Beiträge von TDV

    Hallo,


    gebackene Bananen.


    Eigendlich ist es nur eine Nachspeise,

    aber manche vertilgen sie auch in größeren Stückzahlen.


    Man braucht neben Bananen (logisch)

    - 80 g Mehl,

    - 1 Esslöffel Zucker,

    - 1 Teelöffel Backpulver,

    - 1 Teelöffel Vanillezucker,

    - eine Priese Salz,

    und eine Geschmacksrichtung.

    Heute war es Sesam.

    Man kann aber auch Kokosflocken oder Haferflocken nehmen.

    Eine Tasse Wasser, so dass der Teig dickflüssig wird.

    Frittierfett: Z.B. Biskin.


    Als Infrastruktur reicht eine (aufgehängte) WOK-Schale

    über einer Feuerstelle.

    Die Schale etwa 5 cm hoch mit Fritierfett (170°C) füllen.


    Die Bananen von der Blütenseite her schälen,

    längs halbieren und dreimal quer teilen,

    durch den Teig ziehen, und in das Fett geben.


    Wenn der Teig goldbraun ist, mit einer Siebkelle herausfischen.

    Dazu Honig oder Puderzucker.


    ...

    .

    Hallo,


    also das 'Rote Kreuz' ist geschützt.

    (Ich kenne aber keinen einzigen Fall, wo das DRK irgendwie

    juristisch gegen jemanden vorgegangen ist.)

    Beim 'Eisernen Kreuz' müsste man mal prüfen.

    Ansonsten kann man alles irgendwohin drucken.

    Extreme Dinge fallen natürlich auf.

    Wenn man auf eine Wand eines Hochhauses das Konterfei

    vom Verteidigungsminister malt, könnte das zu Missverständnissen

    führen.



    ...

    Hallo,


    Batterie-Autos sind nicht neu.


    Die Idee ist uralt.


    Aber die Nutzer werden sich noch wundern, wenn die Steuerbefreiung wegfällt.

    Es wird dann jede kWh registriert, die man in ein Fz einfüllt.

    Egal wo die herkommt.

    Da ja jedes Batterie-Auto über eine Internetverbindung verfügt, ist es ein leichtes über DFÜ beim KBA den steuerpflichtigen Strom zu registrieren.

    Da wird der Deutsche Michel noch dumm aus der Wäsche schauen.



    ...

    Hallo,


    vor Jahren hatten wir hier eine Diskussion über die Spannungen, die in Batterie-Autos zu finden sind.


    Das hatte ich dann alles bis zu den DGUV und VDE - Vorschriften verfolgt.

    Ich hatte nachgewiesen, daß die Batterie-Abschalteinrichtungen beim Crash alles nur Werbeaussagen

    der Hersteller sind.

    Es sind keine Vertraglich zugesicherten Eigenschaften.


    Soweit - so schlecht.


    Inzwischen hat sich die Erde weitergedreht.


    Nun die Weiterentwicklung.

    Ich füge die DGUV 203-077 bei:

    https://publikationen.dguv.de/widgets/p ... rticle/786

    Offensichtlich hat bisher niemand in Deutschland die Störlichtbogenklasse

    bei Batterie-Autos untersucht.

    Ich habe diese Angabe bei keinem Autohersteller in den technischen Daten gefunden.

    Wie kann das sein ?

    Ich weiß zwar nicht, wie hoch sie ist, aber eines weiß ich, sie muß hoch sein.

    Man werkelt ja nur wenige Handbreit von der Energieanlage entfernt herum.

    Dieser Ansatz eröffnet jetzt weitere Möglichkeiten, die Batterie-Autos an die Leine zu nehmen.

    Bisher bin ich immer nur von der Spannungsseite her an das Problem herangegangen.

    Jetzt mit dem Strom kann ich eine zweite Front eröffnen.

    Das wird die Wartungskosten mal eben verdoppeln, weil bei der PSA aufgerüstet werden muss.


    Da bleibe ich lieber bei meinen Vielstoff-Autos.



    ...

    Hallo,

    bei uns gab es das Mun-Vernichtungsschiessen am ende des Jahres, da würde alles weggeknallt was sich im Jahr angesammelt hat.

    Das hat einen ganzen Samstag gedauert. Da hat man Übungen geschossen die kaum jemand kennt.

    Das war bei uns nicht so einfach.


