Beiträge von Gandalf

    Das Hauptproblem dürfte in jedem Fall sein, dem Polizisten vor Ort klarzumachen, dass man im Recht ist.

    Im Zweifelsfall würde er einem das Ding trotzdem abnehmen und das durch Staatsanwaltschaft oder Gericht klären lassen.

    Das ist ja wohl derzeit in allen Zweifelsfällen der übliche Weg.

    Kein Polizist kann das alles wissen oder vor Ort nachschlagen.

    Das sag ich doch schon die ganze Zeit... :rolleyes:

    Auf eine mittelalterliche Hellebarde würde das zutreffen, nicht aber auf ein Jagdgerät.

    So mein Kenntnisstand.

    Der Kontrolletti sieht aber deine Saufeder nicht als Saufeder an, sondern als

    Spieß, Lanze, o.ä. - als Waffe halt. Das läßt sich dann vielleicht später vor Gericht

    klären (vielleicht auch nicht, wenn man an den falschen Richter gerät).

    Aber für den Moment hast du verloren... :schulterzuck:

    Ich bin jetzt davon ausgegangen, daß die Klingenlänge von Saufedern NICHT unter 12cm liegt -

    würde nicht so wirklich Sinn machen, denke ich :)

    Abgesehen von der Klingenlänge - eine Saufeder an sich ist per se keine Waffe, aber blöderweise

    baugleich zu einem Spieß o.ä., und daher wird im Zweifelsfall das kontrollierende Exekutiv-Organ

    keine Diskussionen über irgendwelche semantischen Feinheiten aufkommen lassen, fürchte ich.

    Im WaffG heißt es zwar "Hieb- und Stoßwaffen" sind Gegenstände, deren Zweckbestimmung der

    Einsatz als Waffe ist, wie es zum Beispiel bei zweischneidigen Dolchen oder Bajonetten der Fall ist.

    Eine bloße Eignung eines Gegenstandes macht aus ihm noch keine Waffe."

    Aber das ist halt immer so eine Definitionssache...


    [Nachtrag - Jens hats ja auch schon so beschrieben, hab ich zu spät gesehen]

    ... aber ein widerporstiges Porstenvieh (frei nach Schwanzus Longus .. ;\D) möchte ich
    damit trotzdem nicht erlegen. So ne Wildsau kann ganz schön unangenehm werden,

    wenn man ihr ans Fell will.


    [Fortsetzung zu meinem letzten Beitrag, nicht Antwort auf Navigators Beitrag!]

    Ich würde noch anmerken, dass die Saufeder auch für den Nichtjäger keine per se verbotene Waffe ist. Führverbot in der

    Öffentlichkeit, klar - Aufbewahrungspflichten (verschlossenes Behältnis), klar - aber Besitz ab 18 problemlos möglich.

    Und durchaus zu Führen in den eigenen Wohn- und Geschäftsräumen und dem eingefriedeten Besitztum.

    Genau so sehe ich das auch...

    Gandalf: Komm runter mit Deinen abwertenden Bemerkungen. Eine präzise Antwort hätte völlig gereicht.

    Bin schon unten ;)

    Also, Sachebene: Je nach dem, wo sich dein Grundstück befindet, darf u.U. noch nicht mal der "normale"

    Waidmann ran. In innerstädtischen Gebieten sind (zumindest bei uns) sog. Stadtjäger zuständig,

    diese handeln in behördlichem Auftrag und können auch von Privatpersonen gerufen werden, wenn sich

    aufm Grundstück Viecher tummeln, bei denen sie eingreifen können (idR Füchse, Waschbären, usw.).

    Allerdings können (bzw. eher dürfen...) auch die gegen geschützte Plagegeister nichts ausrichten -

    Saatkrähen und Biber sind leider tabu, egal, welchen Schaden sie anrichten.

    Ist diese Frage echt ernst gemeint?

