Beiträge von funkenmeister

    Hallo Kay,

    Welcome back. Ja,Ja, wie man sieht kann die Katze das mausen nicht lassen. Viel spaß hier im Forum und natürlich mit deinem Munga. Man sieht sich. Aber seit wann bist du in der Landwirtschaft tätig :?: ( Automobil-Bauer ) :whistling:

    Gruß Mungamike ( Michael )


    Hallo " derderimmerschuldist"
    Wenn überhaupt heist das Landwirt, Bauer Ewald in Haltern Lavesum is doch schon Madenfutter.

    Oder besser Inka Brause die Volksmusikikone des Ostens.

    Aber was ich mal so dumm rum posten möchte ist ein Oldtimertreffen in Dortmund.

    Hier der Link.

    http://www.oldtimerfreunde-dortmund.de/termine.html

    Mit ein Paar Mungas und co dort auftauchen ist doc sicherlich ganz nett.

    Gruß Kay

    Hallo Olaf,

    hast du eventuell Bilder der originalen Befestigung ??

    Ich muss mal schauen was ich mache. Die andere Bank ist in einem sehr schlechten Zustand.
    Ich habe an den Seitenwänden Winkel mit Gewinde für höchstwarscheinlich die Lehnen.

    Am besten währen die Originalen LSHD Lehnen, aber das wird sehr schwierig bzw " teuer".

    Mal sehen.

    Gruß Kay

    Hallo nochmal,

    In meinem Truppentransporter habe ich diese Rückbank drin.
    Sicher ist das diese nicht zum Fahrzeug gehört. Farbgebung Oliv nicht LSHD wie die Vordersitze
    Bei Bildern die ich bisher gesehen habe ist die Rückenlehne höher und mit Flügelmuttern verschraubt. Bei mir ist da wohl noch " optimierungsbedarf"

    Hat jemand eine Idee ob das so richtig ist.

    Gruß Kay

    Hallo in das Forumsland,

    ich hatte Probleme mit der Klemmschraube des Startvergaserhebels.Nach Rückfragen bei den namhaften Händlern ist es als Ersatzteil wohl nicht mehr verfügbar.

    Also habe ich mein Mercedes Ersatzteilkatalog ( EPC ) aufgemacht und beim Unimog 404 s die Klemschraube gefunden.

    Ihr benötigt folgende Teile

    A 136 072 00 50 2,19 € Buechse
    A 000 072 00 71 5,00 € Schraube

    Die Mutter ist handeslüblich
    hier aber auch diese ET Nummer
    A 000 071 16 72 1,02 € Mutter

    Hier das Bild.

    Gruß Kay

    off topic jetzt wisst ihr auch wie mein Esstisch aussieht :whistling:

    Hallo Forum,

    nachdem sich die Wogen der Neuanschaffung meines Munga geglättet haben möchte ich mich kurz vorstellen. :^:
    Bin 39 und als technischer Trainer eines großen Automobilbauers ( der Feierte gerade sein 125 ) aus Süddeutschland angestellt und von Berufs wegen Kraftfahrzeugtechnisch vorbelaste. Der Munga ist mein erstes Auto gewesen und ich hatte eine 4’er von 1988 bis 1991. :H:
    Warum ich den abgegeben habe kann ich heute nicht mehr sagen. ?( Ich bin damals bei den Mungafreunden Westfalen großgeworden. Dann haben sich die Wege getrennt bis das ich wieder Lust auf einen Munga bekommen habe vor kurzen.
    Also meinen Trabant Kübel der NVA verkauft und einen richtigen Geländewagen gesucht. Wobei ich gestehen muss wenn ich den Munga mit dem Kübel vergleiche frage ich mich wie die jemals einen Krieg im Osten gewinnen wollten. ;)
    Tja was gibt es noch????
    Ich komme aus Dortmund und vom Stamm der Wanne-Eickler
    Mungatechnische Projekte.
    Das Fahrzeug technisch verbessern trotz der guten Basis, Langzeitprojekt LSHD Lackierung, an Treffen teilnehmen.

    Dann wünsche ich eine schönes wochenende allen.

    Gruß Kay :bier:

    DANKE
    an alle die geholfen haben oder wollten.

    Ich bin heute bei der Zulassungsstelle gewesen und habe den Sachverhalt kurz geschildert. Nach einem Anruf in Marburg ( alter Zulasssungsbezirk) die den Sachverhalt bestätigt haben gab es überhaupt keine Probleme mehr.

