wie man sie auch von Schwertransport-Begleitfahrzeugen kennt.
Auch das lief bis weit in die 1990er Jahre wesentlich primitiver.
Schwerlasttransporte der Bundeswehr durften auch früher wegen des massiven Übergewichts oder der Abmessungen meistens nur mit einer Vielzahl von Auflagen fahren. Sie mussten mit Feldjägerbegleitung fahren, die dann diese Auflagen gegenüber dem Verkehr durchsetzen sollten (wobei das rechtlich mehr als bedenklich war). Die Polizei hat sich auch hier immer vornehm zurückgehalten.
Als Fahrzeuge standen dafür bis Anfang der 1990er Jahre nur die 0,4 t zur Verfügung, da die VW-Busse
a) entweder keinen Funk hatten (normaler VW-Bus) oder
b) kein Blaulicht hatten (FuC 3/3a).
Dann kam es eben irgendwann zu Vorkommnissen wie dem Folgenden:
Feldjägerdienstkommando München, Anfang der 1980er Jahre: Auflage für den zu begleitenden SLT auf der Autobahn war, das bestimmte Brücken nur mit 10 km/h, ohne Lenk- und Bremsvorgänge und unter Ausschaltung des Überholverkehrs befahren werden durften. Das hieß in der Praxis: Hinter dem SLT fuhren drei Feldjägerstreifen, machten die beiden Fahrstreifen und die Standspur zu, verzögerten den Verkehr auf annähernd 10 km/h und verhinderten das Überholen. Irgendwann knallte dann ein ziviler LKW, der übersehen hatte, dass der Verkehr vor ihm deutlich langsamer fuhr, auf der rechten Fahrspur hinten auf einen Feldjäger-PKW 0,4 to. Die Lehne des Fahrersitzes beim Kübel brach durch den Aufprall, der Fahrer schlug erst mit dem Kopf auf das Lenkrad auf, wurde dann zurückgeschleudert und knallt mit dem Schädel auf das hinter dem Fahrersitz montierte Funkgerät SEM 25 – Schädelbasisbruch, Halswirbelbruch, Exitus. Der Beifahrer wurde leicht verletzt.
In Auswertung dieses Unfalls wurden nicht etwa besser geeignete Fahrzeuge beschafft, nein – es wurden große Schaumstoffwürfel besorgt, die dann bei diesen Begleiteinsätzen hinter die Sitze zu legen waren. Der 0,4 to fuhr noch bis nach 1990 in den FJgKompanien.