Beiträge von kreien

    Wozu brauchst du einen 24v-Block?

    Diese Akkus können, wie in Kraftfahrzeugen üblich, zu 24V in Reihe geschaltet werden.

    Das Lademanagement ist bei dieser Art von Batterie etwas komplizierter.

    Die verlinkten LiFePo4-Batterien haben ein integriertes Batteriemanagementsystem und kosten auch ein bisschen was. Ein Stück 24-V-Batterie würde nicht nur wertvollen Platz sparen, sondern durch ein einziges BMS sicherlich günstiger sein als zwei Einzelblöcke.

    Davon abgesehen, gibt es bei den reinen LiFePo4-Versorgungsbatterien neben dem integrierten BMS auch weitere interessante Entwicklungen, wie eine integrierte Heizung und Bluetooth-Module, sodass man über eine App den Batteriestatus monitoren kann.

    Witzig, dass nur die THW-Ausführung in Sachen Maße bei den Disc-O-Bed bei der Länge eine Sonderausführung aufweist. Die Militärausführungen weisen hingegen die Standardmaße des Herstellers auf, vgl. http://www.discobed.com/de/militaer/. Vielleicht habe ich mal die Chance irgendwo Probe zu liegen.

    BTW: Auch nice: Lattenbett für vier Personen, vgl. https://www.mengeu.ch/mobiliar-fuer-unterkuenfte#lattenbett (Das ist aber mehr für Schutzräume und natürlich nichts für unterwegs.)

    Ich möchte diesen alten Thread mit einer Frage zum Disc-O-Bed ergänzen und damit wiederbeleben: Es gibt dieses Feldbett herstellerseitig in der Ausführung "Bund-Bed", die in Zusammenarbeit mit dem THW entstanden ist, vgl. https://www.medida-shop.de/de/katastrophe…nd-bed-feldbett und daneben auch die Standardausführungen, vgl. https://discobed-europe.com/collections/disc-o-bed-bunks.

    Wenn ich die technischen Daten vergleichend richtig übersehe, ist der einzige Unterschied in den Maßen (und damit in einem höheren Gewicht) begründet, oder ist die Ausführung "Bund-Bed" in anderer Hinsicht abweichend zum Standard-Lieferprogramm des Herstellers?

    Ich persönlich finde die Disc-O-Bed genial, da kann man auch eine Sitzbank draus machen – tendiere aber zur kleineren Standardausführung, also eher nicht das THW-Modell "Bund-Bed".

    Hallo,

    ein frohes neues Jahr wünsche ich euch allen.

    Bundeswehr-Batterien der Baugrößen AAA, AA, C, D (alle 1,5 V) und der 9-V-Block kennen wir alle seit Jahrzehnten in oliv und meist gelben Ring (selten die amagnetischen mit rotem Ring). Die entsprechenden VG-Normen beschreiben die äußerliche Beschaffenheit ausführlich, mir sind olive Batterien aus Lesbarkeits- und Authentizitätsgründen wichtig.

    Ich wundere mich über diesen Satz: "Nach Rücksprache und Genehmigung durch das BAAINBw ist, abweichend zur VG-Norm, eine Lieferung mit handelsüblichem Label zulässig." (Quelle: https://shop.wetec.de/produkte/marke…e?number=108630)

    Kann jemand aus der dienstlichen Praxis berichten, wie das gemeint ist? Meint dies, die Lieferung von vorgenannten Batterien unter der NSN kann auch in zivilem Outlook (Panasonic, wie im Baumarkt) erfolgen? Oder sind damit Detailabweichungen bei der Beschriftung gemeint, bei ansonsten oliv ausgelieferten Batterien?

