Hallo zusammen,
In der TDv 2330/004-14 ist der 0,5t Lastanhänger (Plane/Pritsche) mit Auflaufbremse dargestellt und in den technischen Daten mit 475 kg Leergewicht, 275 kg Nutzlast und 750 kg Gesamtgewicht angegeben.
Wenn in Deinem zivilen Brief keine Einschränkungen unter Zeile 22 stehen, würde ich argumentieren, daß der Anhänger wie in der TDv beschrieben mit der Auflaufbremse abgenommen wurde.
Mein Anhänger hat 750 kg GesGew und im zivilen Fahrzeugschein ist angegeben:
Leermasse Zeile G: 490 kg
Technisch zulässige Gesamtmasse (Zeile F.1): 750 kg.
Unter Bemerkungen Zeile 22: „ M. Zugdeichsel Herst. BPW Typ ZVDO 2700PZ.2 Berichts-Nr. ….“
Der Vorbesitzer hat diese Zugdeichsel eintragen lassen, den Bericht der GTÜ habe ich, ich kann aber nicht angeben, ob das nun die Auflaufbremse oder nur eine höhenverstellbare Zugöse ist, denn Google liefert zu „BPW ZDVO“ keine brauchbaren Ergebnisse und der Anhänger steht nicht in der Nähe, so daß ich nicht mal eben nachsehen kann.
Warum man im Bestand dann 2/3 der Anhänger mit 1000 kg GesGew laut Typenschild vorfindet wäre mal interessant, denn laut TDv gab es nur 750 kg GesGew.
Vor 20 Jahren habe ich meinen 0,5t Graaff bekommen und da im Netz so gut wie nichts darüber zu finden war, habe ich in den letzten Jahren eine Bestandsliste von 40 Graaff-Anhängern zusammengetragen.
Ursprünglich ging es mir nur mal darum, wieviele von den Anhängern wohl gebaut wurden, deshalb habe ich sie nach Fahrgestellnummer notiert und alle weiteren verfügbaren Daten aus Verkaufsannoncen oder bei Fahrzeugtreffen am Anhänger abgelesen.
Zur Frage der unterschiedlichen Gesamtgewichte gibt die Bestandssammlung folgende Zahlen, also eine nicht-repräsentative Statistik, aber leider keine Erklärung dafür her:
- Von 23 Anhängern habe ich durch Foto vom Typenschild oder den Verkaufstext ein zulässiges Gesamtgewicht.
- 8 Stück haben 750kg, 15 Stück haben 1000 kg, also ungefähr ein Drittel zu zwei Drittel.
- 2 von den mit 750kg und einer mit 1000 kg hatten zum Zeitpunkt der Datenaufnahme eine Auflaufbremse montiert. Das sagt natürlich nichts darüber aus, wie sie beim TÜV vorgestellt wurden.
- Bei zwei Fahrzeugen gibt es noch das Datenblatt der VEBEG, das man zur Ausstellung des zivilen Fahrzeugbriefes benötigt. Darin stehen 750kg GesGew und das war für die Natoöse, somit hängen die 750 kg GesGew. nicht mit einer Kugelkopfkupplung zusammen.
Zur Erweiterung der Bestandsliste können mir Forumsnutzer gerne die Daten ihrer 0,5to Graaff-Anhänger per PN zukommen lassen, vielleicht klärt sich in Zukunft die eine oder andere Frage.
Über die mir bekannten Fahrgestellnummern kann ich zumindest eine gebaute Stückzahl von mindestens 1400 Anhängern im Bauzeitraum 1960 – 1962 nachweisen.
Interessant für die Bestandsliste wäre, soweit bekannt
Fahrgestelllnummer, Erstzulassung, Zul. Gesamtgewicht, Zivile Erstzulassung / Ausstelldatum erster Brief, Nutzer nach Bundeswehr (zahlreiche gingen ans THW und erst danach an zivile Nachnutzer), Foto vom Anhänger.
Viele Grüße
Michael