Beiträge von MagirusDeutzUlm

    Eine nagelneue Petromax (oder auch ein Dieselkocher) für 72€ ist zwar alles andere als alltäglich, aber auch nicht absolut unrealistisch...


    ...wenns ein Verkäufer war, der nicht weiß was er da hat oder es schnell loswerden will/muss kann sowas durchaus mal vorkommen und lange sind diese Anzeigen dann natürlich auch nicht online.



    In der überwiegenden Zahl der Fälle handelt es sich allerdings um Betrug!

    Moin,


    mir ist nun auch so eine China-Sandstrahlkabine zugelaufen...

    Hauptsächlich sollen kleinere Werkstücke (überwiegend Handteller-, max. Schuhkartongröße) aus Eisen/Stahl vom Rost befreit werden, ab und an wird wohl auch der ein oder andere Zylinderkopf bzw. Kolben zwecks Ölkohleentfernung in der Kabine landen.


    Für die Rostentfernung würde ich Schlacke, für die Ölkohle Walnussschalengranulat und für die gelegentliche Reinigung von Aluteilen Glasperlen nutzen wollen.



    Nun meine Frage nach euren Erfahrungswerten:

    -Unterscheiden sich Schmelzkammer- (Asilikos) und Kupferhüttenschlacke (Strahlmaster) groß in Wirkung/Standzeit? Lohnt es sich, den Mehrpreis für Korund in Kauf zu nehmen?

    -Welche Körnungen nutzt ihr, bzw. welche decken den größten Bereich ab? (Schlacke 0,2-0,8mm; Nusschalen 0,25-0,45mm; Glasperlen 0,1-0,3mm - kommt das ungefähr hin?)

    -Welche Düsengröße der Pistole habt ihr am meisten in Benutzung?

    O.K. das Versandrisiko liegt dann bei mir.

    Rechtlich gesehen liegt das Versandrisiko bei privaten Verkäufen beim Käufer....du musst als Verkäufer nur nachweisen das Paket/Brief abgegeben zu haben. Bei diesen ganzen Käuferschutzgeschichten kannst du das aber nur mit Sendungsnummer machen...eben mit oben genannten Folgen!

    Zitat

    Das hat natürlich den Vorteil, dass PayPal keinen Zugriff mehr auf die Kohle hat,

    Du weißt aber schon, dass die eBucht berechtigt ist Lastschriften von deinem Konto zu tätigen? D.h. das Geld kann sehrwohl wieder von deinem Konto verschwinden...

    Ja nee... ist klar... bei manchen Leuten glaube ich, die wollen gar nicht verkaufen... :T

    Das man seine Telefonnummer nicht rausgibt, finde ich persönlich nicht verwerflich!


    1. Kann man mögliche Abholtermine auch per Textnachricht klären (dauert dann halt was länger)...

    2. Weißt du ja nicht welche Erfahrungen der Verkäufer bisher damit gemacht hat - gerade im Bereich Unterhaltungselektronik/Autos gibts nämlich mehr wie genug "Landsmänner" die keine Skrupel davor haben, dich nachts um 3 Uhr anzurufen ob sie in 15 Minuten vorbei kommen können um den Artikel abzuholen...


    ....oder die dich 3 Wochen später dann mit Nachverhandlungen nerven, weil das gebrauchte 2 Jahre alte Handy nicht mehr die Standy-Akkulaufzeit hat, die der Hersteller auf der Verpackung angibt.

    Erstens habe ich diese Option nicht angeboten, zweitens hatte ich keine Möglichkeit das abzulehnen oder einen Gegenvorschlag zu unterbreiten!

    Damit machen die halt Werbung für ihr eigenes Zahlungssystem, allerdings hast du regulär sehrwohl die Möglichkeit das abzulehnen oder einen Gegenvorschlag zu unterbreiten....

    Kristian schrieb ja explizit, dass Er die Mehrkosten als Käufer übernimmt (ja, ich habe gelsen, dass Du geschreiben hast, dass Freunde Vereinbart war, aber das ist so ein Beispiel, bei dem Zitat und Antwort aneinander vorbei laufen und dann später zu Mißverständnissen führen) Zumal Du ausführt, dass Du eine Zahlung erhälst, bei PP aber angibst etwas erhalten zu haben (oder habe ich einen Logikfehler?