    Ist gerade zugelassen worden mit H Kennzeichen und Kürzel F 918 H. Olaf ich kannte dein Kennzeichen nicht, aber scheint sich nicht zu unterscheiden ab dem virtuellen Bindestrich.

    Dank und Gruß Kay

    Hallo,
    dem ist leider seit 2005 nicht mehr so.
    Die ZB II hat nur noch Grundinformationen und keine technischen Daten mehr. Die ZB I dient zur technischen Beschreibung des Fahrzeug und gleichzeitig als Stilllegungsbescheinigung. Die ZB i muss bei wiederzulassung vorgelegt werden sonst kann das Fahrzeug eigentlich nicht zugelassen werden das die Daten und die Stilllegungsbescheinigung fehlen.
    Und das kann mein Problem werden das ich keine Stilllegeungsbescheinigung habe.
    Ich muss dir bei den alten Papieren recht geben. Ich denke aber durch die zentrale Datenspeicherung beim KBA wird das Fahrzeug vorhanden sein. Die Daten werden jetzt 7 jahre gespeichert und die betriebsrlaubniss erlischt erst nach 7 jahren. Vorteil heute es muss erst nach 7 Jahren eine § 21 gemacht werden.
    Hier der Auszug der Datensicherung beim KBA
    1) Bei Fahrzeugen, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist, sind im Zentralen Fahrzeugregister folgende Fahrzeugdaten zu speichern:
    1. die der Zulassungsbehörde nach § 6 Absatz 4 Nummer 1 bis 3 und Absatz 7 mitzuteilenden Fahrzeugdaten sowie die errechnete Nutzlast des Fahrzeugs (technisch zulässige Gesamtmasse minus Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs),
    2. weitere Angaben, soweit deren Eintragung in den Fahrzeugdokumenten vorgeschrieben oder zulässig ist,
    3. das Unterscheidungszeichen und die Erkennungsnummer des zugeteilten Kennzeichens und das Datum der Zuteilung, bei Zuteilung eines Kennzeichens als Saisonkennzeichen zusätzlich der Betriebszeitraum,
    4. das Unterscheidungszeichen und die Erkennungsnummer von durch Ausnahmegenehmigung zugeteilten weiteren Kennzeichen und das Datum der jeweiligen Zuteilung,
    5. Monat und Jahr des auf die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung folgenden Termins
    a) für die Anmeldung zur Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und
    b) zur Durchführung der Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
    6. bei Zuteilung eines grünen Kennzeichens ein Hinweis darauf sowie das Datum der Zuteilung,
    7. das Datum der
    a) Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs und
    b) Entstempelung des Kennzeichens,
    8. die Art der Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung,
    9. die Emissionsklasse, in die das Fahrzeug eingestuft ist und die Grundlage dieser Einstufung,
    10. die Kennziffer des Zulassungsbezirks einschließlich der Gemeindekennziffer,
    11. die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Fahrzeugen, für die dieser Teil ausgefertigt wurde, sowie ein Hinweis über den Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs,
    12. die Nummern früherer Zulassungsbescheinigungen Teil II und Hinweise über deren Verbleib,
    13. soweit eine Aufbietung der Zulassungsbescheinigungen Teil II erfolgt ist, ein Hinweis darauf,
    14. die von der Zulassungsbehörde aufgebrachte Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil I,
    15. das Datum der Aushändigung und Hinweis über die Rückgabe oder Einziehung der Zulassungsbescheinigung Teil I,
    16. Hinweise über die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I als Zweitschrift sowie eines Anhängerverzeichnisses und das Datum der Ausstellung,
    17. bei Ausstellung eines Internationalen Zulassungsscheins ein Hinweis darauf und das Datum der Ausstellung,
    18. eine Vormerkung zur Inanspruchnahme nach dem Bundesleistungsgesetz, dem Verkehrssicherstellungsgesetz oder dem Verkehrsleistungsgesetz,
    19. folgende Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:
    a) die der Zulassungsbehörde nach § 6 Absatz 4 Nummer 4 mitzuteilenden Daten,


    b) das Datum des Eingangs der Versicherungsbestätigung,


    c) Hinweise auf ein Nichtbestehen oder eine Beendigung des Versicherungsverhältnisses, die Anzeige hierüber sowie das Datum des Eingangs der Anzeige bei der Zulassungsbehörde,


    d) bei Maßnahmen der Zulassungsbehörde auf Grund des Nichtbestehens oder der Beendigung des Versicherungsverhältnisses ein Hinweis darauf und


    e) den Namen und die Anschrift oder die Schlüsselnummer der früheren Versicherer und jeweils die Daten zu diesen Versicherungen nach Maßgabe der Buchstaben a bis d,


