Beiträge von Matze

    Nachdem der Bundeswehrwolf doch nur gut 190 cm hoch ist , sollte es doch in München auch keine Tiefgaragenprobleme geben , oder ? Wie sollten denn die ganzen Muttis mit ihren cayenne, Touareg und wie sie alle heißen.. SUV`s zum shoppen kommen ?(Die sind auch alle knapp unter 2 Metern..)
    In Nämbärch sind die Parkhäuser, die ich kenne, alle 2 meter hoch- das ist daher auch dass ultimative Mass für Vw Busse und den ganzen anderen Kram ,den man an Familien verkaufen will.
    Ab 2 Metern wird es in Großstädten oft kritisch...- Was meine Exfrau aber auch nicht davon abgehalten hat mit einem Vw-Bus mit dem man ja immer in die Tiefgaragen beim Einkaufen kam , das auch mal mit einem Jetbag zu versuchen... :lol:
    Selbstverständlich 1 Stunde vor Abfahrt in den Urlaub-sprich vollbepackt...
    Fand ich witzig...-war bei meinem Nachfolger. :saint:
    So ist in einigenLändern auch die Maut nach der Fahrzeughöhe berechnet. z.b Frankreich wird es darüber teurer . Über 2 Meter kommt man auch nicht auf die meerrnahen Parklplätze , weil man Camper dort nicht haben will usw...
    aber um zum Thema zurückzukommen- Als Winterfahrzeuge gibt es wohl besseres als den Wolf- gerade Laternenparker haben ein Problem die Plastikscheiben eisfrei zu bekommen.
    Weite Strecken nerven- In der Stadt isses nicht garsoschlimm- da fährt man nicht so schnell in München steht man ja eher mehr.... :dev:

    Wo steht denn dann in dem "Regelwerk" explizit ,dass das H- Kennzeichen bei einer Umschreibung von LKW auf PKW verlorengeht bzw. nochmal 30 Jahre lang gewartet werden muss. Ich habe das nirgendwo gelesen- die Kameraden vom Tüv auch nicht .Ich hab mir den schmarrn jetz zweimal durchgelesen und nix gefunden !
    Wo kann ich als Unwürdiger Weisheit über die reine Lehre erlangen ? :saint::lol:
    Gruß Matze

    Da würde ich mir keine Sorgen machen . Ich habe jetzt schon mit mehreren Tüv-Prüfern (4Stück)gesprochen , keiner von denen sahen irgendeinen Zusammenhang zwischen einer Änderung der Fahrzeugart bzw. der Verwendung und dem H- Kennzeichen .



    der §23 sagt lediglich folgendes aus:
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
    Zur Einstufung
    eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der
    Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich
    anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs
    erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach
    Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten
    Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie
    festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch
    eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29
    durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein
    Gutachten nach § 21 erstellt wird. Für das Erteilen der Prüfplakette
    gilt § 29 Absatz 3.
    siehe auch hier im Richtlinienkatalog :


    https://www.oldtimer-anwalt-ha…gutachtung-von-oldtimern/


    der Tüv süd hat folgenden Anforderungskatalog:
    https://www.tuev-sued.de/uploa…0/2anfordkat-oldtimer.pdf


    Da aber in allen Statuten ein Originalzustand bzw. "möglichst nahe am Auslieferungszustand" gefordert wird , könnte man wohl kaum jemanden , der den Originalen Ausstattungszustand-nachweislich nunmal- mit Sitzen wieder herstellen will ,das h- Kennzeichen wirklich verwehren .
    Man könnte im Gegenteil darüber diskutieren, ob ein ,zum Lkw umgebauter PKW überhaupt die geforderten Richtlinien erfüllt.... :lol:
    Ich würde mir da keine Sorgen machen .

