Beiträge von 461/450

    Dass das Spiel zu groß ist, kann ich fühlen, in dem ich das Rad bzw. die Nabe horizontal kippe.

    Dazu brauche ich nicht mal ne Messuhr.

    Ich möchte eigentlich nicht das große Fass aufmachen. Die Achse selbst ist unauffällig. Verlustschmierung im normalen Bereich, ansonsten keine Undichtigkeiten.

    Die örtlichen und technischen Möglichkeiten habe ich leider nicht.

    Hab hier auch niemanden, der sich damit konkret auskennt.

    Was kostet sowas in einer Werkstatt? Die Achse ist doch aus dem Nutzfahrzeuge Baukasten, oder?

    wie gesagt, das Spiel ist nur rechts aus der Toleranz. Wie viel Kilometer das Lager runter hat, kann ich nicht sagen, ist ja auch unerheblich.

    Ich muss was unternehmen.

    Laut den obigen Ausführungen, gibt es ja nur die Zustände "ok" oder "ko".

    Mir leuchtet nur nicht ein, warum Einstellen oder Nachstellen nur beim Neueinau notwendig ist und dann nie wieder.

    Natürlich bringt es nichts, ein Lager, an der Verschleißgrenze, noch nachzustellen.

    Ich dachte es gibt einen Zeitraum dazwischen, wo es Sinn macht.

    Drauf gekommen bin ich auch durch das Werkstatthandbuch. Dort wird die Arbeit ja ausführlich dargestellt.

    Ok, die Lager werden also während ihres Lebens einmal eingestellt und sterben dann einen langen, einsamen Tod? :P


    Damit wird mein Problem aber auch nicht kleiner.

    Um das richtige Lager zu finden, brauche ich die Achsnummer, oder?

    Ist die Vorderachse ohne Sperre.

    Hallo Truppe,


    gibt es hier jemanden aus dem PLZ Gebiet 890xx, 891xx, 892xx der mir ein Radlager einstellen kann?

    Ich hab kein Sonderwerkzeug und zum Freundlichen will ich damit nicht.


    :)

    So, gestern hab ich die Buchsen am Panhardstab vorne gewechselt.

    War ein ziemliches Gelecke aber es hat sich gelohnt. Die alten Buchsen waren komplett durch und die Achse hatte gut Spiel.

    Jetzt ist die Lenkung richtig schön straff. Keine Eigenlenkung mehr, trotz den 285ern

    Für kleines Geld bekommt man hier eine wirklich spürbare Verbesserung im Fahrwerk.

    Die Hinterachse mache ich bei nächster Gelegenheit.

    Bestellt habe ich wieder bei "Kurth", Lieferung ging ruckzuck.


    "Auch würde ich den Gutachter bei Schädigung immer selbst bestellen und nicht den Versicherungsgutachter nehmen - denn wie dies ausgeht: siehe oben."


    Till, das kann ich so nicht ganz stehen lassen, es wird hier einiges vermischt.


    Wenn ich dir in deine Karre fahre und die Schuldfrage zu 100% geklärt ist, dann nimmst du dir einen Gutachter und lässt den Schaden schätzen.

    Die Kosten dafür trägt natürlich, wie für den Sachschaden, meine Versicherung - das ist gesetzlich so geregelt.


    Hast du aber einen Schaden, für den erstmal kein Dritter belangt werden kann, stellt der Versicherer den Gutachter.

    Das sind sowieso alles externe Mitarbeiter von DEKRA und Co.

    Natürlich obliegt es dir, wenn das erste Ergebnis nicht deinen Erwartungen entspricht, ein Gegengutachten (auf eigene Kosten) erstellen zu lassen.

    Die Zeitverzögerung und eine eventuelle Gerichtsverhandlung müsstest du dann natürlich einkalkulieren.

    Würde ich im Ernstfall aber genau so machen. Natürlich nur mit juristischem Beistand und unter vorheriger Klärung des Kostenträgers.

    Ich kann aber jedem empfehlen, im Zweifelsfall höflich aber direkt, auf den Versicherer zuzugehen, auch mal das Telefon benutzen, den Sachbearbeiter anzurufen und einen Konsens zu finden. Auch dort sitzen Menschen mit Sozialkompetenz.

