Hallo Michael,
ich vermute du meinst die Fenster in den Hecktüren?
Grüße
Erik
Hallo Michael,
ich vermute du meinst die Fenster in den Hecktüren?
Grüße
Erik
Ich ergänze die Frage um den Punkt: Was ist von Schaumlöschern für den Zweck zu halten?
die Frage ob generell Messer jetzt als Waffe gelten und / oder man allgemein "gefährliche Gegenstände" einbezieht....
Erhellung liefert zum aktuellen Stand Anlage 2 WaffG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) insbesondere bzw.. exemplarisch zum Thema Messer:
Zitat1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
-höchstens 8,5 cm lang ist und
-nicht zweiseitig geschliffen ist;
1.4.2 Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3,1.4.3 Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4,
in Verbindung mit Anlage 1 WaffG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
ZitatTragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
Das ist ja schon mal ziemlich schwammig, teils entscheidet die Farbe (schwarz oder bunt bzw. die Verkaufsbezeichnung "Kampfmesser" vs. Hirschfänger" über die "Gefährlichkeit".
Ok, es wird noch etwas präzisiert:
ZitatAlles anzeigen
2. Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1 Messer,
2.1.1 deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2 deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
2.1.3 mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
2.1.4 Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
Und jetzt bitte - wer liest das? Und versteht es dann? Die, die unfähig sind zu verstehen, dass man nicht auf Mitmenschen einsticht?
Sie werden es sich künftig sicher zu Herzen nehmen, wenn sie verbotenes im Sinne des WaffG tun...
Wie schon geschrieben, ich habe das Jagdmesser aus dem Alltagsauto verbannt. War sicher eine Gafhr für die Allgemeinheit, sonst hätte man das Führen ja nicht verboten.
Ich bin dann im Wald, und mit Sicherheit keine Bedrohung für Andere.
Darum geht es halt leider nicht.
Wenn verboten, dann verboten.
Den Input bekommen sie seither am Wahltag.
Seltsamerweise sind sie dann immer wortkarg, statt mal zu fragen was einen gestört hat. Wie gesagt, in der überschaubaren Kleinstadt, man kennt sich.
10 Briefe an die Büros in Berlin und im Wahlkreis von 6 Bundestagsabgeordneten in meinem ehemaligen und aktuellen Wahlkreis gehen heute in die Post.
Bin sehr gespannt, was da zurück kommt.
Meiner Erfahrung nach geht das erst einmal ins Leere. Ich kenne MdL und MdB persönlich, trotzdem kamen Blätter mit leeren Phrasen zurück. Die selben Worthülsen wie im persönlichen Gespräch.
Nach mehreren Anläufen habe ich aufgegeben und bin ausgetreten, das hat zwar rein formal zur Frage geführt "warum" - hat aber auch nichts geändert. Bislang haben nicht einmal massive Stimmenverluste zu einem Ändern des Handelns geführt, das gibt sehr zu denken. Die Parteien machen keine Politik für die Bürger mehr, die Frage ist ob sie nicht wollen oder nicht können.
Die Partei spielt keine Rolle, nach meiner Einschätzung trifft das auf alle der drei "alten" zu und wahrscheinlich auch (aus der Sicht deren Wähler) auf Grüne und Linke.
Sind schon da, alles ok.
Die aktuellen Ideen zur Sicherheit laufen im Wesentlichen auf ein Verbot heraus noch zu definierende Messer ZU FÜHREN, was das bedeutet kann man hier auch lesen.
Das Führen von Messern auf Volksfesten wie in Solingen war schon lange verboten, ebenso allgemein das Führen von Messern mit über 12cm Klingenlänge (aktuell waren es 20cm).
Weitere Verbote werden also genau was verhindern? Welchen Nutzen bringt eine weitere Verschärfung?
Wobei das an- oder Abstechen von Mitmenschen eh schon verboten ist. Müssten sich nur alle dran halten...
aber mich würde mal ganz wertfrei interessieren ob es gesicherte Informationen gibt welcher Prozentsatz der mit einem Messer begangenen Straftaten von Mitbürgern mit Migrationshintergrund begangen wurde...
Schau einfach auf der Seite des BKA.
