Der DEUVET hatte damals das H-Kennzeichen mit 30 Jahre Reglung gefordert. Die "Initiative Pro Oldtimer" hat das rote Wechselkennzeichen für FZ über 20 Jahre vorgeschlagen und kurze Zeit später wurde die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO erlassen. Verordnungen durchlaufen nicht das komplette gesetzgeberische Verfahren, darum gings wohl recht zügig und es gab keine Durchführungsbestimmungen. Das wiederum führte zu einigen Verwirrungen bei den Behörden.
Anfänglich wurden 06- Wechselkennzeichen ausgeteilt (für Zweifler: Ich hatte so eines!) Um besser unterscheiden zu können wurden dann 07- Kennzeichen ausgegeben. Manche Zulassungsstellen verlangten, dass die FZ zunächst Tüv oder eine Oldtimerbegutachtung haben müssen, andere nicht. Manchmal gab es nur einen Satz Schilder, andere hatten mehrere Sätze mit der Auflage, dass nicht mehrere FZ zur gleichen Zeit fahren dürfen etc. Der DEUVET hat zu dieser Zeit dargelegt, dass auch zeitgenössische Gespanne ( sogn. Essemble) mit einem Kennzeichen gefahren werden dürfen. Meine Zulassungsstelle hatte das so gelöst, dass ich für das Zugfahrzeug gestempelte, für den Anhänger ungestempelte (Folgekennzeichen) hatte. Das war so im FZ-Heft vermerkt.
Das galt aber nur bis 2007!!!
Aufgrund einiger (blödsinniger Klagen) hat man die Oldtimerkennzeichen neu regeln müssen und bundesweit vereinheitlichen wollen! Einheitlich sind nun 30 Jahre für H und Wechselkennzeichen und Oldtimergutachten vorgeschrieben. Es sollte seit diesem Zeitpunkt keine Zulassungsstellenspezifischen Reglungen mehr geben!
In dieser neuen Reglung wurden Anhänger nicht mehr "erwähnt". Darum gibt es für diese keine Oldtimergutachten und keine 07- Zulassung. UND: Ab diesem Zeitpunkt sind Gespanne (Auto und Anhänger) mit dem gleichen Kennzeichen nicht mehr erlaubt - denn was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist bei uns automatisch untersagt - das ist die ganze Begründung und darum findet Ihr nichts in den Gesetzen darüber.
Ich habe damals Bestandsschutz für meine Gespanne beim Reg. Präsidium erwirkt, aber ausdrücklich wurde auf schriftliche Stellungnahmen verzichtet um keine Präzidenzfälle zu schaffen! (Mittlerweile habe ich darauf verzichtet) Trotzdem könnten so noch einzelne historische Gespanne legal unterwegs sein...
Ganz offiziell darf ich (in Hessen) aber zeitgenössche Gespanne (Essemble) fahren, wenn das Zugfahrzeug 07 und der Oldieanhänger eine normale Zulassung hat (unter den üblichen Einschränkungen und es muss dem Oldtimerzweck dienen). Moderne oder alte zu üblichen tranzportzwecken eingesetzte Anhänger sind kein zeitgenössisches Essemble = geht nicht!
Ich hoffe, die Sache ist jetzt etwas klarer
Es grüßt der
Ludwig