Hallo.
Die Diskussion ist ja schon öfter geführt worden. Solange man privat und nicht gewerblich unterwegs ist - kann einem das ja alles egal sein.
Das ist nicht so, denn:
"Mautpflichtig sind nach § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, die
- für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder
- dafür verwendet werden (2. Alternative).
Mautpflicht besteht, wenn eine der beiden Alternativen erfüllt ist."
Ist im Fahrzeugschein beim Fahrzeugtyp "LKW" bzw "N2" eingetragen, ist das Fahrzeug per Definition für den Güterkraftverkehr bestimmt (hat z.B. eine Ladefläche). Ob du das FZ dazu verwendest ist egal, da letzter Satz.
Steht im Fahrzeugschein "Wohnmobil, Werkstattfahrzeug" oder sonstiges, dann ist es von der Maut befreit, da nicht für den Gütertransport vorgesehen.
Hab ich damals alles mit TollCollect durch gekaut, als mein Unimog noch 8500kg zGG eingetragen hatte. Da musste ich auch für Privatfahrten Maut bezahlen.
Michael, der Thread Starter, ist nur durch sein H Kennzeichen von der Maut befreit.
Gruß
Pitter