Ich bin auch im Camping-Oldie-Club und da ist die Frage Oldtimerwohnwagen an Oldtimer relevant....
Früher war es problemlos möglich ein Oldtimergespann mit einem 07-Kennzeichen zu bewegen. Der DEUVET hatte sogar mal diesbezüglich eine Information herausgegeben und in Fachzeitschriften veröffentlicht. Das 3. Kennzeichen (für den Anhänger) war dann ein ungestempeltes "Folgekennzeichen" und als solches mit eingetragen, wenn die Versicherung ihr "Okay" gegeben hat
Irgendwann gab es eine Novelle in der 07-Zulassungs-Reglung zur Vereinheitlichung. U.a. wurde das Mindestalter von 20/25 auf einheitlich 30 Jahre angehoben. Dort wurden keine Gespanne erwähnt und sind seit dem eigentlich nicht mehr möglich. Es gibt/gab aber einige Inhaber, die Bestandschutz geltend machen konnten.
Ansonsten wäre ich mit Gespannen auf einem Kennzeichen sehr vorsichtig! Auch wenn einige ein 3. Nummernschild haben, wie steht's mit der Versicherung?
Die 07. Nummer kann (bei Missbrauch oder Betrug) auch wieder entzogen werden...