Benzin- und Wasserkanister der Bundeswehr

  • Interessant, es scheint keinen Kanisterthread zu geben. Dann stelle ich meine Frage mal so.


    Ich beziehe mich hier nur auf die Kanister aus Blech.


    Ab wann hatte die Bundeswehr „eigene“ Benzin- und Wasserkanister? Damit meine ich die Kanister mit „BUND“-Prägung, Versorgungsnummer etc. Ab Gründung, oder wurden da noch zivile oder Wehrmachtskanister benutzt? Oder vielleicht US-Kanister?


    Und waren die Prägungen immer nach dem gleichen Schema? Also so wie man (oder besser: ich) das kennt:



    Manche haben ja zusätzlich auch noch eine ellenlange UN-Nummer, aber die lassen wir mal beiseite. Außer jemand ist da im Thema :D.


    Außerdem: Ab wann gab es die Wasserkanister mit dem großen Ausguß? Auch schon immer, oder kamen die später?


    Da bin ich auch offen für anekdotische Evidenz nach der Art von „das Foto hier ist vom Ältesten den ich je gesehen habe“. Ich schreibe keine Doktorarbeit.


    Das ist ja wieder ein Nischenthema ;D}. Aber wozu sind wir hier? Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion.

  • Deine Fragen kann Ich nicht beantworten, finde Ich aber auch spannend....

    die Kanister die Ich habe , sind alle mit Versorgungsnummer und "BUND" Prägung.

    Hier einer von 1976 ,:)




    Grüße Markus



    Meine Pünktlichkeit drückt aus, daß mir deine Zeit so wertvoll ist wie meine eigene...

  • Wasserkanister wurden beim Bund immer mit weisem Hals gekennzeichnet, soweit ich weis gab es die Großen ausgüsse früher nicht. Aber die beschichtung der Wasserkanister sollte innen anders sein. Da die Pressform identisch ist mit der Wehrmachtsform denke ich das es die Kanister schon immer gab.

  • Manche haben ja zusätzlich auch noch eine ellenlange UN-Nummer, aber die lassen wir mal beiseite. Außer jemand ist da im Thema .

    Ich denke, ich kann etwas zur Frage der UN-Nummern auf den Kanistern beitragen.


    Anfang / Mitte der 1980er Jahre wurde das Internationale Recht zum Gefahrguttransport (ADR) grundlegend geändert und in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt, für die damalige Bundesrepublik Deutschland u.a. in die „Gefahrgutverordnung Straße“ (GGVS). Die zuständigen Stellen der Bundeswehr haben anscheinend ihre Beteiligungsrechte nur sehr oberflächlich wahrgenommen und haben den Entwurf der GGVS mehr oder weniger nur abgenickt, ohne die notwendigen Sonderregelungen für die Streitkräfte konsequent durchzusetzen.

    Als man endlich 1985 bei der Bundeswehr aufwachte, konnte man nur mit größter Mühe verhindern, das auch für die Truppe das undurchschaubare Regelwerk GGVS vollständig anzuwenden war. Das hätte die Truppe mehr oder weniger lahmgelegt. Was man aber z.B. nicht mehr verhindern konnte, war die Regelung, dass Verpackungen für Gefahrgüter auch beim Militär eine UN-Zulassung benötigten. Der Kanister ist rechtlich eine Verpackung für Gefahrgüter, daher mussten ab 1986 neu beschaffte Kanister die UN-Nummer haben und entsprechend ARD / GGVS gefertigt sein.

    Manche schon vor 1986 beschaffte Kanister scheinen aber auch schon eine UN-Nummer zu haben, weil die Hersteller diese Nummer von sich aus anbrachten.

    Kanister ohne UN-Nummer, die bis 1985 gefertigt waren, konnten weiterverwendet werden, mussten aber regelmäßig geprüft werden.

    Nach Übernahme der NVA ab Ende 1990 durften diese NVA-Kanister nicht mehr verwendet, sie waren keine zugelassenen Verpackungen nach ADR.


    Die Bestimmungen der Bundeswehr wurden dann 1986 in einem VMBl. Zusammengefasst. Die eigentlich in der Anlage A der GGVS enthaltene Liste der gefährlichen Stoffe wurde nicht übernommen, sondern die Bundeswehr schuf stattdessen einen eigenen „Versorgungsartikelkatalog Gefahrstoffliste der Bundeswehr“ (VAKGefStffLBw). Darin waren z.B. auch die Betriebsstoffe enthalten und aus diesem Listeneintrag konnte man wieder entnehmen, welche Verpackungen und damit welche Kanister z.B. für F-50 zugelassen waren. Für Munition galt als Gefahrstoffliste der VAK Munition, für radioaktive Stoffe, z.B. im Bereich der ABC-Abwehr, der AUD 76.