    Hallo,

    diese PDFs gibt es nicht frei verfügbar, sondern nur käuflich beim Beuth-Verlag:

    DIN EN 3237:1998-02 Luft- und Raumfahrt – Gewindeeinsätze, dünnwandig, selbstsichernd, lang, aus hochwarmfester Nickelbasislegierung NI-P100 HT (Inconel 718) – Innengewinde versilbert (siehe https://www.beuth.de/de/norm/din-en-3237/3360420)

    DIN EN 2927:1996-04 Luft- und Raumfahrt – Zwölfkantschrauben, Dünnschaft, langes Gewinde, aus hochwarmfester Nickelbasislegierung NI-P100HT (Inconel 718) – Klasse: 1275 MPa (bei Raumtemperatur)/650 °C (siehe https://www.beuth.de/de/norm/din-en-2927/2755859)


    Es gibt aber über ganz Deutschland verteilt Normenauslegestellen (neudeutsch: Normen-Infopoints, https://www.din.de/de/service-fue…rmen-infopoints), wo du kostenlos die gewünschten Normen einsehen (aber nicht kopieren) kannst. Für die internationalen reinen ISO-Normen gibt es leider keine Auslegestellen.


    Aber auch bei den ISO-Normen reicht dir sicherlich die deutsche Übersetzung:

    DIN ISO 5855-1:2009-07 Luft- und Raumfahrt – MJ-Gewinde – Teil 1: Allgemeine Anforderungen (https://www.beuth.de/de/norm/din-iso-5855-1/111512670)

    DIN ISO 5855-2:2009-07 Luft- und Raumfahrt – MJ-Gewinde – Teil 2: Grenzmaße für Schrauben und Muttern (https://www.beuth.de/de/norm/din-iso-5855-2/111512679)


    DIN-Normen mit ISO-Klassifikation können ebenfalls in vorgenannten Normenauslegestellen für Jedermann eingesehen werden. Die DIN ISO 5855 findet sich übrigens auch im DIN-Taschenbuch 45 in der Ausgabe 2013 und nur dort (= 10. Auflage, ISBN 978-3-410-23478-4), welches sich antiquarisch oder den (wissenschaftlichen) Fernleihverkehr der (Universitäts-)Bibliotheken beschaffen lässt.

    Das setzt allerdings voraus, dass die Corona-bedingt geschlossenen Einrichtungen wieder geöffnet sind – im Augenblick geht quasi gar nichts mehr und auch der Fernleihverkehr ist eingestellt.

    Viel Erfolg beim Projekt.

    Hallo Alexander,


    du schreibst Bj. 88. Hast du Erstzulassung im Januar 88? Wenn nein, dann mußt du damit eh noch warten bis der Erstzulassungstag erreicht ist.

    Herr TÜV-Prüfingenieur fing ja von sich aus im Rahmen der HU mit dem hoch interessanten Thema an. Ich hatte 1999 ziemliche Eskapaden bei der Zulassung, da die Zulassungsstelle in Bremen-Nord noch nie einen Fahrzeugbrief auf Basis einer VEBEG-Bescheinigung neu ausgestellt hat. Vielmehr war man zunächst der Auffassung, dass jedes Fahrzeug quasi ab Werk einen Fahrzeugbrief hat, und wenn nicht, dann müsse es erst eine wochenlange Aufbietung, u. a. im Verkehrsblatt, geben und im Anschluss an diesen Verwaltungsakt könne über eine Neuausstellung des Fahrzeugbriefs nachgedacht werden. Ein kurzer Anruf bei der VEBEG hat die Zulassungsstelle dann wieder zur Besinnung kommen lassen. Da der Monat der Erstzulassung aus den VEBEG-Unterlagen nicht hervorging, wird in solchen Situationen automatisch der 1. Juli genommen, deswegen steht bei mir 01.07.1988.

    Ich habe über eine Datenbankabfrage in erWin (Elektronische Reparatur und Werkstatt Information von Volkswagen) vor einigen Jahren mal das wahre Produktionsdatum recherchiert und im Rahmen einer Umschreibung von Lkw (2 Sitzplätze) auf Pkw (5 Sitzplätze) der für ganz Hessen zuständigen Bündelungsbehörde in Marburg dies mitgeteilt - hat die aber nicht weiter interessiert. Ich lasse das evtl. nach weiter hinten datieren, so denn die bearbeitende Behörde (diesmal das Bürgerbüro) mitspielt.

