Beiträge von Wolf_im_Taunus

    die Frage ob generell Messer jetzt als Waffe gelten und / oder man allgemein "gefährliche Gegenstände" einbezieht....

    Erhellung liefert zum aktuellen Stand Anlage 2 WaffG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) insbesondere bzw.. exemplarisch zum Thema Messer:


    Zitat

    1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

    -höchstens 8,5 cm lang ist und
    -nicht zweiseitig geschliffen ist;
    1.4.2 Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3,

    1.4.3 Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4,

    in Verbindung mit Anlage 1 WaffG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Zitat

    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere

    1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

    Das ist ja schon mal ziemlich schwammig, teils entscheidet die Farbe (schwarz oder bunt bzw. die Verkaufsbezeichnung "Kampfmesser" vs. Hirschfänger" über die "Gefährlichkeit".

    Ok, es wird noch etwas präzisiert:

    Und jetzt bitte - wer liest das? Und versteht es dann? Die, die unfähig sind zu verstehen, dass man nicht auf Mitmenschen einsticht?


    Sie werden es sich künftig sicher zu Herzen nehmen, wenn sie verbotenes im Sinne des WaffG tun...


    Wie schon geschrieben, ich habe das Jagdmesser aus dem Alltagsauto verbannt. War sicher eine Gafhr für die Allgemeinheit, sonst hätte man das Führen ja nicht verboten.

    10 Briefe an die Büros in Berlin und im Wahlkreis von 6 Bundestagsabgeordneten in meinem ehemaligen und aktuellen Wahlkreis gehen heute in die Post.

    Bin sehr gespannt, was da zurück kommt.

    Meiner Erfahrung nach geht das erst einmal ins Leere. Ich kenne MdL und MdB persönlich, trotzdem kamen Blätter mit leeren Phrasen zurück. Die selben Worthülsen wie im persönlichen Gespräch.


    Nach mehreren Anläufen habe ich aufgegeben und bin ausgetreten, das hat zwar rein formal zur Frage geführt "warum" - hat aber auch nichts geändert. Bislang haben nicht einmal massive Stimmenverluste zu einem Ändern des Handelns geführt, das gibt sehr zu denken. Die Parteien machen keine Politik für die Bürger mehr, die Frage ist ob sie nicht wollen oder nicht können.

    Die Partei spielt keine Rolle, nach meiner Einschätzung trifft das auf alle der drei "alten" zu und wahrscheinlich auch (aus der Sicht deren Wähler) auf Grüne und Linke.

    Die aktuellen Ideen zur Sicherheit laufen im Wesentlichen auf ein Verbot heraus noch zu definierende Messer ZU FÜHREN, was das bedeutet kann man hier auch lesen.

    Das Führen von Messern auf Volksfesten wie in Solingen war schon lange verboten, ebenso allgemein das Führen von Messern mit über 12cm Klingenlänge (aktuell waren es 20cm).


    Weitere Verbote werden also genau was verhindern? Welchen Nutzen bringt eine weitere Verschärfung?


    Wobei das an- oder Abstechen von Mitmenschen eh schon verboten ist. Müssten sich nur alle dran halten...

    aber mich würde mal ganz wertfrei interessieren ob es gesicherte Informationen gibt welcher Prozentsatz der mit einem Messer begangenen Straftaten von Mitbürgern mit Migrationshintergrund begangen wurde...

    Schau einfach auf der Seite des BKA.


    In der PKS (Polizeilichen Kriminalstatistik) 2023 sind zwar nicht die Tatmittel aufgeschlüsselt, aber die Staatsangehörigkeit der Täter im Bereich "Straftaten gegen Leib und Leben".


    Mir persönlich ist eigentlich egal, ob jemand erschossen, erstochen, totgeschlagen, totgetreten,... wird. Die Tat zählt, nicht das Tatmittel.


    Und die Tat als solche ist ja schon verboten. Aber das wird ja von den Tätern ignoriert, warum sollten die sich also darum scheren, ob Messer verboten sind?

    Eine (bessere) Ersatztür in Fehlfarbe (silber-metallic) habe ich auch noch im Keller, das steht mir noch bevor.


    Da sind die Fenster ja ganz anders und ich habe erst einmal keine Idee. Sagt die TDv zur Feldinstandsetzung vielleicht etwas dazu? Das wechseln der hinteren Fenster meine ich wäre da beschrieben.

    Mit der Einschränkung des Führen von Waffen aller Art im öffentlichen Raum (Volksfeste, öffentliche Verkehrsmittel Fußgängerzonen, Schwimmbädern usw) kann ich mich abfinden.

    Aktueller Stand:


    1. Das töten von Menschen ist verboten

    2. Das Verletzen von Menschen ist verboten.

    3. Messer auf einer Veranstaltung sind verboten.

    4. Messer über 12cm zu führen ist verboten.


    Zusätzliche Verbote sind offenbar dringend nötig, die bisherigen haben ja nichts gebracht.


    In den s.g. Waffenverbotszonen könnte die Polizei dann auch anlassbezogen jeden zufällig kontrollieren.

    Der Frankfurter Hauptbahnhof ist Teil einer Waffenverbotszone. Hat ja diese Woche mal wieder echt gut funktioniert.


    Im Ernst: Ich habe kein Verständnis mehr dafür, dass die völlig harmlose breite Masse der Bevölkerung für exakt KEINEN Zugewinn an Sicherheit immer weiter gegängelt wird.

    Ich empfehle Zweiflern einfach einen unbefangenen Blick in die Schweiz oder auch nach Tschechien. Oder auch nach Österreich. Oder Frankreich. Oder...

    Es gibt immer mal skurril erscheinende Regelungen, insgesamt sind wir aber Flaggschiff, was wirkungslose Restriktionen angeht.


    Um es mal möglichst unpolitisch zu halten: sobald man etwas genauer hinschaut, fallen einem in jedem Lebensbereich inzwischen so "schräge Lösungsansätze" auf.

    Die Proteste in England hat man rigoros niedergeknüppelt. Das ist aber ein Problem der Briten. Wobei mit missliebigen Protesten hier gerne ähnlich umgegangen wird (z.B. Bauern).


    Zum Thema XYZ-Verbote:


    Es gibt zwar kein ausdrückliches Verbot, Mitmenschen zu verletzen oder zu töten, man kann das StGB aber durchaus als Auflistung dessen verstehen, was verboten ist.

    Wer dieses Grundlagengesetz nicht respektiert, wird sich auch um "Spezialgesetze" wie das WaffG nicht scheren. Insofern ist das Ansetzen beim Tatmittel von vorne herein zu völliger Wirkungslosigkeit verdammt.


    Was wollen sie denn noch verbieten? Schraubenzieher, Beitel, Dreikantschaber,..?