Alles anzeigenVielen Dank schonmal
Ich habe eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 71 StVZO beantragen müssen.
Quasi einen Ablassbrief.
Welcher Prüfer in unserer Region wäre denn dann da eine Option? Meiner verbeisst sich ja auf Grenzwerten, die für das Fahrzeug eigentlich nicht gelten dürften/müssten (74db-Fahrt)
Hallo,
mir hat eine Datenbescheinigung über den örtlichen Mercedes-Benz Servicepartner geholfen. Der muss die mit deiner FIN bei der Mercedes-Benz AG beantragen. Selbst beantragen geht nicht, sondern nur über den örtlichen MB Servicebetrieb. Die Rücksitze werden nur als Notsitze eingetragen, aber das ist vermutlich das kleinste Problem.
War da eine angemessene Anhängelast mit im Paket, da die oririginale ABE ja keinen Kugelkopf vorsieht...
Ich mein alles jenseits der 2t ist mit dem Kraftpaket nur im Kurzstreckenbetrieb von Wald nach Hause machbar, das wissen wir alle.
Ja, klar. Anhängelast ist auch mit drin! Da gibt es nur zweit unterschiedliche Werte! Je nachdem, ob man den kurzen oder den langen Radstand hat.