Schaut mal was ich gefunden habe:
Nicht zur AU müssen folgende Fahrzeuge:
abgemeldete Kraftfahrzeuge (ggf. bei Wiederzulassung AU durchführen)
Kraftfahrzeuge mit "rotem Kennzeichen"
vierrädrige Kraftfahrzeuge, die in den Anwendungsbereich für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge fallen
selbstfahrende Arbeitsmaschinen
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (länderspezifische Festlegungen sind zu beachten)
AU-pflichtige Fahrzeuge
Kriterium Benzin-(Otto-)Motor Dieselmotor
Anzahl der Räder mindestens 4 mindestens 4
zulässiges Gesamtgewicht mindestens 400 kg –
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 50 km/h über 25 km/h
Datum der Erstzulassung ab 01.07.1969 ab 01.01.1977
Quelle: DEKRA