...in Deinem Fall auf jeden Fall! Du hast als Geschädigter nichts zu befürchten und die Kosten werden voll übernommen..
Malwieder ein Beitrag der in die Kategorie "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...." fällt
Den Anwalt zahlt prinzipiell erstmal derjenige, der ihn bestellt hat! Steht sogar in dem Schrieb, den du beim Anwalt unterschreibst, bevor dieser überhaupt einen Finger rührt...
Bei Verkehrsunfällen werden diese Kosten i.d.R. und bei klarer Schuldfrage durch die Kfz-Haftpflicht des Verursachers übernommen!
Dummerweise greift wenn jemand mit Bohrmaschine unter anderen Autos liegt, nicht dessen Kfz-Haftpflicht...
...sondern im Idealfall allerhöchstens die Privathaftpflicht, sofern hier (aufpreispflichtig) sämtliche Ausschlüsse incl. Leistungsfreiheit bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind.
Bei den üblichen Verdächtigen, die mit Bohrmaschine unter anderen Autos liegen, darf man getrost das Vorhandensein einer Privathaftpflicht sowie pfändbarer Vermögenswerte und/oder einem Einkommen deutlich über der Pfändungsgrenze anzweifeln - oder anders gesagt: Wo nix ist, kannste auch nix holen und der TE wird auf seinem Schaden sitzen bleiben; bzw. diesen Schaden über die eigene Teilkasko (natürlich abzüglich Selbstbeteiligung) abrechnen müssen...
...was die eigene TK aber nicht übernimmt, sind die Anwaltskosten (gegen wen eigentlich?), die darf der TE dann aus eigener Tasche vorstrecken und diese dann entweder über seine eigene event. vorhandene Rechtschutzversicherung abwickeln oder eben vom Verursacher einklagen (womit wir wieder beim eigentlichen Problem angelangt sind: wo nix ist, kannste auch nix holen!).
Selbiges gilt im Übrigen auch für die Taxikosten - die zahlt man dann entweder selbst, oder man hat einen Schutzbrief/ADAC o.ä.; was die Bergungs- und Abmeldekosten angeht, sollte man im Kleingedruckten seines Versicherungsvertrages nachgucken ob diese von der Versicherung übernommen werden!
Insofern sollte man sich, wenn man so wie du offensichtlich keine Ahnung hat und plump nachplappert was man von der Schwester des Briefträgers, die von ihren Neffen gehört hat, dass dessen Nachbar erzählt hat, wo früher mal der Vater von der Oma mal von einem entfernten Bekannten stille Post gespielt hat, lieber zurückhalten - statt solche glorreichen Ratschläge zu geben, wo der TE ganz schnell, ganz viel Geld los ist!
Aber ein guter Anwalt sollte den TE bereits beim Beratungsgespräch darüber aufklären dass es hier ein ganz erhebliches Kostenrisiko gibt, sofern der TE keine eigene Rechtschutzversicherung hat.