    Wir leben in Deutschland, einem Land, in dem mittlerweile den Omas

    aufm Markt medienwirksam ihr Schweizer Taschenmesserchen abgenommen

    wird, einem Land, in dem alles reglementiert ist, was reglementiert werden kann,

    und du fragst ernsthaft, ob du einfach so ne Sau (=Wirbeltier - hier gilt dann

    schon mal zwangsläufig Tierschutzgesetz, §4) im Garten erlegen darfst? :ohhh:

    Sorry, aber manchmal fragt man sich schon... :noe:

    Hallo Uli,


    wenn es auf der Rückseite einen Schraubendreher statt Korkenzieher

    hat, dürfte es ein "Carpenter" sein, ein eher seltenes Modell:

    SAKWiki | Carpenter
    SAKWiki - The online Swiss Army Knife Encyclopedia. Information and Identification on Swiss Army Knives by Victorinox and Wenger.
    www.sakwiki.com

    Glückwunsch zu dem schönen Stück :)


    Grüßle

    Simon

    In Stetten akM gibt es die militärgeschichtliche Sammlung in der Kaserne, Sven hatte diese

    im Ausgangsfred schon erwähnt. Das Problem an der Sache: die treibende Kraft hinter der

    Ausstellung, Olt d. R. Marcus K., ist 2022 leider verstorben.
    In Google steht die Ausstellung auf "vorübergehend geschlossen", die damalige Webseite

    ist down. Wie/ob das da weitergeht, ist mir leider nicht bekannt.

    Die Ausstellung ist sehr sehenswert, es wäre schade, wenn sie der Öffentlichkeit nicht

    mehr zugänglich gemacht werden würde.

    Sind die Befestigungspunkte bei dir schon vorhanden?

    Wenn nicht, gibt das (je nach FIN) eine größere Operation. Die Dreipunkt-Gurte

    wurden später nachgerüstet, ursprünglich war da nur ein Beckengurt vorhanden.

    Für die Nachrüstung gab es eine Arbeitsanweisung, in der beschrieben wurde,

    welche Arbeiten am Fahrerhaus (abhängig von der FIN) vorgenommen werden
    müssen - Löcher im Unterboden bohren, im Mittelholm der Rückwand, im Gestell

    der Beifahrer-Sitzbank... Für die Befestigung des Gurtes oben im Mittelholm wurde

    auch noch ein spezielles Teil benötigt (Halter 4258601614), welcher dann mit

    einer Blindniete im Holm befestigt wurde.

    Die Arbeitsanweisung kannst gerne von mir bekommen, an die benötigten Teilen

    zu kommen, das dürfte ungleich schwieriger werden.

    Hm... ohne jetzt großartig Ahnung vom Getriebe eines Wolfs zu haben, sagt

    jedoch der Maschinenbauer in mir, daß das Teil nicht unbedingt so aussieht, als
    würde es von einem Innen- oder Außenring eines Lagers stammen, und auch die

    Käfige sind idR anders aufgebaut.

    Mich erinnert das Teil eher an ein Fragment einer Stützscheibe eines Dichtrings o.ä.

    Aber wie die Vorredner schon schrieben: Klarheit erhält man nur durch Demontage,

    und eine längere Fahrt würde ich mit diesem Thema im Hinterkopf nicht wirklich

    antreten wollen. Sagt sich natürlich jetzt einfach, ich weiß... :schulterzuck:

    Ist ne Scheiß Situation, so kurz vor dem Urlaub.

    Bei G-spezifischen Problemen selber kann ich leider nicht helfen - aber ich habe vor Jahr und

    Tag an meinem Mog die ganze Heizungseinheit rausgeschraubt, komplett zerlegt, alles gereinigt,

    und bin erschrocken, was da an Dreck rausgekommen ist. Der Wärmetauscher selber hat im

    Ultraschall gebadet und dabei einen in 33 Jahre zwischen den Lamellen angesammelten

    Schmodder abgegeben, den ich so definitiv nicht erwartet hätte.
    Was ich damit sagen will: es würde sich sicher lohnen, den Wärmetauscher mal rauszuholen,

    um ihn zu reinigen, denn zugesetzte Lamellen bedeuten auch eine u.U. nicht unerhebliche

    Wirkungsgrad-Verschlechterung.