    Wenn ich mit einem Käufer "Zahlung an Freunde" vereinbare, hat das eben seinen Grund - bei mir (und in meinem kompletten Freundes/Bekanntenkreis) ist nunmal die Erfahrung (Sinngemäß) dass von 100 Paketen die verschickt werden, die 99 Pakete die ohne Käuferschutz abgehandelt wurden völlig problemlos ankommen und ausgerechnet das eine Paket, bei dem der Käufer wehemend auf Käuferschutz bestand dann (angeblich) nicht oder beschädigt ankam, oder dem Käufer der Zustand des Inhaltes nicht passt....Zufall?

    Im gewerblichen Bereich gibt es ganze Abteilungen die sich damit befassen....



    Und nun zu deinem Logikfehler:

    Wenn ich etwas verkaufe, dabei "Zahlung an Freunde" vereinbart wird, der Käufer dies aber als gewerbliche Zahlung sendet und die Gebühren draufrechnet sodass mir der vereinbarte Betrag gutgeschrieben wird, habe ich exakt zwei Möglichkeiten:


    a. Ich versende den Artikel - mit der Gefahr dass der Käufer ein Betrüger ist und einen Käuferschutz-Fall eröffnet: D.h. Ich habe den Artikel nicht mehr, Pp bucht den Kaufbetrag wieder von meinem Konto ab, ich zahle die Versandkosten und die Pp-Gebühren aus eigener Tasche drauf...

    b. Ich breche den Kauf ab, der Käufer bekommt von Pp den kompletten Betrag (incl. der Gebühren die er vorher draufgerechnet hat) erstattet - die angefallenen Pp Gebühren, bucht Pp aber von meinem Konto ab, ich zahle dabei also drauf...


    Wenn du gerne aus eigener Tasche dafür aufkommst, dass Käufer sich nicht an Abmachungen halten ist das deine Sache; ich für meinen Teil schreibe dann einfach eine Nachricht an den Pp-Kundenservice dass ich nicht weiß was es mit dieser auf meinem Konto eingegangen Zahlung auf sich hat und die buchen das Geld dann zurück, allerdings ohne dass ich die Pp-Gebühren dafür übernehmen muss - dumm für den Käufer ist halt nur, dass sein Konto dann erstmal wegen einem vermuteten Betrugsversuch gesperrt ist.




    Die von dir angesprochenen "rechtlichen Schritte" führen im Übrigen dazu, dass das dortige Guthaben nicht nur ein paar Tage oder Wochen gesperrt ist, sondern etliche Monate bis der Fall abschließend durch die Justiz geklärt ist, in dieser Zeit kannst du den Account natürlich nicht nutzen und auch keinen neuen eröffnen...

    Und diese Eier können einen dann auch noch bewerten nachdem sie meine Geduld tagelang und immer wieder durch neue Termine strapaziert hatten.

    Das kannst du ganz einfach umgehen, indem du diese Hohlbratzen unmittelbar nachdem die dich versetzt haben selbst negativ Bewertest (und an den Support wegen Betrugsverdacht meldest); anschließend musst du die dann auf deine Ignoreliste setzen, damit verschwindet euer Nachrichtenverlauf aus deren Postfach und die können dich nicht mehr bewerten...

    Viele Verkäufer akzeptieren Paypal, wollen aber nur "an Freunde" wegen der Provision.

    Es gibt mehr wie einen guten Grund, als Verkäufer keine gewerbliche Zahlung zu akzeptieren!


    Die Gebühren sind da noch das geringste Übel...

    Zitat

    zahle ich regelmäßig nicht per Paypal an Freunde, sondern für "Waren und Dienstleistungen". Ich ermittle dann vorher, wieviel ich drauflegen muss, damit beim VK die vereinbarte Summe ankommt

    Wenn mir ein Käufer einfach den Kaufbetrag als gewerbliche Zahlung sendet, obwohl PP-Freunde vereinbart war, muss dieser damit leben, dass sein Pp Konto erstmal ein paar Wochen gesperrt ist! :staun: Da ich es nicht einsehe, auf dem Eigenanteil den Pp behält wenn ich die Zahlung zurückschicke sitzen zu bleiben - sondern mich einfach an den Kundenservice wende, dass mir da jemand was gesendet hat womit ich nichts anfangen kann...



