Beiträge von juwobe

    Die Wolf-Felgen sind doch noch wie neu zu gebrauchen!
    Wir haben so eine Verschrottung ´mal in der Innenstadt von Hannover mit einem Sperrmüllfahrzeug gemacht. Das fraß einen PKW - als Maßnahme gegen Falschparker. Die Gesichter der Passanten - unbeschreiblich!


    Gute Fahrt!


    Jürgen


    Könnte es sein daß das Thema überhitzen evtl. etwas über bewertet
    wird. Was meint Ihr dazu?


    Gruß Nik


    Ich glaube nicht, dass das überbewertet wird - wir hatten bei der ZF auch genug Wandlerschäden. Der Wandler hat eine Wirkungsgradverlauf, der vom Drehzahlunterschied zwischen An- und Abtriebsdrehzahl abhängt und sowieso nur bis bestenfalls ca. 90% geht. Wenn der Wandler also mit viel Schlupf (und damit schlechtem Wirkungsgrad) und auch noch längere Zeit arbeiten muss, wird das Wandleröl entsprechend aufgeheizt.
    Kurz: Wenn 100kW ´durchmüssen und der Wirkungsgrad nur bei 80% liegt, dann heizt er mit 20kW das Öl.
    Da wird´s einem schon warm!


    Gute Fahrt!


    Jürgen

    Hallo,


    ich nutze eine Essig/Salz-Mischung zum Abbeizen beim Hartlöten - und erschrecke immer, was das Zeug so wegätzt und wie es z.B. mit unedlen Metallen umgeht.
    Aus dieser Erfahrung heraus - man weiß ja nicht, ob der Essig wirklich neutrale oder basische "Kumpel" beim Spülvorgang trifft - wäre ich mit Essig extrem vorsichtig.


    Gute Fahrt!


    Jürgen

    hermann:
    Das ist ja eine super-Beschreibung gemachter Erfahrungen und von Warnhinweisen- danke!!
    Was mir noch einfallen würde wäre der Freiraum beim Anlegen von Schneeketten.


    Deine Erklärung deckt sich auch voll mit der Theorie:
    So als Faustregel gilt, dass die Reifensteifigkeit mind. 10 x höher als die Federsteifigkeit ist. Deswegen kommt da so wenig Federungskomfort aus größeren Reifen - obwohl die natürlich schöner Abrollen.
    Ein Nachteil der großen Reifen ist aber, dass die ein größeres Trägheitsmoment habe als die kleinen - Motorleistung wird also gebraucht, um die blöden Dinger nur zu Drehen. Klar zu sehen, wenn ein LKW-Fahrer den Fehler macht, und beim Anfahren des leeren LKWs 16 Gänge druchschaltet: Der steckt die ganze Motorleistung nur ins Hochdrehen von Wellen und Rädern :-((.
    Auch vom Motorkennfeld her haben die Konstrukteure ja nicht auf dem Baum geschlafen und schon versucht, so ein Optimum zu finden aus Marschgeschwindigkeit, Durchzugskraft und Verbrauch. Da müssen schon einige Besonderheiten zusammenkommen, wenn auf Dauer alleine durch größere Reifen ein messbarerr Vorteil entstehen soll.


    Gute Fahrt!


    Jürgen


    ....
    . Nach der TÜV-Messung ( war gleichzeitig § 21-Vollabnahme ) war ich bei 225 €, das war OK.


    Gruß Ingo


    Hallo Ingo,


    bei 225€ kann man wirklich nicht meckern!
    Wäre interessant, mal Preise von Wolf-Messungen zu haben. Dürfte von der Messung her ja nicht teurer sein.


    Gute Fahrt!


    Jürgen


    ..
    Interessant wäre in diesem Zusammenhang, was deine App bei einer Fahrzeugmessung leistet. Es hat ja nach der Messreihe den Anschein, das die App genauer wird, ja lauter es wird, obwohl oben hinaus eine Abweichung um ca. 1 dB(A) zu beobachten ist.
    Aber als Anhaltswert allemal benutzbar, deine App.
    Gruß
    Wolf


    Genau das erfolgt als Nächstes, wenn die neuen Reifen ´drauf sind. Die sollen lt. Label (wie verlässlich das auch sein mag) um 4 dBA leiser sein - mal sehen.
    Das (die 4db geringeren Rollgeräuschwerte nach ISO bei den BF Goodrich KO2) könnte aber die Lösung des Fahrgeräuschproblems für die Wölfe sein!!


    Ich bleibe dran.


    Jürgen

    Was ist denn mit Nils Pfleger hier aus dem Forum? Hab zwar schon länger nichts mehr von dem gelesen aber der lackierte in Niederzissen.
    Gruß Fränk


    Nils hat meinen Wolf lackiert - hätte besser nicht sein können! Habe inzwischen einige Teile demontiert und bin immer wieder übberrascht und begeistert, was Nils wo in welcher Qualität gelackt hat. Wirklich - "lackier-meister-haft"!!


