Beiträge von dd1lm

    Hallo,


    ich wollte nochmal wegen genau dieses hier beschriebenen Fahrzeugs an meine Frage von der letzten Seite erinnern:
    Könnte mir jemand beschreiben, wie und wo der hintere Kabelbaum (der von der Klemmleiste hinten links im Rahmen zu den Rücklichtern sowie Leitkreuz und Tarnbremsleuchte) verlegt ist? Auf der rechten Seite ist das aufgrund einger Bohrungen im Rahmen wohl nachvollziehbar, aber auf der linken Seite wüßte ich nicht, wie ich von der Klemmleiste nach hinten weitergehen soll, da ich im Rahmen nicht so richtig an den Traversen vorbeikomme.


    VG
    Andreas

    Macht die Kontrolleuchte denn irgendwas? Verhält sie sich wie eine normale Ladekontrolle? Vielleicht macht sie ja was ganz anderes und es ist nur eine verkehrte Lichtscheibe verbaut?


    VG
    Andreas

    Hallo,


    mit was möchtest Du denn was empfangen? Ist die Antenne denn ansatzweise auch für die gewünschte Frequenz geeignet? Ist das Kabel in Ordnung (Durchgang, Kurzschluß)? Hast Du mal im eingebauten Zustand des Fußes den Widerstand zwischen Antennenanschluß und der Karosserie gemessen? Sollte gegen unendlich gehen. Hatte ich mal bei der Montage eines Radioantennenfußes: beim Festschrauben hat sich ein Grat des Antennenfußes durch das Isoliermaterial gedrückt und einen Kurzschluß verursacht - entweder Empfang und Antenne lose oder Antenne fest und kein Empfang...


    VG
    Andreas

    Hallo TDV,


    das hab ich schon genau gelesen, die Aussage macht aber nicht so richtig Sinn.


    Inwieweit der Rückbau auf 7polige Dosen mit dem Verlust der Funktion "Rückfahrscheinwerfer" vorschriftenkonform ist, lasse ich mal dahingestellt. Wenn die Funktion vorher in der 13poligen Dose da war, dürfte das nicht der Fall sein. Das ist wie mit der Beleuchtung: was da ist, muß auch funktionieren.


    Wenn die LKW die Funktion "Rückfahrscheinwerfer" und "Nebelschlußleuchte" nicht haben, dürften sie so alt sein, daß sie das nicht haben müssen. Andernfalls entsprechen sie zumindest bezüglich der Nebelschlußleuchte nicht den Bestimmungen des §53d(2) und der Rückfahrscheinwerfer nach §52a(2) und sind damit nicht zulässig.
    Diese Paragraphen gelten sinngemäß unter Berücksichtigung des Baujahres auch für Anhänger, d.h. wenn das Zugfahrzeug die Signale liefern kann, sollte es das auch tun.


    VG
    Andreas

    So,


    um nun nochmal auf die ursprüngliche Fragestellung zurückzukommen:


    Anke,
    hast Du mal an der Dose des Fahrzeugs geprüft, ob der Masse-Anschluß da ist, wo er hingehört? Falls die Masse fehlt oder hochohmig ist, könnte ein Spannungswandler die merkwürdigsten Sachen machen.
    Ist der Spannungswandler wirklich OK?


    @TDV
    meinst Du nicht eher einen Anhänger vor 2011?
    Gemäß TDV des Wolf von 1995 hat er sowohl Nebelschlußleuchte als auch Rückfahrscheinwerfer. Von daher wäre bei Anbau einer zivilen Dose auch alles zu belegen. Wenn der Anhänger älter ist und das nicht braucht, ist das ja kein Problem.


    VG
    Andreas


    Die 1724 ist die richtige Norm.


    Hallo,


    theoretisch ja, aber nicht für 24V!


    Um das ganze noch komplizierter zu machen:
    "Seit dem 30. Januar 2011 müssen alle neu oder wieder zugelassene Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg (EG-Fahrzeugklasse O2 oder höher) über ein funktionsfähiges Rückfahrlicht verfügen. Der dafür nötige Kontakt kann durch die 7-polige Steckverbindung nach ISO 1724 nicht bereitgestellt werden." sagt Wikipedia.
    Laut Handbuch des Geroh-Wolf-Anhängers ist die Adaptierung auf 7polige Stecker bei Anhängern mit Rückfahrscheinwerfern nicht zulässig. (Was mache ich, wenn das Zugfahrzeug älter ist als der Anhänger und die Signale gar nciht zur Verfügung stellen muß?...)


    Daher empfehle ich nochmals eine 15polige Dose nach ISO 12098, da sind alle Signale drin. Von da aus kann man dann mit einem Spannungswandler auf die benötigten 12V-Steckverbinder adaptieren. Es ginge auch eine Kombination aus den zwei siebenpoligen Dosen nach ISO 1185 und ISO 3731, aber das dürfte mechanische (Platz)Probleme verursachen.


    VG
    Andreas

    Hallo,


    vergeßt die Harbeck-Norm!
    Gemäß StVZO sind die Steckverbinder nach DIN zu belegen!


    @Tomtom77
    ich würde das anders machen: bau eine 15polige zivile 24V-Dose an und adaptier von da aus. Außerdem wiederhole ich mich, wenn ich darauf hinweise, daß die Nennspannung der Steckverbinder nicht überschritten werden darf. Keine 24V auf einer 12V-Dose! 12V auf 24V-Steckverbinder wäre noch ok.


    VG
    Andreas

    Hallo,


    bei den Schaltplänen könntest Du den aller anderen Anhänger verwenden. Die sind alle gleich bzw. sollten es zumindest sein. Die drei obengenannten Varianten mit den nachgerüsteten Bremsleuchten unterscheiden sich eigentlich auch nur in der einen nachgelegten Leitung für das Bremslicht (ob das separate nachgerüstete Leuchten sind oder die Hella-Dreikammerleuchten, macht elektrisch keinen Unterschied). Bei alten Anhängern entsprechend die Kabelfarben nicht unbedingt der Norm, bei den neueren kann es sein, daß nur weiße Leitungen verwendet sind.
    Zur Übersicht die Normfarben:
    Rücklicht rechts: grau-rot
    Rücklicht links: grau-schwarz
    Bremslicht: schwarz-rot
    Blinker rechts: schwarz-grün
    Blinker links: schwarz-weiß
    Tarnrücklicht: meistens grau-grün
    Nebelschlußleuchte: grau-weiß
    Rückfahrscheinwerfer: schwarz-blau


    VG
    Andreas