    Die M&S Kennung hat eine Übergangszeit von 7 oder 8 Jahren - wer die Reifen bis dahin nicht abgefahren hat .... - darf halt damit einfach nur im Winter nicht mehr damit fahren- das wars...also was solls..
    Und ob ein Saniwolf mit 235/85R16 witzig ist , kann wohl nur ein Hinterherfahrender wirklich beurteilen... :evil::lol:

    Es ist auch sinnvoll die grossen Inbusschrauben mit einem Schmiernippel zu versehen... dann hast du auf lange Zeit Ruhe und kannst im Abschmierintervall der Kardanwellengelenke auch die Halbachsen abschmieren. Macht das Leben leichter und die Achse dichter

    Wenn aber jemand behauptet "Wir sind das Volk " will es aber auch wieder der sog. "Staat" nicht hören... :lol:
    Nee, Spaß beiseite. Es gibt schon noch einige Dinge die beim Lkw auch mit H- Kennzeichen anders sind... unter anderem darf man mit einem Anhänger als LKW auf allen Strassen ohne bauliche Trennung nicht schneller als 60 km/h fahren... wissen zwar die wenigsten und stört wohl auch die wenigsten , da es die Polizei selber ja auch nicht immer verfolgt.... ( also quasi auf allen Strassen die heutzutage nicht mautpflichtig geworden sind.... :cursing:
    Auch einige Durchfahrts und Überholverbote kann man vor allem in Kombination mit einem Anhänger durchaus reissen ... In der Regel ist man mit dem H- Kennzeichen und einer PKW Zulassung dann wiueder eher auf der sicheren Seite......
    . :P

    Passt ja auch so für die meißten Nutzer
    Allerdings ist der Mercedes G ja wohl immer noch vor allem eines- ein NUTZfahrzeug
    Ist ja egal wie alt das Teil ist,-und wie lahm :P - man kann es sehr gut nutzen - und das auch noch in 20 Jahren
    - viele meiner Kunden haben die Fahrzeuge deswegen auch in artgerechter Haltung .
    Da fallen mir jetzt vor allem spontan 5 Waldbesitzer aus der näheren Umgebung ein , denen ich jetzt nicht trotz ,sondern wegem vorwiegendem Forstgebrauch natürlich garnicht mit einem Fahrzeug mit "Automatikgetriebe und Benzinmotor " kommen könnte .
    Auch die umliegenden Steinbruchbesitzer ,denen ich Wölfe verkauft habe , würden jetzt nicht anfangen ihr Betriebsstoffsortiment wegen ein paar benzinbetriebenen Autos umzustellen.
    Alles in allem ist der Betrieb eines benzingetriebenen Geländefahrzeuges mit Automatikgetriebe wie es der Schweizer "Wolf" hat , in gewerblicher Verwendung über eine längere Zeit wohl doch eher eine Ausnahme .
    Der "Hobbygebrauch" ist bei meinen Kunden eher selten - die meißten haben eine gewerbliche Verwendung für die Fahrzeuge.


    PS: Ich habe vor 5 Jahren einen langen Ösiwolf (10 Sitzer )an einen benachbarten Steinbruchbetrieb verkauft. Aussage war:
    Meyer- wenn das ding länger als 3 Jahre hält brauchen wir noch zwei. die Ladas die wir bisher hatten halten immer nur drei jahre sind aber billig -dann ist aber alles kaputt und wir verschrotten sie.
    Gespräch vor einem Jahr : Ich dachte ihr woillt noch zwei ?...
    Antwort: nee, wozu das ding fährt doch - die ladas haben wir weg- die Baggerfahrer zum Bagger und das Werkzeug bei Reperaturen fahren wir jetzt alles mit deiner Gurke zum Einsatzort -ist rentabler als drei Ladas... :P

    Aber das zahlt ja nicht der Spediteur....sondern der Endverbraucher an der Ladenkasse .
    Der Endverbraucher ist aber eher blöd.
    Er war auch mehrheitlich der Meinung , dass die LKW-Mauterhöhung , die Erweiterung der LKW Maut auf alle Strassen sowie die Absenkung der Mautgrenze auf 7,5 Tonnen in Ordnung ist , weil die bösen LKWs ja seine heiligen Strassen kaputtmachen....
    dass er das mit Dieselzuschlag und Mautzuschlag an der Ladenkasse wieder bezahlt ist ihm offensichtlich nicht klar.

    Bisher hatte alle Altfahrzeuge bei Gesetzesänderungen Bestandsschutzt . das wird wohl auch weiterhion so bleiben . der Max Mustermann ist jedoch - falls die Ökoterroristen ihr Zulassungsverbot von Dieseln oder überhaupt von Verbrennungsmotoren ab 2030 kommen sollte ( was ich für ausgeschlossen für Deutschland halte) dann gilt das für NEUFAHRZEUGE !!
    Was aber bestimmt kommt ist ein Wegfall der Dieselsubvention...