    Scheitert das, ist ein Termin beim Anwalt immer noch schnell gemacht.


    Was ich sagen will ist, es gibt hier nicht immer schwarz und weiß. Vorallem überhastete Handlungen und Stammtischweisheiten können hier ganz empfindlich den Geldbeutel belasten.


    Und an die Versicherungsbasher, einfach den ganzen Mist, bis auf die Pflichtversicherung, kündigen und versuchen so durchs Leben zu gehn - have Fun!

    Bitte nicht persönlich nehmen, aber das ist einfach nur Mist.

    Dein Anwalt schickt DIR ne Rechnung weil DU ihn beauftragt hast. Mögliche Dritte interessieren den überhaupt nicht.

    Und dann möchte ich wissen, von wem du dein Geld wiederbekommst - aber vielleicht gibt es für Blödheit auch bald ein Sondervermögen. ist ja gerade Mode.


    Ich glaube du verwechselst da einiges mit einem KFZ-Haftpflichtschaden bei dem es keinerlei Haftungseinwände gibt.


    Bin gespannt was der Versicherer für einen Zeitwert ermittelt.

    Ich kann gerade nicht verstehen, warum man sich darüber (vorher) keine Gedanken macht. Man kauft sich das Fahrzeug, investiert Kohle in Reparatur und Restauration...

    Da nützt auch die Vollkasko nicht viel, die zahlt auch nur den Zeitwert wenn nichts anderes vereinbart ist.


    Das Wertgutachten scheint ja auch so ein heiliger Gral zu sein. Das mag ja bei Fahrzeugen ab 40K oder 50K ok sein.

    Mein Versicherer wollte einen Selbstbewertungsbogen, darin setze ich den gewünschten Wert fest und das wird genau so in der Police dokumentiert.

    Das Thema hatten wir hier in einem anderen Thread auch kürzlich.

    Das ist alles keine Rocket Sience aber man muss sich halt kümmern. Außer er Heilsarmee klingelt keiner an der tür und fragt nach deinem Wohlbefinden.


    Ich sehe das aber generell immer mehr, dass, in diesem unserem Lande, eine gewisse "Vollkaskomentalität" herrscht.

    Für jeden Scheiß, den man selber verbockt, soll ein anderer den Kopf hinhalten.


    Ich drück die Daumen, dass ein vierstelliger Betrag übrigbleibt.

    Mit Verlaub, aber wenn du wartest bis du vom Benzindieb entschädigt wirst, hast wahrscheinlich vorher das doppelte H-Kennzeichen.


    Und wenn hier gleich nach nem Anwalt geschriehen wird... wer bestellt, der zahlt - genau wie in der Kneipe!

    Dazu wäre erstmal klarzustellen, ob eine Verkehrsrechtschutzversicherung besteht und diese eine Kostendeckungszusage erteilt.

    Finde ich persönlich aber noch zu früh für den Aufriss.


    Zu klären wäre:

    Ist mit dem Versicherer eine konkrete Summe im Falle eines Totalschadens vereinbart?

    Wenn ja, zurücklehnen und warten was bei der Besichtigung durch den SV ermittelt wird.


    Falls nur eine gewöhnliche Teilkasko besteht, wird die Entschädigung gemäß Zeitwert berechnet. Könnte dann zu Kopfschmerzen führen.

    Das Problem ist dann aber schon bei Zulassung des Fahrzeugs entstanden.


    Falls der Versicherer leistet, will der wissen, wer den Schaden verursacht hat, um eventuell Regress zu nehmen. Muss dich aber nicht interessieren ob das zum Erfolg führt.

    Hi Steffen, ein Prüfgerät hat meine Werkstatt nur haben die immer seltener mit den alten Dieseln zu tun und deshalb auch keinen Handbestand der Plättchen.

    Ausbau und Prüfung/Einstellung wollte ich selber machen aber ohne Material in Griffweite macht das auch keinen Sinn.

    Ich hab ja nur den Popel 290er, da wird die OME Düse wohl reichen.

    Welchen Düsenhersteller empfiehlst du, die Bosch sind laut Berichten auch nicht mehr die, die sie mal waren?

    Beim 70kw ist ja über Düsen und Element bzw. Förderbeginn auch nix rauszukitzeln, oder?