    Nach einem Truppenübungsplatzaufenthalt erfolgte ab Montag TD.


    Bei einer Haubitze M109 kamen dann beim öffnen vom Verschluss:

    - Treibladungsanzünder

    - Treibladung

    - HE - Geschoss


    Ergo waren alle zuvor gemachen Meldungen Makulatur:

    - Rohre leer

    - Rohre durchgezogen


    Aber was tun mit Treibladung und Geschoß ?

    Variante A: Meldung an den Kommandeur.

    Variante B: Alles illegal im Spießkeller einlagern, und später wieder mitnehmen.


    Bei Variante A hätte der Brigadekommandeur allen ein Diszi aufgedrückt.


    Also haben sich alle für Variante B entschieden,

    und dem Kommandeur nix gesagt.

    Auf dem nächsten Übungsplatzaufenthalt war dann ein Feuerschlag

    'etwas größer'.



    ...

    Hallo,


    früher gab es alle paar Jahre ein Inspektionsteam, was in der Kaserne auftauchte,

    um die Vollzähligkeit von Gerät und Material zu prüfen.


    Das war eine Überprüfung nach § ?


    Um das fehlerfrei über die Bühne zu bringen, gab es je Kompanie einen geheimen Keller,

    wo flugs die Überbestände an Batterien, Antennen, Farbpötten, etc. ihre Heimat fanden.

    Vor die Tür von unserem 'Spießkeller' wurde dann ein Spind gestellt, und niemand hat

    je etwas bemerkt.


    Aber wie hieß diese Überprüfung, und wie war die Paragraphennummer ?



    ...

    Hallo,


    Achso.


    Dann kommt der nächste Zulassungsstellenmufti, und erklärt

    dass in seinem Beritt 07er nur von Sonnenaufgang bis

    Sonnenuntergang benutzt werden darf.


    Das kann also 'jede Behörde für sich' bestimmen ?

    Es gibt keine einheitliche Bundes Regelung ?



    ...

    Hallo,

    Und ich legs 1x im Jahr zur Überpüfung vor.

    Und was soll dann geprüft werden ?


    Also Uhrzeit und Datum sind schonmal egal.

    Die Daten der auf dem 07er verzeichneten Fz ligen der Zulassungsstelle

    sowieso vor. Das ist ja anders als beim 06er.

    Also auch nicht prüfrelevant.

    Dann die Fahrstrecke.

    Was will man daran prüfen ?

    Als Fahrer darf selbverständlich nur jemand agieren,

    der einen zugehörigen Führerschein hat.

    Erstens würde ja niemand so dumm sein, seine Oma bei einem

    Motorrad einzutragen.

    Zweitens kann der Zulassungsstellenheini das gar nicht prüfen.

    Dann müsste er ja für jede Zeile die EDV befragen.


    Schließlich kann jeder sein 07er-Buch komplett am 31.12.

    schreiben. Welche Daten er einträgt, ist egal.


    Ich kann also keinen Sinn in dieser detaillierten Form erkennen.


    ...

    Hallo,

    Ich wusste gar nicht, dass es hier Unterschiede bei der Art und Handhabung der Fahrtenbücher gibt. Ich glaube, in der Fahrzeugzulassungsverordnung FZV §16, §17 ff. steht was dazu drin.

    Das ist ja mal ein sachdienlicher Hinweis.


    "Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind".


    Das hatte ich gesucht.



    ...

    Hallo,

    ich habe die rote Nummer seit es die überhaupt gibt.

    Ein Fahrtenbuch habe ich noch nie geführt.


    Hat noch keiner von mir verlangt

    So war das früher hier auch so.


    Vor 5 Jahren wollte der Zulassungsheini zu ersten Mal ein

    Fahrtenbuch haben. Da habe ich dann eins zusammengedoktert.


    Ich hatte 4 Fahrten eingetragen.

    Kommentar: "Dann rechnet sich das 07er ja gar nicht."

    Ich habe den Spruch nicht kommentiert.


    Für 2020 gab es wieder eine Anforderung.

    Da habe ich dann 7 Fahrten eingetragen.

    Aber ich habe nur "Feldküche" geschrieben.

    Und nicht: VEB Hinterwalde, Typ 4711, Nummer 1234567.

    Das war einer der Kritikpunkte.



    ...