    Weiter musste die Bundeswehr damals zusichern, ihre Gefahrstofftransporte selbst zu überwachen, weil man argumentieren konnte, das selbst ein ausgebildeter Gefahrgutkontrolltrupp der zivilen Polizei nur höchst selten mit den bei der Bundeswehr in großer Menge transportierten konfrontiert wird und sich infolgedessen damit auch nicht auskennt.

    Deshalb wurde ab 1988 bei der Feldjägerschule in Sonthofen ein Lehrgang „Kontrolle von Gefahrguttransporten der Bundeswehr“ eingeführt. Ich war damals als Hauptmann eigentlich Hörsaalleiter für die Feldwebellehrgänge Feldjägertruppe und durfte / musste dann diesen Gefahrgutlehrgang entwerfen und durchführen, nachdem ich selbst erst einmal eine entsprechende Schulung an der Bayerischen Polizeischule in Ainring erhalten hatte.

  • Oh, da kommt ja doch einiges zusammen =). Ich freu‘ mich.


    Ich finde auch interessant, daß Herstellungsjahr und Inhaltsangabe scheinbar öfter mal den Platz getauscht haben. Die „BUND“-Prägung habe ich auch schon in Schmalschrift und Normalschrift gesehen.


    Was bedeutet denn die Zahl zwischen der „BUND“-Prägung und der V-Nr.? Ich schätze mal, daß ist eine Chargennummer? Und das sich die Versorgungsnummer öfter mal ändert ist sicher Änderungen in der Ausschreibung zu verdanken?


    Ich denke, ich kann etwas zur Frage der UN-Nummern auf den Kanistern beitragen.

    Wow, sehr interessant! „Etwas“ ist eine Untertreibung, Prospero ;D} .


    Blechkanister mit großem Ausguß sind für Öle.

    Aha. Und sind die irgendwie farblich markiert, wie die Wasserkanister? Oder gibt es für Öle auch diese kleinen Plastikringe zum aufclipsen?


    und der roten Dichtung für Trinkwasser.

    Jetzt, wo Du es sagst hmmm . Die Dichtung ist anders. Wahrscheinlich ist die Lebensmittelecht und auf kraftstoffbeständigkeit kommt es dann ja auch nicht an.

    Viele Grüße aus Calenberg!

    Lars.

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  • Exakte Informationen zur Ausführung der Kanister finden sich in den zugehörigen technischen Lieferbedingungen (TL) der Bundeswehr:


    https://tl.baainbw.de/ag-bund/tl/ml_suche_tl.asp

    In der TL für Kanister (https://tl.baainbw.de/ag-bund/tl/Daten/72400022.pdf ) findet sich dann auch der Hinweis auf die UN-Zulassung nach GGVSE/ADR.


    1.1.2 Gesetzliche Vorschriften:

    Kanister, in denen Gefahrgut befördert wird, unterliegen den Bestimmungen der

    GGVSE/ADR (Straße),

    GGVSE/RID (Eisenbahn),

    GGVSee/IMDG-Code (See) und

    IATA/ICAO-TI (Luft).


    2.1.1 Bau und Zulassung:

    Die Kanister nach Ausführung A für Kraftstoff und Ausführung D für alkoholhaltige Flüssigkeiten müssen für die Beförderung gefährlicher flüssiger Stoffe gemäß Gefahrgutverordnung GGVSE/ADR entsprechend der gesetzlichen Vorschriften für die vorgesehene Verwendung gebaut sein.

    Die Kanister müssen von den dafür zuständigen amtlichen Stellen/Behörden „für die Bauart einer Verpackung zur Beförderung gefährlicher Güter“ baumusterzugelassen und mit einer Bauartzulassungs-Nummer gekennzeichnet sein.

    Im Falle einer Änderung der GGVSE auf Klasse 9 (wassergefährdende Flüssigkeiten) müssen auch die Kanister nach Ausführung B für Öle zugelassen sein.

  • Ich find‘ auch interessant, daß die Nummer unter der „BUND“-Prägung laut aktueller TL die Herstellungswoche bezeichnet. Demnach ist mein Wasserkanister in der 60. Woche 1991 und der von Hemges in der 377. Woche 1976 hergestellt… :D.

    Viele Grüße aus Calenberg!

    Lars.

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