    Denn seltsamerweise sind es (sowohl bei mir, wie als auch im Bekannten/Freundeskreis) immer genau die Käufer die Probleme machen oder wo Pakete (angeblich) nicht oder beschädigt ankommen, die auf die gewerbliche Zahlung bestanden haben....ein Schelm wer böses dabei denkt!

    Das ich immer erst einigen Wochen später über das Geld verfügen kann.

    Niemand zwingt dich dazu, die Zahlungsabwicklung der kleinen Bucht zu nutzen....

    Du kannst dir das Geld ja auch per Überweisung oder Pp-Freunde schicken lassen....wenn der Käufer das nicht möchte - Pech gehabt, dann muss er halt bei einem anderen Anbieter kaufen!

    Und wenn zu viele auf KLAZ ausweichen wird ebay sich darum kümmern das zu unterbinden.

    Einspruch Euer Ehren! Die Plattform gehört nicht mehr dem Namensgeber. Die soll dieses Jahr noch einen neuen Namen bekommen.

    Was den neuen Eigentümer aber nicht davon abhält immer exzessiver für die eigene Zahlungsabwicklung zu werben bzw. diese in die Anzeigenaufgabe einzubinden, die erstaunlicherweise sehr ähnlich zu der die der Namensgeber nutzt funktioiniert.......insofern läuft es aufs Gleiche hinaus!

    Also es gibt meiner Ansicht keine Möglichkeit seinen Versandpreis bezahlt zu bekommen und eine gute Bewertung zu erhalten.

    Die Frage ist ja auch, wie man "Versandpreis" definiert...


    ...neben den eigentlichen Portokosten kommt ja auch noch der Preis für die Verpackung obendrauf und da der Käufer ja gestrige Lieferung bei morgiger Bestellung erwartet, muss man auch nicht selten noch nen Umweg fahren um das Paket spätestens am nächsten Tag zur Post zur bringen...dann da noch 11% drauf - das läppert sich!


    Aber vielen Käufern ist auch nicht bewusst dass auf die Versandkosten auch noch Provision anfällt.

    Zitat

    Und wenn zu viele auf KLAZ ausweichen wird ebay sich darum kümmern das zu unterbinden.

    Die große Bucht hat doch seit Jahren kein Interesse mehr an Privatverkäufern, sondern richtet sich immer mehr auf den gewerblichen Handel aus! Und seit der verbindlichen Zahlungsabwicklung ist die Anzahl der privaten Verkäufer (zumindest in den Bereichen wo ich regelmäßig unterwegs bin) ziemlich gesunken.

    Tja, umgekehrt sichert einen diese "Zweiwege-Prüfung" zumindest ein wenig gegen illegale Übernahmen des Accounts ab.

    So ist es!

    Zitat

    Und ja, das Verkaufen ist kompliziert geworden und die Tatsache, dass sie Ihre Provision auch für den Porto-Betrag kassieren finde auch ich frech.

    Dass auf das Porto ebenfalls Provision anfällt gab es vor Jahren bereits schonmal, wurde dann aber sehr schnell wieder seitens der eBucht gekippt. DIe Provision muss man dann halt vorher entsprechend in den Artikelpreis einkalkulieren, weil schlägt man die aufs Porto drauf - kassiert man da halt ne schlechte Bewertung für überhöhte Portokosten.



    Ich persönlich verkaufe in der großen eBucht nichts mehr, zwar hat man dort einen größeren potenziellen Käuferkreis wie in den Alternativen (z.b. eBucht Kleinanziegen) und auch die Gebühren kann man ja vorher in den Artikelpreis einkaluklieren, aber ein absolutes NoGo für mich ist der Zwang zur Nutzung der Kaufabwicklung, die zwar super für den Käufer sein mag aber für den Verkäufer nur Nachteile bietet - und gerade im Bereich von Sendungen mit geringem Wert die unversichert per Brief versendet werden, für den Verkäufer schnell zum Nachteil werden kann.


    Leider ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch in der kleinen eBucht das bereits jetzt nutzbare Zahlungssystem zur Pflicht wird...

    Hat der Drehzahlregler nur die (Einfüll)schraube oder gibt es noch eine zweite Schraube seitlich ungefähr im oberen Drittel des Reglers?