    20. fahrzeugbezogene und halterbezogene Ausnahmegenehmigungen sowie Auflagen oder Hinweise auf solche Genehmigungen und Auflagen,


    21. Hinweise über


    a) Fahrzeugmängel,


    b) Maßnahmen zur Mängelbeseitigung,


    c) erhebliche Schäden am Fahrzeug aus einem Verkehrsunfall,


    d) die Eintragung der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs in die Zulassungsbescheinigung Teil I,


    e) die Berechtigung zum Betrieb des Fahrzeugs trotz eines Verkehrsverbots,


    f) Verstöße gegen die Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer,


    22. Hinweise über die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs des Fahrzeugs,


    23. Angaben zum Ort, an dem das sichergestellte Fahrzeug abgestellt ist,


    24. das Datum des Eingangs der Anzeige bei der Zulassungsbehörde über die Veräußerung des Fahrzeugs und das Datum der Veräußerung,


    25. bei Verlegung des


    a) Wohnsitzes des Halters in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde und Zuteilung eines neuen Kennzeichens: das neue Kennzeichen dieses Zulassungsbezirks und das Datum der Zuteilung und


    b) regelmäßigen Standortes des Fahrzeugs: der neue Standort und das Datum der Verlegung des Standortes,


    26. folgende Daten über frühere Angaben und Ereignisse:


    a) Kennzeichen,


    b) Fahrzeug-Identifizierungsnummern,


    c) Marke und Typ des Fahrzeugs,


    d) Hinweise über Änderungen in der Beschaffenheit und Ausrüstung des Fahrzeugs sowie das jeweilige Datum der Änderung,


    e) Hinweise über den Grund der sonstigen Änderungen und das jeweilige Datum der Änderung,


    27. folgende Daten über den Verwertungsnachweis und die Abgabe von Erklärungen nach § 15:


    a) das Datum der Ausstellung des Verwertungsnachweises sowie die angegebene Betriebsnummer des Demontagebetriebes oder


    b) ein Hinweis auf die Angabe, dass das Fahrzeug nicht als Abfall entsorgt wird, oder ein Hinweis auf die Angabe, dass das Fahrzeug zum Zwecke der Entsorgung im Ausland verbleibt.


    (2) Bei der Zuteilung von roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen sind im Zentralen Fahrzeugregister folgende Fahrzeugdaten zu speichern:


    1. das Unterscheidungszeichen und die Erkennungsnummer,


    2. Hinweis auf die Zuteilung und das Datum der Zuteilung sowie die Dauer der Gültigkeit des Kennzeichens,


    3. das Datum der Rückgabe oder Entziehung des Kennzeichens,


    4. folgende Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:


    a) die der Zulassungsbehörde nach § 16 Absatz 4 mitzuteilenden Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,


    b) die nach Absatz 1 Nummer 19 Buchstabe b bis e zu speichernden Daten.


    (3) Bei Fahrzeugen, denen ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt ist, sind im Zentralen Fahrzeugregister folgende Fahrzeugdaten zu speichern:


    1. die der Zulassungsbehörde nach § 19 Absatz 2 mitzuteilenden Fahrzeugdaten,


    2. das Unterscheidungszeichen und die Erkennungsnummer sowie


    a) das Datum der Zuteilung des Kennzeichens und


    b) das Datum des Ablaufs der Gültigkeit der Zulassung des Fahrzeugs mit diesem Kennzeichen im Geltungsbereich dieser Verordnung,


    3. die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II, falls eine solche vorhanden war, und Hinweise zu deren Verbleib,


    4. folgende Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:


    a) die der Zulassungsbehörde nach § 19 Absatz 2 mitzuteilenden Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,


    b) die nach Absatz 1 Nummer 19 Buchstabe b bis e zu speichernden Daten.