    Für mich ist das Thema H-Kennzeichen deswegen interessant, weil Offenbach eine Umweltzone hat und das ist mit einem älteren Diesel eine Herausforderung. Nun ist es so, dass die Berichterstattung in der Offenbach-Post (vgl. https://www.op-online.de/offenbach/gruenes-licht-umweltzone-offenbach-3421662.html) möglicherweise dazu beigetragen hat, dass die Stadt Offenbach freundlicherweise eine Allgemeinverfügung erlassen hat, die genau auf mein Fahrzeug zugeschnitten ist:

    "Aufgrund der von der Stadt Offenbach am Main erlassenen Allgemeinverfügung erhalten auf Antrag folgende Fahrzeuge eine gebührenfreie Ausnahmegenehmigung:
    20. Ein Kraftfahrzeug, bei dem der Tag der ersten Zulassung mindestens 27 Jahre zurückliegt und dessen technischer Zustand, nachgewiesen durch ein Gutachten, darauf schließen lässt, dass es nach 30 Jahren eine Zulassung nach § 9 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung erhält, kann auf Antrag von den Bestimmungen der Umweltzone ausgenommen werden."

    Ich habe eine Ausnahmegenehmigung für die Umweltzonen in Rhein-Main. Der TÜV kannte diese Regelung überhaupt nicht, hat dann aber im Rahmen eines sonstigen Gutachtens letztes Jahr den erhaltungswürdigen Zustand bescheinigt. Ich bin zurzeit noch unentschlossen, denke aber, dass ich die nächsten Jahre auf ein H-Kennzeichen verzichten werde und den T3 vielmehr auf Euro 4 (grüne Plakette) ertüchtigen lassen.

    Zitat

    Meint der Prüfer damit die Manschette auf der Antriebswelle? Wenn ja, dann liegt er leider falsch. Auf den Manschetten an den Antriebswellen waren ab Werk nie Klemmschellen drauf. Wenn da welche sind, dann zeigt das nur das schon mal repariert wurde. Und zwar von keinem T3 Kenner.

    Nein, die Lenkung. Sorry, ich habe das ein wenig oberflächlich und verkürzt beschrieben. Eine der Lenkmanschetten, also der Faltenbalg, hat sich verabschiedet, und zwar der Neue. Die Qualität dieser Teile war wahrscheinlich auch schon mal besser oder sagen wir mal so: Wer billig kauft, der kauft zweimal :). Was ich als "Schelle" beschrieben habe ist bei VW natürlich in Wirklichkeit ein Spannband und es gibt von Hazet ein passendes Spezialwerkzeug dafür. Der Faltenbalg ist auf einer Seite komplett abgerissen, das Spannband auf der anderen Seite fehlt (siehe Foto):
    http://www.kreienberg.de/bilder/T3_Lenkmanschette.jpg
    ((Bilder einbinden bekomme ich nicht hin.))

    Ich bin dem TÜV-Mann ganz dankbar für den Hinweis.

    Zitat

    Das hängt immer schwer von Gutachter ab. Wenn du einen hast der auch gedient hat ist es kein Problem. Hast du einen Mil-Fanhrzeuggegner, dann wird das nix, der wird immer was finden was ihm nicht gefällt. Es gab schon Prüfstellen die die HU verweigert haben mit der Begründung "solche Fahrzeuge prüfen wir hier nicht". Also, wenn es soweit ist, einfach zu einer anderen Organisation fahren.