    Wenn nur diese eine Schraube vorhanden ist, rausschrauben und gucken ob da irgendwo im Sichtbereich ein "Steg" im Gehäuse eingegossen ist, das dürfte dann die Füllhöhenmarkierung sein, ist da eine zweite Schraube dann soviel einfüllen bis es an dieser Schraube rausläuft.



    Was das Öl angeht wurde zumindest bei den Sachs & Ilo Motoren der 50-80´ger Jahre Motoröl SAE30 bzw. 40 eingefüllt, bei der Bundeswehr i.d.R. Zweitaktöl (O-180) welches auch zum Betrieb der Motoren nötig war...


    ...da keiner weiß welche Materialien in dem Regler verbaut sind und es laut unbestätigten Gerüchten zufolge Öle gibt die Buntmetalle angreifen können, würde ich an deiner Stelle einfach Getriebeöl SAE80 GL4 einfülllen, das entspricht von der Viskosität dem Motor-/Zweitaktöl und ist nahezu überall für ~10€ in der Literflasche verfügbar und hat keine (nachgesagten) buntmetallschädigenden Eigenschaften wie GL4/5 & GL5 Öle.

    bitte hier nichts schreiben wo keime Erfahrung vorhanden ist.

    Ja, das denken sich hier bekanntermaßen einige beim Lesen deiner Beiträge... :D

    Zitat

    Der Gebotsbetrag ist der Betrag und da kannst du an jeden verkaufen wo du lustig bist.

    Das ist korrekt und das hat auch niemand bezweifelt, dass er an jeden wo er möchte verkaufen kann...


    ...was aber nichts an der Tatsache ändert, dass die Versicherung lediglich den WBW abzgl. Restwert (das Höchstgebot aus der Restwertbörse) auszahlt....und man da schön dumm ist, das Fahrzeug an jemanden zu verkaufen, der unterhalb des RW-Höchstgebotes liegt, denn diese Differenz zahlt die Versicherung nicht!


    Und wenn man sich anguckt, was für Preise in den Restwertebörse für die G's aufgerufen werden (u.a. aus den in Beitrag 31 genannten Gründen), muss man da schon einiges an Ersatzteilen rausfrickeln um auch nur halbwegs den Betrag zu erzielen.

    Das Fahrzeug hat nur noch schrottwert, aber falls du Zugriff darauf erlangst sind da noch ohne Ende wertvolle Ersatzteile abzubergen.

    Hier irrst du dich!


    Das Fahrzeug hat deutlich mehr als "nur noch" Schrottwert!


    Das Fahrzeug hat noch einen Restwert, dieser wird über eine sog. Restwertbörse ermittelt, wo Händler Gebote auf das Fahrzeug abgeben...die Versicherung zahlt dir nämlich nur den Wiederbeschaffungswert abzgl. dem Höchstgebot der Restwertbörse.


    Den Restwert bekommst du dann, wenn du das Fahrzeug an den Bieter aus der Restwertbörse verkaufst.


    Baust du hier zwischenzeitlich Teile aus, ist der Restwertaufkäufer nicht mehr verpflichtet das Fahrzeug zu dem abgegebenen Gebot abzunehmen und wenns ganz dumm läuft, stellt dieser dir dann auch noch die Kosten dafür in Rechnung, dass er einmal quer durch Deutschland mit dem Abschlepper fahren musste.

    Du bist zwar nicht verpflichtet das Fahrzeug an den Höchstbietenden zu veräußern, bekommst dann aber auch nicht den Restwert aufs Konto - sondern hast halteben ein Fahrzeugwrack im Hof stehen. Und du wirst dich wundern, was solche Fahrzeuge noch in der Restwertbörse bringen, denn dass das ohne Ende wertvolle Ersatzteile abzubergen sind, wissen auch die Aufkäufer!

    Der ausschlaggebende Punkt der VK Versicherung war das ich Schadensfall( durch was und wen auch immer ) ich zumindest den Kaufpreis erstattet bekomme

    Das ist ein Trugschluss!


    Nur weil du bei der Versicherung den Kaufpreis angibst, heißt das nicht gleichsam, dass du diesen auch erstattet bekommst - das würde großflächigem Betrug Tür und Tor öffnen, wenn man irgendeine alte 0815-Rostschibbel zum Schrottpreis kauft, diese rein zufällig drei Tage nach dem Kauf abbrennt und man der Versicherung dann deine Kaufquittung mit dem Gegenwert eines neues Tesla's präsentiert!