    (4) Bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen sind im Zentralen Fahrzeugregister folgende Fahrzeugdaten zu speichern:


    1. die dem Versicherer nach § 26 Absatz 1 Satz 4 mitzuteilenden Fahrzeugdaten,


    2. die Erkennungsnummer,


    3. der Beginn des Versicherungsschutzes,


    4. der Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses gemäß § 3 Nummer 5 des Pflichtversicherungsgesetzes,


    5. folgende Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:


    a) den Namen und die Anschrift oder die Schlüsselnummer des Versicherers,


    b) die Nummer des Versicherungsscheins oder der Versicherungsbestätigung.


    (5) Bei Ausgabe roter Versicherungskennzeichen sind im Zentralen Fahrzeugregister folgende Fahrzeugdaten zu speichern:


    1. die Erkennungsnummer,


    2. der Beginn des Versicherungsschutzes,


    3. der Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach § 3 Nummer 5 des Pflichtversicherungsgesetzes,


    4. folgende Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:


    a) den Namen und die Anschrift oder die Schlüsselnummer des Versicherers,


    b) die Nummer des Versicherungsscheins oder der Versicherungsbestätigung.


    (6) Im Zentralen Fahrzeugregister sind auch die durch Ausnahmegenehmigung ohne Zuordnung zu einem bestimmten Fahrzeug zugeteilten Kennzeichen zu speichern sowie jeweils das Datum der Zuteilung und die Stelle, die über die Verwendung bestimmt.

    Hallo in das Forumsland,

    ich suche eine Kopie einer Zulassungsbescheiningung Teil 1 ( ehemaliger Fahrzeugschein) .
    Ich habe meinen Munga 8 aus einer Strafsache / Zwangsvollstreckung gekauft. Der Brief ( Teil 2 ) ist vorhanden und eine Bestätigung des Obergerichtsvollziehers.

    Das Problem ist ist kann momentan die technischen Daten für die Zulassungstelle nicht darstellen.

    Kann ein 8'er Fahrer helfen mit eine Kopie seines neuen Fahrzeugscheins ( Teil I ) aushelfen ????

    Das währe Toll, ich habe zwar technische Daten aus den Betriebsanleitungen, aber ein Schein stimmt die Sachbearbeiter sicherlich froher.

    Herzlichen Dank und sehr gern per mail kay.volmer (ed) web.de

    Gruß Kay

    So da bin ich wieder !!!!!!

    Ich bin begeistert von der Leistungsfähigkeit meines silbernen Truppentransporters ;)


    und hier die Bilder des Zweitkontakts


    Was ist zu tun ? ? ? ?

    Die Kraftstoffleitung muss erneuert werden, die ist geknickt bei der Restauration. Vergasereínstellung prüfen, weil die Leerlaufdrehzahl zu langsam abfällt. Knebelmuttern für die Windschutzscheibe.Getriebeölwechsel ( sicherheitshalber )
    Den Unterboden werde ich mit Originalwachs nachkonervieren. Da ich keine Originalfußmatte habe werde ich mir eine selber bauen um ein wenig Wohnzimmerflair :T zu bekommen. Am Montag wird er ein H Kennzeichen bekommen mit dem Kürzel XX - F 918.

    Ich möchte mich kurz bei den beiden Brüdern aus Bochum bedanken sowie bei einem alten Mitstreiter aus Iserlohn und dem Jörn.

    Gruß aus Dortmund.

    achso wenn er soweit ist würde ich gern ein "kleines "Treffen zum Anpinkeln arrangieren.
    Was halten die Pottis davon.

    Kay (der mit dem RUNDUMGRINSEN)

    Hallo liebe Gemeinde,


    ich muss beichten, ich habe es wieder getan. Nach 19 Jahren ohne Munga ist der Virus wieder ausgebrochen.

    Ich habe einen F 91 /8 mir zugelegt. Alte Erinnerungen der Restauration kommen wieder hoch.

    Grüße an die alte Gang der Mungafreunde Westfalen


    Technische Daten:

    F 91 / 8

    Bj 66

    39 tKM

    LSHD Ausführung

    Es fehlt die Verkehrswarnanlage, Rücksitzbank rechts leicht verschlissen, Seilzug Mischer muss gemacht werden, falsche Farbe, sonst top.

    Samstag hole ich Ihn ab. Natürlich gesichert mit original BW Spanngurten.

    An alle die mich noch kennen. Wenn er nächste Woche zugelassen ist wird gepinkelt ;)

    Gruß Kay Volmer