Beiträge von Tom181

    Ich habe einen zerlegten 78er AL-Motor im Keller liegen:


    - der Motor hat Muldenkolben (dadurch die niedrigere Verdichtung)
    - die Köpfe sind 041 und haben eine 33*30er Ventilbestückung (identsich den 1600ern)
    - 200mm Schwungrad
    - 34PICT3-Vergaser


    Der Unterschied in der Leistung resultiert nur aus der niedrigeren Verdichtung (evtl. ist die Düsenbestückung des Vergasers modifiziert). Aber ansonsten (bis auf die Zündanlage) handelt es sich um einen identischen Motor.
    Das Verdichungsverhältnis ist beim AD/AS 7,5, beim AL liegt es bei 6,X (müßte ich nachschauen).


    Nun zur Eintragung des AS-Motors:


    Auszug aus dem Anforderungskatalog TÜV-Süd für's H-Kennzeichen (http://www.tuev-sued.de/auto_t…_Tuev_Sueddeutschland.pdf)



    Ein AS-Motor wurde nicht im Kübel verbaut - da hat der Prüfer recht.


    Aber:


    Ein AS-Motor ist m.E mit dem AL baugleich (Hub, Bohrung, Aufbau, etc.). Auch ist eine Leistungssteigerung von 5% erlaubt = 2 PS mehr. Der AS-Motor ist identisch mit dem AD (Bauzeit 8/70-7/73). Der AS wurde nur eingeführt, weil VW beim AD die Motornummern ausgingen. Daher ist der AD/AS ebenfalls älter als 30 Jahre.
    Ansonsten würde ich das Beispiel mit dem Mercedes aufführen (gleicher Hubraum, Leistung im 5%-Toleranzbereich).


    Ich würde mit dem ausgedruckten Anforderungskatalog und den aufgeführten Argumenten nochmals beim TÜV mein Glück versuchen.


    @Typ181: Kannst Du mir bitte Deine email als PN zuschicken?

    Hallo,


    ich habe bis jetzt nur ein Schriftstück vom TÜV als "Vorab-Eintrag" , den könnte ich Dir zukommen lassen. Den entgültigen Eintrag kommt bei der Wiederinbetriebnahme im Frühling in den Brief.


    Wobei der Eintrag kein Problem sein sollte (ist ja der gleicher Motor..)



    Gruß


    Tom

    Hallo,


    ich fahre einen 71er mit AS-Motor und H-Kennzeichen. Bei der H-Abnahme hat sich niemand für den Motor interessiert....


    Wobei ich jetzt den AS-Motor mit einer 2*34PCI-Anlage (und 56 PS) "offiziell" vom TÜV eingetragen bekommen habe. Der Kübel wurde ab 73/74 mit dem AL-Motor bestückt, der ja vom Aufbau her identsich ist (Ausnahme: niedigere Verdichtung durch Muldenkolben). Auch sollen zivile Versionen mit dem AS bestückt sein.


    Fazit: Der Eintrag stellt eigentlich kein Problem dar, ansonsten einfach den Anforderungskatalog vom TÜV-Süd mitnehmen.


    Gruß


    Tom

    Zitat

    Wem das zu "unsicher" ist kauft originale RBZ und Beläge und gut! Nix für ungut Leute. Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen aber man muß nichts übertreiben und mit verkehrsunsicher hat das auch nix zu tun! Tom181 Selbstverständlich hat auch die Breite der Beläge Einfluß auf die Bremsleistung (wenn auch nicht in riesigem Maß, aber vielleicht langt das bischen schon).


    Ich würde ja sofort die originalen 19mm kaufen, aber leider gibt es keine mehr auf dem Markt (falls doch sind diese hoffnungslos überaltert).