In der PKS (Polizeilichen Kriminalstatistik) 2023 sind zwar nicht die Tatmittel aufgeschlüsselt, aber die Staatsangehörigkeit der Täter im Bereich "Straftaten gegen Leib und Leben".
Mir persönlich ist eigentlich egal, ob jemand erschossen, erstochen, totgeschlagen, totgetreten,... wird. Die Tat zählt, nicht das Tatmittel.
Und die Tat als solche ist ja schon verboten. Aber das wird ja von den Tätern ignoriert, warum sollten die sich also darum scheren, ob Messer verboten sind?
Hallo Guido,
dein Angebot ist ok. Wie finden wir zusammen?
Grüße
Erik
Tatwaffe war ein Alltagsgegenstand
Derweil gab es in Stuttgart einen Raubüberfall unter Verwendung eines Schraubenziehers.
Den Rest kann jeder bei Interesse googeln. Ich habe aber Zweifel, dass ein Werkzeuggesetz das Problem löst.
Eine (bessere) Ersatztür in Fehlfarbe (silber-metallic) habe ich auch noch im Keller, das steht mir noch bevor.
Da sind die Fenster ja ganz anders und ich habe erst einmal keine Idee. Sagt die TDv zur Feldinstandsetzung vielleicht etwas dazu? Das wechseln der hinteren Fenster meine ich wäre da beschrieben.
Mit der Einschränkung des Führen von Waffen aller Art im öffentlichen Raum (Volksfeste, öffentliche Verkehrsmittel Fußgängerzonen, Schwimmbädern usw) kann ich mich abfinden.
Aktueller Stand:
1. Das töten von Menschen ist verboten
2. Das Verletzen von Menschen ist verboten.
3. Messer auf einer Veranstaltung sind verboten.
4. Messer über 12cm zu führen ist verboten.
Zusätzliche Verbote sind offenbar dringend nötig, die bisherigen haben ja nichts gebracht.
In den s.g. Waffenverbotszonen könnte die Polizei dann auch anlassbezogen jeden zufällig kontrollieren.
Der Frankfurter Hauptbahnhof ist Teil einer Waffenverbotszone. Hat ja diese Woche mal wieder echt gut funktioniert.
Im Ernst: Ich habe kein Verständnis mehr dafür, dass die völlig harmlose breite Masse der Bevölkerung für exakt KEINEN Zugewinn an Sicherheit immer weiter gegängelt wird.
Hallo Markus,
bei Dichtungen mit Keder ("Füllprofil") ist dein Tipp gut und richtig, die Dichtungen des KrKw sind aber ohne. Das ist nur ein H-Profil.
Grüße
Erik
Hallo Gandalf,
das war Neuware. Kein "Endlosring wie die alte, sondern offensichtlich aus Meterware und geklammert.
Ich kann mal nach der Rechnung suchen. Die habe ich wohl nur auf Papier.
Grüße
Erik
Ich hab von Merex welche für hinten bekommen.
Ich finde, die sind ein paar mm zu kurz, grundsätzlich aber passend.
Ich empfehle Zweiflern einfach einen unbefangenen Blick in die Schweiz oder auch nach Tschechien. Oder auch nach Österreich. Oder Frankreich. Oder...
Es gibt immer mal skurril erscheinende Regelungen, insgesamt sind wir aber Flaggschiff, was wirkungslose Restriktionen angeht.
Um es mal möglichst unpolitisch zu halten: sobald man etwas genauer hinschaut, fallen einem in jedem Lebensbereich inzwischen so "schräge Lösungsansätze" auf.
Die Proteste in England hat man rigoros niedergeknüppelt. Das ist aber ein Problem der Briten. Wobei mit missliebigen Protesten hier gerne ähnlich umgegangen wird (z.B. Bauern).
Zum Thema XYZ-Verbote:
Es gibt zwar kein ausdrückliches Verbot, Mitmenschen zu verletzen oder zu töten, man kann das StGB aber durchaus als Auflistung dessen verstehen, was verboten ist.
Wer dieses Grundlagengesetz nicht respektiert, wird sich auch um "Spezialgesetze" wie das WaffG nicht scheren. Insofern ist das Ansetzen beim Tatmittel von vorne herein zu völliger Wirkungslosigkeit verdammt.
Was wollen sie denn noch verbieten? Schraubenzieher, Beitel, Dreikantschaber,..?