Alles anzeigen@ Niederrhein Wolf
jeder der sich mit dieser reifeneintragung länger befasst hat weiß das es mit 5-6 Kopien
wohl nicht getan ist.das Gutachten das hier auch schon verlinkt wurde -ich gehe mal davon
aus ,dass daher die 5-6 Kopien herrühren-reicht einfach nicht aus.
ich gebe auch offen zu dass ich mich etwas über deinen Beitrag geärgert habe,ich mach das bestimmt nicht weil ich Zuviel Zeit habe oder ich dadurch reich werde.
vielleicht seh ich das zu eng oder nehme es zu persönlich der Sache ist das auf jeden Fall nicht
dienlich und lässt die Motivation etwas für andere zu tun nicht steigen.
gruss Rainer
Also ich hab´mich mit den Reifen- und Rädergutachten auseinandergesetzt, hab´sie hier und kann das nur bestätigen!
Zur Zeit kämpfe ich mit der Zulassung von meinem Wolf. Obwohl der schon in den Niederlanden zugelassen war muss ich eine Vollabnahme machen. Ich erlebe dabei völlig unterschiedliche Denkweisen der Prüfer wegen des Vorbeifahrgeräusches von 80dB. Da hört man "überhaupt nicht zulassungsfähig" oder "Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung nötig". Verweißt man auf andere Wölfe, dann wird eben diie Schulter gezuckt.
Ich will mir nicht ausmalen, wie das dann bei den 235/85er auf 5,5J16 läuft! Alleine die Frage nach erweiterten Radauschnitten (?!) macht sicher Spass.
Wenn man da einen Prüfer hat, der das Gutachten für exakt den Reifen will, den man eintragen lassen möchte, hat man keine Chance mit den bekannten Mustergutachten. Von z.B. BFGoodrich gibt es das nicht - und alle Reifenhersteller geben als Felgenweite die 6" - 7,5" nach der ETRTO - der European Tyre and Rim Technical Organisation- an. Lt. der ETRTO darf man 1/2" von der Felgenweite abweichen - aber das muss der Prüfer verantworten! Und der muss dazu erst ´mal bereit sein - denn es lastet ihm ja nur mehr Verantwortung auf.
Deswegen finde ich diesen "Service" von Rainer einfach nur klasse und sage schon ´mal ein herzliches Dankeschön!
Gute Fahrrt!
Jürgen