    Zitat


    Ich würde einfach die Bremsbeläge etwas abschleifen (seitlich abfallend) so daß eine etwas geringere Auflagefläche vorhanden ist.
    Tom181 Selbstverständlich hat auch die Breite der Beläge Einfluß auf die Bremsleistung (wenn auch nicht in riesigem Maß, aber vielleicht langt das bischen schon)


    Wir reden hier von einer ca. 30% höheren Kraft durch die größeren RBZs. Da reicht auch das "bischen" nicht aus.
    Außerdem habe ich mir das Thema von einem Physiker genau erklären lassen - Fakt ist einfach, daß die Breite keinen Einfluß hat. Beschreibung siehe oben.


    Außerdem stimme ich meinem Vorredner wegen der Sicherheit und Verantwortung voll zu...

    Zitat

    wenn du alle so genau weißt wieso fragst du dann hier? Kanst dir ja alle Fragen die du gestellt hast selber beantworten. Bremskraftverteiler gibts auch beim Golf 2 zb. auf dem Schrott.


    Hmmmm.


    ich denke, daß ein Beitrag ein einem Forum leben sollte... Ein (freundlicher) Mitkübler hat den Vorschlag unterbreitet, schmälere Beläge einzubauen. Ich habe diesen Vorschlag danach überprüft - es funktioniert nicht. Siehe oben.



    Zitat

    Viel Spaß beim Bremsenverbasteln..


    Ich habe keine Lust, mit einm (wissentlich!!!) verkehrsunsicheren Fahrzeug durch die Gegend zu düsen. Wenn sich einige Kübler den Kopf enrennen wollen - bitte schön. Aber sobald andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden hört bei mir der Spaß auf. Wir reden hier nicht von einer zu lauten Auspuffanlage oder Sportluftfilter sondern von sicherheitsrelevanten Bauteilen. Wenn bei leicht feuchter Straße in der Kurve die Hinterachse überbremst will ich nicht im Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn sitzen.


    Außerdem soll die Lösung von eimem TÜV-Sachverständigen abgenommen werden - alse keine Bastellösung.


    Mußte ich jetzt einfach mal loswerden.


    Gruß


    Tom :P

    Hallo


    ich habe ebenfalls einen neuen HBZ verbaut, dieser kommt hier als "Verursacher" nicht in Frage.


    Die größeren RBZs haben eben eine ca. 33% höhere Bremsleistung, daher war Dein TÜV-Prüfer beim (statischen!!!) Bremenstest von der guten Leistung der Bremsen angetan.


    Erst beim (dynamischen) Bremsen zeigt sich das Problem, da nun der Hinterwagen leicher wird und die HA blockiert.


    Ein TÜV-Prüfer stellt also bei der HU die größeren RBZs nicht fest....


    Schmälere Beläge bringen ebenfalls nichts (bzw. abfeilen/flexen der Beläge), da die Breite der Beläge (bzw. die Auflägefläche) NICHT für die Bremsleistung verantwortlich ist. Auschlaggegend ist alleine die Kraft (hervorgerufen durch die Kolben des RBZ), ob die sich auf 30mm oder 40mm breite Beläge verteilt ist Schnuppe. Ein breiterer Belag leitet nur die Wärme besser ab.


    Als einzigste Lösung können nur Bremskraftregler verwendet werden (statisch, wie sie in Autos der 70/80er Jahre eingebaut sind). Diese stellen wieder das ursprünglicher Verhältnis her.


    Ein Überbremsen der Hinterachse ist extrem gefährlich, ich hab keine Lust quer durch die Kurve zu schießen......


    Gruß


    Tom

    Hallo,


    ich mußte bei meinem Kübel (Pendelachse, BJ 71) die hinteren RBZ's ersetzen. Dabei habe ich das Problem, daß die originalen, 19mm RBZs nicht mehr lieferbar sind. Da die Hinterachse vom T1 stammt können hier ersatzweise die 22mm RBZs eingebaut werden (passen "mechanisch"). Die Manschetten für die 19mm RBZ hatte ich schon überholt, allerdings weisen die 19mm bereits Rostnarben auf. Daher waren die RBZ nach kurzer Zeit schon wieder undicht.


