Das mit dem Finazamt stimmt leider , jedes kann so entscheiden wie es will .
Mit der trennwand hinter den Sitzen ist so eine Sache , sollte aber rein , um
die Ladung vom Fahtgastraum zu trennen
Diese sollte min, 40 cm hoch sein nd dauerhaft verschraubt ein .
Die Maße werden in der Regel gemessen :
Vom Gaspedal zur Ladebordwand und von der Ladebordwand nach hinten ,
zur Hecktür . Dabei sollte das Maß der ladefläche min. 51 % betragen um
überhaupt über eine Besteuerung als LKW zu rechtfertigen .
Es soll auch Finanzbeamte geben , die die beider Radkästen abziehen .
Im schlimmsten Fall in einem anderen Kreis nochmals genau fragen und
dann Ummelden , leider .
Hatte die beiden Herrn so einen Bogen ausgefüllt , wo die Maße eingetragen wurden ?
Erwin