    Hallo,

    Hallo zusammen, ich bin etwas irritiert: wenn das Fahrzeug auf roter 07er bewegt wird, gibt es normalerweise ein rotes Fahrtenbuch, das von der Zulassungsstelle ausgegeben wird. Das ist ein spezielles Fahrtenbuch, das man dort auch wieder nachordern muss, wenn das alte voll ist. Das ist etwas anderes, als die üblichen Fahrtenbücher, die man im Bürofachhandel kaufen kann.

    Nee, nee.

    Das war früher mal so.

    Ich habe einen Fz-Schein aus dem bunten Plastik-Papier, da ist in jeder

    Zeile ein Fz eingetragen.


    ...

    Hallo,

    Meines Wissens gibt keine einheitliche gesetzliche Vorgabe bei 07er Nr:

    Das ist von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich, wie das gehandhabt wird.

    Na, dann kann es auch kein Strafgeld geben, wenn man es anders macht.

    Sonst hätte ja jede Zulassungsstelle die Möglichkeit eigene Gesetze

    und Verordnungen zu erlassen.


    Ganz soweit ist es noch nicht in Deutschland.


    Vielleicht kommt dann die nächste Zulassungsstelle, und will noch

    den Wetterbericht handschriftlich mit eingetragen haben.


    ...

    Hallo,


    der Hinweis auf die 'Gesetzeslage' bezieht sich ja im Wesentlichen

    auf das Fahrtenbuch per Computer.


    Ich hatte es ja handschriftlich erstellt.


    Was mich ärgert, ist daß man nach 15 Jahren plötzlich neue

    Formblätter einfordert.

    Dann neuerdings die Angaben: Fz-Hersteller / Typ / Fg-Nummer.

    Was soll der Bödsinn ?

    Diese Daten stehen doch in den Akten der Zulassungsstelle.


    Mit kommt das so vor, daß mal wieder jede Verwaltung ihr eigenes

    Ding dreht.

    Deswegen die Frage nach den Gesetzlichen Vorgaben für 07er.


    In der e-mail steht drin, daß man gütigerweise von Strafzahlungen absieht.

    Ja, aber die könnte man ja nur auf einen (Bundes)Formalismus

    abstellen. Daher die Frage nach den Vorgaben.



    ...

    Hallo,


    unsere Zulassungsstelle wird immer komischer.


    Nun habe ich pflichtgemäß das Fahrtenbuch für das letzte Jahr eingereicht,

    aber der Sachbearbeiter ist trotzdem am meckern.


    Er will zusätzlich zu den Angaben:

    - Hersteller des Fz

    - Typ und Ausführung

    - Fahrgestellnummer

    - Uhrzeit der Abfahrt und Uhrzeit der Ankunft


    Nach meiner Meinung kann er die beiden ersten Angaben aus seinen Unterlagen entnehmen.

    Wenn bei mir im Fahrtenbuch drinsteht: Feldküche, dann müsste das m.E. zur Identifizierung ausreichen. (Ich habe nur eine im Bestand.)


    In meinem Fahrtenbuch steht immer das Datum der Fahrt.

    Nun sollen noch die Uhrzeiten mit erfasst werden.


    Frage:

    Gibt es in irgendeinem Gesetzestext / Verordnung eine Auflistung der notwendigen Angaben ?



    ...

    Hallo,


    also, ein Arbeitnehmer bekommt im Einsatzfall (Feuerwehr) sein Geld weiter.

    Dazu zahlt die Gemeinde Verdienstausfall.

    Wenn beim Arbeitgeber zwischendurch eine Spezialmaschine stillsteht,

    bezahlt das niemand.

    Bei Selbständigen beträgt der Tagessatz 40,- EUR.

    Macht bei 21 Arbeitsagen im Monat 840,- EUR steuerpflichtiges Einkommen.

    Ergo sind solche Einsätze für Selbständige immer ein Zuschußgeschäft.

    Ob ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verlässt, muss er selbst entscheiden.

    Wenn auf dem Funkmeldeempfänger "VU1" oder "F1" erscheint, sollte er sich dreimal überlegen, ob er losrennt.

    Es gibt hier einen in der Gemeinde, dem war Feuerwehr wichtiger,

    als sein Job. Der ist bei jedem Piepen vom FME losgelaufen.

    So hat er zwei Arbeitgeber verschlissen.

    Nun versucht er sich als selbständiger Handwerker.


    ...