    Der Umbau soll beim TÜV eingetragen werden (steht mit dem Prüfer im Kontakt), da die hinteren RBZ's ca. 33 Prozent größer sind wie die 19mm (und haben vor allem den identischen Durchmesser wie die vorderen RBZ), eine Freigabe von VW gibt es daher nicht. Wobei einige (Kübel)Händler diese RBZ's als "Positiv" beurteilen...


    Beim TÜV auf dem Bremsensenprüfstand bzw. beim Fahren überbremst nun die Hinterachse (momentan 300kN, die 19mm RBZ brachten es auf ca. 220kN).


    Habt ihr eine Idee, wie ich die Bremsleistung der Hinterachse (TÜV-gerecht) reduzieren kann? Mein Bekannter hatte ein vergleichbares Problem an seinem Polo, er konnte dieses durch einen einstellbaren (mechanisch, kein automatischer) Bremskraftregler vom Scirocco sowie durch Bremsversuche auf dem Prüfstand beseitigen. Ich muß morgen nochmals mit dem TÜVer reden, er wollte sich ebenfalls informieren.


    Gruß


    Tom

    Hallo,


    paßt ein abschließbarer Tankdeckel auf den Tankstutzen eines 71er Kübels? Oder ist das ein "Spezialmaß"?


    Gruß


    Tom

    Hallo,


    sorry, beim Gutachten ist mir der AL untergerutscht.... Natürlich existiert nur ein Gutachten für die AD/AS sowie für AB/AR und einige 1500er.


    Ich plädiere beim TÜV auf die "Baugleichheit" der Motoren, die sich ja nur in der Verdichtung (6,6 zu 7,5 durch andere Kolben) niederschlägt. Wobei mein Kumpel in seinem AL Originalkolben ohne Mulden hatte.


    Ich werd' Euch auf dem Laufenden halten. Kennst Du jemanden, der so eine Anlage fährt??


    Gruß


    Tom


    P.S. Das mit den 30 Jahren (eigentlich 20) gilt nur für das H-Kennzeichen

    Hallo,


    das Gutachten existiert für alle 1600er von VW (AL, AS, AD, etc.), sodaß daher das Gutachten übertragbar wäre.


    Problem sind noch die Scheibenbremsen vorne, beim Käfer sind diese ab 135km/h Voraussetzung (Vorgabe von VW). Da die Höchstgeschwindigkeit nicht erhöht wird (max. Drehzahl weiterhin 4.500 durch den Drehzahlbegrenzer) sollten keine Scheiben notwendig sein (bei der Berechnung ist allerdings das max. Gesamtgewicht von Bedeutung. Unter Berücksichtigung dieses Gewichtes dürfte ein Kübel max. 124 km/h schnell sein).


    Ist aber alles vom TÜVer abhängig (bin im Gespräch, ich muß noch einige Unterlagen zusammen tragen)


    Gruß


    Tom


    P.S. Was ist PM??

    Hallo,


    das sind aber nicht die Messingbuchsen, die Ralf schon länger im Angebot hat? Diese paßen bei meinem Vergaser 34ICT3 nicht (die Bohrung im Vergaser ist bei mir größer als der Außendurchmesser der Buschen); ob's am Vergaser oder an der Herstellung der Buchse liegt weiß ich nicht.


    Wie groß ist der Außendurchmesser der Gleitlager? Kann die Originalwelle weiter verwendet werden?


    Gruß


    Tom

    Hallo,


    ich habe eine gebrauchte 34PCi-Anlage von Riechert und will diese an meinen neu überholten AL-Motor anflanaschen.


    Wer von Euch hat eine solche Anlage bei einem Kübel eingetragen bekommen? Ich bin momentan mit meinem TÜV in Verhandlung, damit er die Anlage H-konform eingträgt. Ein Gutachten für einen KV-Käfer hab' ich zwar, allerdings gibt's noch Diskussionen wegen der Scheibenbremse vorne beim Käfer.


    Gruß


    Tom