Problem.

    Aber andere Leuchtmittel sind dann schon eines

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  • Weitergedacht hieße das, dass die dann verbauten H4 SW auch mit LED betrieben werden dürften, wenn für den Scheinwerfer eine Freigabe besteht, oder?

    Hallo Martin

    Der Tausch des Leuchtsystems vom Bilux auf H4 ist bisher nicht Eintragungspflichtig, da E geprüft. Für die Umrüstung auf LED wird für jedes Fahrzeugmodell eine Freigabe benötigt.

  • Ja wenn der H4 Scheinwerfer Prüfzeichen besitzt und die Anbaulage gleich ist . Und der Scheinwerfer den in Zulassungsjahr gültigen Vorschriften entspricht . Z.b . Leuchtweiten Regulierung etc

    Danke, ist doch mal ne Aussage.

    und eine Freigabe für den Fahrzeugtyp (was aber wg Alter Bekanntheitsgrad) beim Volvo nicht im Focus der LED Glühmittelhersteller,die

    sowas für Oldtimer Prüfen lassen bzw Freigeben lassen.(da geht es dann in der Regel um Volumenmodelle /Käfer/Golf 1 Porsche etc.

    Das stimmt m.E. nicht; die Freigabe bezieht sich ausschließlich auf den Scheinwerfer, s. https://www.philips.de/c-e/au/…d-compatibility-list.html, der Hinweis unter der Liste. Für den G sind die Scheinwerfer E 14561 (Hella) und E 14565 (Bosch) freigegeben. Aber diese Freigabe ist global, d.h., alle FZ die diese Scheinwerfer einbauen dürfen (Käfer, Golf, ...), haben automatisch die LED-Freigabe. So bin überhaupt auf die Sache gekommen.

  • Das stimmt m.E. nicht; die Freigabe bezieht sich ausschließlich auf den Scheinwerfer, s. https://www.philips.de/c-e/au/…d-compatibility-list.html, der Hinweis unter der Liste. Für den G sind die Scheinwerfer E 14561 (Hella) und E 14565 (Bosch) freigegeben. Aber diese Freigabe ist global, d.h., alle FZ die diese Scheinwerfer einbauen dürfen (Käfer, Golf, ...), haben automatisch die LED-Freigabe. So bin überhaupt auf die Sache gekommen.

    Falsch, das ist so nicht ganz richtig:
    - richtig ist dass Hella die LED mit dem Scheinwerfer prüft. Daher steht die E-Nummer im Gutachten
    - in der ABE sind aber Fahrzeuge aufgeführt. Und nur in der Kombination E-Nummer und Fahrzeug zieht die ABE
    - steckt der freigegebene Scheinwerfer (z.B. der VW Golf Scheinwerfer der neben dem Golf auch im 181er und anderen VWs verbaut wurde) in einem Fahrzeug was NICHT in der ABE steht muss eine Einzelabnahme erfolgen. Das hat Hella sogar schon mit berücksichtigt und einen passenden Text im Gutachten mit aufgenommen. Sprich das ist dann relativ einfach

    Daher konnte z.B. Hella nach einer freundlichen Mail und Hinweis von mir relativ einfach den VW 181 mit in die Hellaliste mit aufnehmen ;) . Der Scheinwerfer ist identisch und wurde daher ab Werk geprüft im 181er eingebaut; das ist für Hella dann einfach zu prüfen
    Steckst Du jetzt z.B. den Golf-Scheinwerfer in den Volvo ist das nicht serienmäßig und ein TÜVer muss das abnehmen

  • So wie Tom 181 das beschrieben hat ist das meinerseits bei den LED`s gemeint.

    Der Scheinwerfer selbst wird mit dem jeweiligen Leuchtmittel geprüft


    aber die Freigabe (ABE) ist ein seperates Thema (sonst braucht es logischerweise keine Freigabe Liste)

    Falls Fahrzeugbezogene Freigabe nicht vorhanden führt das zur Einzelabnahme.


    Osram/Philips anschreiben und um Aufnahme des Volvos in die Li =) ste bitten

  • Ok, d.h., den Scheinwerfer an sich darf ich wegen E-Zeichen ohne Abnahme einbauen aber für LED brauch ich dann doch einen Eintrag in der Liste oder Einzelabnahme.


    H4 ist auf jeden Fall schon mal ein Riesenfortschritt zu den ollen Bilux-AS.


    Danke soweit.

  • Hab in der Emma vor rund 30 Jahren H4-Einsätze montiert (ausm Trabbi).

    Paßten plackendpleeh wie das so schön neudeutsch heißt, ergaben ein extrem besseres Licht und wurden nie bemängelt.

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • z.B den Rechtsanwalt von dem Typen, dem meine Tochter in einer möglichen Zukunft hinten drauf fährt. Das wäre dann fahren ohne ABE und gar nicht so richtig lustig.

    Gutes Argument. Dann spare ich mir mal meinen Senf aus anekdotischer Erfahrung. Kann man da vielleicht bei der nächsten HU einen (kompetenten) Prüfingenieur befragen?

    Viele Grüße aus Calenberg!

    Lars.

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  • Am Anfang des Threads wird gefragt ob man den Scheinwerfer tauschen kann, nicht das Leuchtmittel.

    Ich bleibe dabei: wenn man einen Bilux SCHEINWERFER aus- und einen H4 SCHEINWERFER mit E Prüfzeichen auf dem Glas einbaut ist das a) in Ordnung und b) wird es niemanden interessieren.


    Und wenn die Tochter nicht am Handy spielt fährt sie auch niemandem hinten drauf und selbst wenn, wird niemand die Splitter der Scheinwerfer untersuchen ob ein E Prüfzeichen gefunden wird. Sorry, aber das ist typische deutsche Paranoia. Ist nicht böse gemeint, ich kanns verstehen, aber in dem Fall ist sie nicht nötig.

  • Man könnte ja auch einfach mal unseren Admin fragen, was aus seiner Sicht als Versicherungsmakler, tatsächlich Sache ist.

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Ok, d.h., den Scheinwerfer an sich darf ich wegen E-Zeichen ohne Abnahme einbauen aber für LED brauch ich dann doch einen Eintrag in der Liste oder Einzelabnahme.


    H4 ist auf jeden Fall schon mal ein Riesenfortschritt zu den ollen Bilux-AS.


    Danke soweit.

    Ich würde das so machen:
    H4-Scheinwerfer mit E-Nummer einbauen
    Hella-LEDs einbauen

    Beim TÜV vorfahren ob er mir die Hellas in die bereits von Hella abgenommenen Scheinwerfer einträgt (und in den Papieren die E-Nummer vom Scheinwerfer erwähnt...)

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