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Hallo Till
klar ist der Aufbau legal. Aber entspricht das den H-Kennz. Anforderungen ???
Ich weis von Ami-Umbauten auf V 8 denen die H Zul. verweigert wurde weil original nur 6 Zyl verbaut waren.
Mus den Gedanken mal weiterspinnen !! Dann könnte man einen 98er W 461 GD 290 TD 120 PS auf ein Fgst. bis 1988
setzen und bekäme ganz legal die H-Zulassung ???
Gruß Karl
mit diesem vorhaben würde ich zum nächsten TÜV dipl ing meines vertrauens gehen, der mir den kram auch eintragen/ abnehmen soll und fragen, ob er bei dem projekt dabei ist (in form von: ja, das würde ich dir eintragen/ abnehmen), oder nicht.
wenn nicht: suche ich mir einen anderen prüfer, bis irgendwann mal jemand dabei ist, und mir den kram eintragen/ abnehmen würde.
zusätzlich würde ich dem prüfer so oft es geht über den aktuellen stand des umbaus informieren und ggf. mit ihm unsichere sachen abklären, denn er wird die abnahme machen, nicht der hans wurst hinter der mc doof- theke.
grundsätzlich ist ein umbau eines 280GE, bj.88 auf 290GD mit turbo (bj. 98) noch innerhalb einer "10 jahres" grenze und somit kann ein prüfer dies als "zeitgenössischen umbau" eintragen, wenn er denn möchte...
grundsätzliches wie bremsen sollten eigentlich kein problem darstellen, da der 280GE 156PS hatte, wenn ich es noch richtig in erinnerung habe, und der 290GD mit turbo lediglich die oben genannten 120PS, sofern man diese übernimmt. was man idealerweise noch alles ändert muss man selbst wissen (achsen bezüglich übersetzung), umbau von automatik auf schaltgetriebe(?) und sollte halt auch dem prüfer mitgeteilt werden.
beim G ist es schön, dass man viele sachen für einen umbau, meiner meinung nach, bestellen kann, da so viele unterschiedliche motoren in den wagen eingebaut wurden. eigenanfertigungen von haltern, oder anderen sachen sind eigentlich fast nicht nötig.
meine einschätzung zu dem thema.
gruß
mathias