    Jürgen

    Hallo Wolf,


    Mein Tipp war dazu gedacht vor der-doch recht teuren-Fahrgeräuschmessung- eine Einschätzung zu bekommen, wo ich mich überhaupt mit meinen dB's befinde,damit ich nicht umsonst hinfahre.
    Und das hat sehr gut geklappt,die Werte waren bis auf 1 dB gleich..
    Von daher schon sinnvoll.


    Gruss Ingo


    Genau so ist es - und ich bin total begeistert von der App!
    Ich habe "Schall-Messung" Version 1.6.12 aufgespielt und die Meßwerte gegen ein (Hinweis an Wolf: geeichtes!!) Brüel & Kjaer 2231 laufen lassen.


    Hier die Werte - jeweils Brüel // App-Angaben:


    48,2//46
    50,2//48
    53,9//52
    55,9//55
    58,7//58
    60,3//60
    63,1//63
    65,5//65
    65,9//66-67


    Lauter hatte ich so schnell keine Referenzschallquelle.


    Das ist einfach nur der Kracher, wie genau die App ist! Klar, da spielt jetzt die Mikro-Charakteristik des Smartphones (bei mir ein altes S6) ´rein - aber trotzdem: Erste Sahne!


    Danke nochmal an Ingo!


    Jürgen

    Ich könnte ja jetzt was dazu gackern, ist das Geräuschmessgerät überhaupt zulässig, ist es geeicht, sind die vorgeschriebenen Umgebungsbedingungen eingehalten, ist die Geschwindigkeitsmessung bei der Prüfung nachvollziehbar oder ging das nach Tacho. Im letzteren Fall, eindeutig ungültig nach Vorschrift, weil eine externe Geschwindigkeitsmessung erforderlich ist. Ist die Messstrecke überhaupt geeignet?
    Gruß
    Wolf


    Hallo Wolf,


    hast völlig recht - gut, dass Du darauf noch mal hinweist.


    Ziel war es, pragmatisch mit vertretbarem Aufwand eine Info zu bekommen, aber Mühe habe ich mir schon gegeben, sonst macht es wenig Sinn:


    Das (leider nur eines) Gerät ist zugelassen und geeicht, die Umgebungsbedingungen waren eingehalten, Geschwindigkeit leichte Schwächen: Tacho per GPS kalibriert und das dann übertragen, Messtrecke erfüllt die Anforderungen (Krempel, der drumrum steht; Ebenheit usw.) .


    Aber wie gesagt - soll ja kein Selbstzweck werden sondern uns Wolf-Fahrern helfen!


    Gute Fahrt


    Jürgen

    Hallo Jürgen,


    Der Ingo war in Sachen Lärmmessung unterwegs, nicht in Sachsen :thumbsup: .
    Das wäre ihm wohl dann doch zu weit :thumbup: .
    Gruß
    Rainer


    Mann - habe jetzt beim Brilleputzen das Glas durchgerieben :-))
    Aber wo er wohnt ist ja auch nirgens zu sehen....


    Starte als nächstes nach dem Thema Geräuschmessung das Thema Sehstärkenmessung.



    @Ingo:
    Danke für den Tipp mit der App - habe sie jetzt. Und auch noch gleich eine, die den Radau über den Frequenzen zeigt.
    Bin gespannt, ob sich damit z.B. Motordrehzahl oder Profilstollen heraus "hören" lassen.
    Da ich ja noch weitere Messunen mit den neuen BFGoodrich plane, werde ich da auch die App mit"vermessen" um zu schauen, was sie im Vergleich zu unserer professionellen Messtechnik macht.


    Gute Fahrt!


    Jürgen
    Gute Fahrt!


    Jürgen

    wusste gar nicht, daß das geht? oder ist das eine grauzone, über die der prüfer dann hinwegsieht?
    das würde mir nämlich einiges beim nächsten projekt erleichtern, nicht extra 06er zu leihen.



    Geht nur im Zulassungsbezirk:
    <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< Zitat:


    Die Grundlage für diese Regelung bildet § 10 Absatz 4 der FZV:


    Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren
    stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie
    Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer
    Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines
    angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden,
    wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die
    Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
    Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher
    zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung
    des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der
    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
    <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
    Viele Grüße


    Jürgen

    Hab´was gefunden:


    Zitat:


    Die Grundlage für diese Regelung bildet § 10 Absatz 4 der FZV:


    Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren
    stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie
    Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer
    Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines
    angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden,
    wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die
    Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
    Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher
    zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung
    des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der
    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


    Zitatende.