    Die Versicherung wird dir - selbst wenn du das dreifache bezahlt hat - immer nur den Betrag erstatten, zu dem ein technisch vergleichbares Fahrzeug beschaffbar ist (spezielle Oldtimerversicherungen o.ä. mal ausgenommen).

    Normalerweise erstattet die VK bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert,

    Normalerweise erstattet die VK hier garnichts (die würde lediglich dann greifen, wenn es nur bei dem Loch im Tank geblieben wäre - und einen neuen Tank zahlen), da sie hier nicht zuständig ist, da Brandschäden über die TK abgerechnet werden. ;)

    ...in Deinem Fall auf jeden Fall! Du hast als Geschädigter nichts zu befürchten und die Kosten werden voll übernommen..

    Malwieder ein Beitrag der in die Kategorie "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...." fällt :rolleyes:



    Den Anwalt zahlt prinzipiell erstmal derjenige, der ihn bestellt hat! Steht sogar in dem Schrieb, den du beim Anwalt unterschreibst, bevor dieser überhaupt einen Finger rührt...


    Bei Verkehrsunfällen werden diese Kosten i.d.R. und bei klarer Schuldfrage durch die Kfz-Haftpflicht des Verursachers übernommen!



    Dummerweise greift wenn jemand mit Bohrmaschine unter anderen Autos liegt, nicht dessen Kfz-Haftpflicht...


    ...sondern im Idealfall allerhöchstens die Privathaftpflicht, sofern hier (aufpreispflichtig) sämtliche Ausschlüsse incl. Leistungsfreiheit bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind.




    Bei den üblichen Verdächtigen, die mit Bohrmaschine unter anderen Autos liegen, darf man getrost das Vorhandensein einer Privathaftpflicht sowie pfändbarer Vermögenswerte und/oder einem Einkommen deutlich über der Pfändungsgrenze anzweifeln - oder anders gesagt: Wo nix ist, kannste auch nix holen und der TE wird auf seinem Schaden sitzen bleiben; bzw. diesen Schaden über die eigene Teilkasko (natürlich abzüglich Selbstbeteiligung) abrechnen müssen...


    ...was die eigene TK aber nicht übernimmt, sind die Anwaltskosten (gegen wen eigentlich?), die darf der TE dann aus eigener Tasche vorstrecken und diese dann entweder über seine eigene event. vorhandene Rechtschutzversicherung abwickeln oder eben vom Verursacher einklagen (womit wir wieder beim eigentlichen Problem angelangt sind: wo nix ist, kannste auch nix holen!).

    Selbiges gilt im Übrigen auch für die Taxikosten - die zahlt man dann entweder selbst, oder man hat einen Schutzbrief/ADAC o.ä.; was die Bergungs- und Abmeldekosten angeht, sollte man im Kleingedruckten seines Versicherungsvertrages nachgucken ob diese von der Versicherung übernommen werden!




    Insofern sollte man sich, wenn man so wie du offensichtlich keine Ahnung hat und plump nachplappert was man von der Schwester des Briefträgers, die von ihren Neffen gehört hat, dass dessen Nachbar erzählt hat, wo früher mal der Vater von der Oma mal von einem entfernten Bekannten stille Post gespielt hat, lieber zurückhalten - statt solche glorreichen Ratschläge zu geben, wo der TE ganz schnell, ganz viel Geld los ist!

    Aber ein guter Anwalt sollte den TE bereits beim Beratungsgespräch darüber aufklären dass es hier ein ganz erhebliches Kostenrisiko gibt, sofern der TE keine eigene Rechtschutzversicherung hat.

    Sind wir mal realistisch... :/


    ...vor fast 40Jahren an einen "Bastler" abgegeben und seit dem nie wieder was von dem Fahrzeug gehört...


    ...das Ding rostet also entweder als Womoumbau in 17ter Hand irgendwo in der Sahara vor sich hin, oder kennt bereits sämtliche Hochöfen der Republik von innen!


    Da dürfte jeder Gedanke an das Fahrzeug vergebene Liebesmüh sein!