Beiträge von KaiserJeep

    Leute,

    bitte aufpassen. Die Englischen Kanister sind ein wenig in der Größe gestreckt, damit 5 Englische Gallonen hineinpassen, also 22 Liter. Die passen also nicht unbedingt in deutsche Kanisterhalterungen, weil die ja auf 20 Liter Kanister ausgelegt sind. Da ich beide Sorten im Sortiment habe, kann ich das beurteilen.

    Grüße

    Wolf


    Und noch ein :Ein fröhliches neues Jahr an alle Forenmitglieder!

    Die seitlichen Winker hatte ich nicht mehr im Focus. Man möge mir verzeihen.

    Nur seitliche Blinker ist für Fahrzeuge bis 4 Meter Länge zulässig.

    Seit dem H-Kennzeichen wird das mit den Winkern nicht mehr so eng gesehen, meistens jedenfalls. Bis in die 80ger Jahre mussten die Spalten, in denen die Winker montiert waren, noch zugeschweißt werden.

    Hallo Leute,

    bis 1945 hatte der Opel Bilz 3,6 S Winker, die vorne an der Pritsche montiert waren. Wegen der Fahrzeuglänge sind aber "Seitenblinker" schon seit sehr langer Zeit nicht mehr zulassungsfähig. Zusätzlich muss ein Fahrzeug , egal welchen Baujahres, eine Warnblinkanlage haben.

    Was folgt daraus: Sucht euch eine Lösung, die möglichst unauffällig ist. Zur Not auch für Treffen wegen des originalen Aussehens auch wegklappbar, aber bitte nur unter Verwendung von Werkzeug, sonst gibt es bei der Abnahme wahrscheinlich Schwierigkeiten.

    By the way: Die Lösung an den Jeep ist eine der doofsten, die ich je gesehen haben. Am einfachsten ist es, die Original Rückleuchten durch ULO Dreikammerleuchten zu ersetzen (Bosch und Hella liefern fast baugleiche Leuchten, die ULO sind aber vom Design her besser). Das Lochbild ist problemlos, weil diese Leuchten für das original Lochbild konstruiert sind.

    Sonst zum Opel Blitz: Super Arbeit!

    Grüße

    Wolf

    Ich kann leider kein "übernachtungsfähiges" Fahrzeug mitführen, da ich am Sonntag weiter nach Erding muss, Homololgtionstagung. Die letzte Veranstaltung, bei der ich als TÜV Mitarbeiter teilnehmen werde. Also brauche ich einen platz zum Schlafen. Ich stimme mich mit Alex ab.


    Grüße


    Wolf

    Hallo Zusammen,


    mich kriegen die nicht mit fast 67 Jahren. Und die Fahrzeuge, mit denen ich bei der BW die Führerscheine gemacht habe, gibt es da nicht mehr. Und wie heißt es so schön: ohne entsprechende Einweisung darf das Fahrzeug nicht bewegt werden.


    Grüße

    Wolf


    NS: Passende Uniform und orthopädische Maßstiefel für mich haben die auch nicht.

    Bremsleuchten an Krad und FMH: Deutschland ist der ECE-R50 am 01.06.1986 beigetreten. Bremsleuchten sind Pflicht nach StVZO seit 01.01.1988.

    Fahrtrichtungsanzeiger wurden für Krad über 250 cm³ 1962 Pflicht (Nachrüstung durch Ochsenaugen von Hella) Für alle dann mit der Umsetzung der ECE-R50 am 01.01.1988.

    Warnblinker habe ich nicht rausgesucht, muss aber auch Ende der 80ger Jahre, Anfang der 90ger sein.


    Wolf

    Andreas,

    es geht um die SEITLICHE SCHUTZVORRICHTUNG, nicht um den hinteren Unterfahrschutz. Der nationale hintere Unterfahrschutz musste ein Wx von mindestens 100 cm3 aufweisen, um als ausreichend fest zu gelten. Mitte der 80ger Jahre wurden dann die EG Vorschriften nach 70/220/EWG übernommen. Da wurde furchtbar viel überhaupt mal geprüft und vieles, besser fast alles, was es bis dahin gab, ist kollabiert.

    Der hintere Unterfahrschutz ist national nicht anzubringen, wenn es z.B. ein Geländefahrzeug ist. Auch ein 1017 Allrad fällt unter diese Kategorie, ebenso wie der Unimog. Der Unimog hatte die Genehmigungsnummer e1*89/279*0001. Diese Genehmigung besagte, das der Verwendungszweck nicht mit einer SSV vereinbar ist und bestätigte somit das nicht vorhanden sein. Hat mein damaliger Chef gemacht. Ich habe mal einen Nachtrag dazu gemacht. Das gilt natürlich auch für Anhänger, die von solchen Fahrzeugen im Gelände mitgeführt werden. Der hintere Überhang ist dabei im Wesentlichen unbeachtlich, es geht um den Einsatzzweck.

