Moin Alexander,
so wie ich die Erläuterungen zur VDI 2700 Blatt 8.1 verstanden habe, geht es um die Sicherung des Ladegutes PKW und leichte LKW. Die Sicherungsmittel und die Anschlagpunkte sollen die Anforderungen der Richtlinie erfüllen und zertifiziert sein. Es geht da nicht um den Typ des Transportmittels (obwohl immer nur explizit gewerbliche Transporter in den Ladekombinationsbildern auftauchen), sondern um die Art des Transportgutes. Im Podcast werden da Hinweise gegeben (es gibt noch keine Richtlinien für Trecker, Wohnmobile etc). Für andere Ladegüter gibt es andere Richtlinien.
Ich fürchte, das Bedarf noch einiger klärenden Beiträge, was denn nun erlaubt ist und was geahndet wird. Die VDI-Richtlinie ist im Zusammenwirken mit gewerblichen Transporteuren, den BG, Verzurrmittelherstellern usw. entwickelt worden. Deutet alles in eine gewerbliche Richtung. Ob wir da nur Beifang oder gar nicht betroffen sind, weiß ich nicht, aber rein physikalisch soll eben die Ladung nicht von der Ladefläche fallen oder verrutschen.
Da ist die Form des Anhängers egal. Wenn man die Richtlinie so umgehen könnte wäre ja prima, aber ich befürchte, so einfach wird die Sache nicht. LKW-Pritsche ist das gleiche Problem, wenn ich das richtig sehe. Ich bin nur froh, dass das keine Richtlinie für Motorräder gibt
.
Viel wichtiger wären ja die Inhalte der erwähnten Richtlinie.
Genau.
Hab ich leider komplett noch nicht im Zugriff.
Hier gibt das bestimmt reichlich Leute, die in der Ladungssicherung geschult sind. Vielleicht klärt da mal jemand auf, nicht das wir uns in Spiegelfechterein verzetteln
.
Viele Grüße
Christian