    Alex, ich werde das natürlich so machen, bin aber auch dem Prüfingenieur für seine offenen Worte dankbar. Es gibt in der Tat Leute ohne jedes Verständnis, und auch solche, die Militärfahrzeuge als für nicht erhaltenswert erachten, mir gar erzählen, es bestünde kein öffentliches Interesse daran. Ich sage den Leuten dann, dass man Dokumente der Zeitgeschichte nicht zerreißt, muss aber auch feststellen, dass die positiven Erfahrungen absolut überwiegen, selbst bei Leuten, bei denen ich das niemals für möglich gehalten hätte. Denn unsere Fahrzeuge haben eine Menge Geschichten zu erzählen. So ist es doch ein lustiges Detail, dass mein Bundeswehr-T3 original mit Scheinwerfern aus der DDR von FER Fahrzeugelektrik (also VEB Fahrzeugelektrik Ruhla) ausgerüstet war. Oder, dass bei der Hauptuntersuchung der Mercedes vor mir nun schon zum zweiten Mal durch die HU durchgefallen ist, weil die Leuchtweitenregulierung immer noch defekt ist.

    Ein schönes Wochenende, viele Grüße
    Michael

    Hallo zusammen,

    ich hänge mich hier mal ran: Ich war heute mit meinem VW-Bus T3 (Baujahr 1988) im Rahmen der HU beim TÜV - bei einer Manschette ist die Schelle ab, sonst ohne Mängel :).

    Mir hat der TÜV-Prüfingenieur ungefragt mit auf den Weg gegeben, dass für mein Ex-Bw-Fahrzeug altersbedingt ein H-Kennzeichen infrage käme. Er steht der Flecktarnlackierung aber absolut ablehnend gegenüber und begründet das damit, dass das Fahrzeug bei Volkswagen in Bronzegrün für den Kunden Bundeswehr vom Band gelaufen ist. Das hat mich jetzt etwas überrascht, da dass Fahrzeug mit dem Tarnmuster exakt so 1999 direkt von der VEBEG versteigert wurde und ich als erster ziviler Halter das Ganze habe umschreiben lassen. Ich habe auch nie etwas nachlackiert

    Ich verstehe den Gedankengang des TÜV-Prüfers nicht. Habt ihr Erfahrungswerte oder Erklärungsansätze auf Basis anderer TÜV-Filialen bzw. Prüforganisationen?

    Wie war das denn damals 1988 mit den Bw-VW-Bussen? Die sind bei VW mit der Mehrausstattung "M542 Spezialausstattung für Bundeswehr" geliefert worden, diese umfasst aber nur Halterungen (also Gewehrhalter, Blechhalterungen für die Verdunkelungsplanen und einen Dekontaminationsbehälter). Für Bronzegrün (Olivgrün) gibt es bei VW einen Farbcode, die Flecktarnlackierung gemäß Tarnschema wurde wahrscheinlich nicht im VW-Werk, sondern je nach Erfordernis im Nachgang von einem Lackierer zusätzlich aufgebracht worden sein.

    Was ich nicht verstehe ist, warum leidet die Originalität im Sinne eines H-Kennzeichens unter einer originalen Flecktarnlackierung? Hätte man jetzt ein gelbolives Fahrzeug fleckgetarnt oder ein Tarnschema verwendet, das es so in der Bw nie gegeben hat, wäre das noch nachzuvollziehen.

    Am Rande: Was der Prüfer auch überhaupt nicht nachvollziehen konnte: Mein VW-Bus läuft auch als Filmfahrzeug, es ist völlig absurd, das Fahrzeug äußerlich in einen Zustand ab "VW-Montageband" zu versetzen, den es zu Dienstzeiten bei der Bundeswehr nie hatte. Will sagen, die Requisite müsste das Fahrzeug wieder nachträglich mit typischen Gebrauchsspuren versehen, um die Authentizität wieder herzustellen.

    Ist die ablehnende Haltung in Sachen Flecktarnlackierung bei Oldtimer-Gutachten häufiger anzutreffen?

    Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen

    Viele Grüße
    Michael