    Wolf

    Hallo Zusammen,


    das leidige Thema Radabdeckungen. Für den Opel Blitz ist das irrelevant. Die Radabdeckungen wurden 1962 mit dem wiederauferstandenen §36a eingeführt, mit Inhalt gefüllt durch die vorläufige Richtlinie für Radabdeckungen, die immer noch vorläufig ist.

    In der Zeit von 1939 bis Mitte der 50ger Jahre gab es schon mal einen §36a mit dem Titel Riesenluftreifen, der dann aber abgeschafft wurde als Reifen der Größe 14.00-20 usw. für die Bundeswehr normal wurden und dann auch in den entsprechenden WDK Richtlinien aufgenommen wurden.

    Zu dem Borgward mit Pritsche: Die Bundeswehr hatte immer den Tick, auch uralte Fahrzeuge an die neuesten Vorschriften anzupassen, so z.B. auch der 1017, der mit seitlichen Schutzvorrichtungen nachgerüstet wurde, obwohl das vom Baujahr her eher nicht erforderlich gewesen wäre.

    Til, das Thema Radabdeckungen wurde mit dem §30 abgehandelt. Leider machte da jeder daraus, was er für richtig hielt. Der Sinn der Präambel der StVZO (...es wird nicht alles bis in die letzte Einzelheit geregelt, um dem Fortschritt nicht zu behindern und Nutzungsbeschränkungen zu vermeiden...) wird leider immer weiter durch spezielle Vorschriften eingeengt.


    Wolf


    Freut Euch, demnächst gibt es eine neue StVZO. Son Mist habe ich, glaube ich, in 38 Jahren TÜV noch nicht gelesen. Es gibt bereits mehrere hundert Seiten mit Mängelauflistungen und Einwänden.

    Modellbau macht ja erst Spaß, wenn mal ein wenig Blödsinn dabei gemacht wird. Ein Modellbaukollege hat mal das Luftwaffenei kreiert (Kalkei in Tarnfarbe mir Balkenkreuz und Untersetzer in Luftwaffengrau und Balkenkreuz). Ich habe mal das Feuerzeug Nato, Einheits, Einweg gezeigt, nix weiter als ein gewöhnliches Einwegfeuerzeug, umlackiert in RAL 6014. Ein anderer Kollege hat mal eine JU587 kreiert, mit Propellerantrieb und zusätzlich 2 Jumo Triebwerken. Aber das ist schon alles über 40 Jahre her.


    Grüße

    Wolf

    Hallo,


    ist alles von Hella. Mit einem guten alten Papierkatalog sind die Teile wohl zu finden. Ob noch lieferbar, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

    Hilfreich wäre es, die Prüfzeichen und alles übrige abzuschreiben und mal den Hersteller anschreiben.

    Die 2-Kammer Rückleuchte, der Seitenblinker und die Haube für die RKL sind in meinem Hella-Katalog von 1995 nicht mehr enthalten Es ist allerdings ein PKW Katalog.

    Als Seitenblinkerersatz könnte aber die Zusatzblinkleuchte 2BHM 001 317.011 gehen, wenn die Anbaumaße reichen: Länge 59 mm, Breite 31 mm, Vorsprungsmass 31 mm.

    Wolf

    Hallo Leute,

    ich habe mich durch den Entwurf weitestgehend durchgelesen (was zugegebener weise bei dem Juristendeutsch nicht so ganz einfach ist). Mein Schluss daraus ist, dass es hier um GEWERBLICH genutzte Fahrzeuge geht, also unsere Fahrzeuge, die ja Hobbyfahrzeuge sind, somit gar nicht betroffen sind.

    Grüße

    Wolf

    Ne, der Sammler ist Siggi und lebt nicht mehr. Den kannte ich länger als den Herrn aus Peterslahr. Kein Kunststück, der ist ja auch 10 Jahre jünger als ich.


    Bei der Grundsanierung meiner Hütte kam hervor, das der Kamin vor die Wand gemauert wurde, eine Fachwerkwand. Gut ,die Balken waren etwas angekokelt, aber haben das fast 200 Jahre überstanden.


    Benzschrauber, auch Beinaheunfalle sind eintragungspflichtig, obwohl ich zustimme, das ein Beinaheunfall immer noch besser ist als ein wirklicher Unfall