Beiträge von Nieswurz

    Moin,


    nachdem vor ein paar Wochen eine Aufforderung für eine Erklärung der privaten Nutzung meines Mogs (formlos als Anschreiben) kam, habe ich heute ein Schreiben erhalten, dass der Mog nun als nicht mautpflichtiges Fahrzeug registriert wurden.


    Natürlich mit den entsprechenden Vorbehalten, dass er so zugelassen bleibt, sich die Gesetze nicht ändern etc.


    Das für 2 Jahre.


    Dauerte nur, war aber doch recht unkompliziert...

    zumahl deine Allrad-Diskussion schon an der mangelnden Dokumentation in den Fahrzeugpapieren scheitert oder hast Du Dein Allrad irgendwo eingetragen?

    Moin,

    in den Fahrzeugpapieren steht immer die Anzahl der angetriebenen Achsen drin.

    Hast recht, unter "9".


    Ich hatte nur im Teil II geschaut (liegt grade auf meinem Schreibtisch), dort ist dieses Feld nicht....


    Dennoch halte ich es nicht für ein stichhaltiges Argument, dass Allradfahrzeuge nicht für den Güterfernverkehr bestimmt sein sollen.


    Michael

    Eine derartige Diskussion mit den MA der BALM ist bestimmt spannend, zumahl deine Allrad-Diskussion schon an der mangelnden Dokumentation in den Fahrzeugpapieren scheitert oder hast Du Dein Allrad irgendwo eingetragen? (Im übrigen brauchst Du nicht so exotisch schauen wie bei den Holz-LKW denk man nur an die ganzen Kipper und Betonmischer....)


    Da gehen die wohl eher den pragmatischen Weg, nämlich die Eintragung der Fahrzeugklasse bzw. des Aufbaus. Bei LKW und Zugmaschine fangen dann die Erklärungsnöte an.


    Und bei Deiner Argumentation (Miltärfahrzeuge sind für etwas anderes bestimmt) schau mal STVZO §19a und sei dankbar, dass die Ausnahmeregelung des §70 noch immer regelmäßig Anwendung zu finden scheint oder z.B. bei den Unimogs auf die zivilen Zulassungsvarianten (die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind) bezüglich der Typengenehmigung geschaut wird.

    Moin, Moin!

    Servus Lars!


    Sorry, dass ich mich jetzt erst auf das tolle Angebot melde, aber zu einem musste ich das mit meinem Kumpel (Du kennst ihn vom letzten Jahr beim UCG-Treffen, da war ich mit ihm zusammen dort) absprechen und aufgrund privater Ereignisse habe ich auch nicht so oft ins Forum geschaut diese Tage.


    Mein Kumpel will unseren Freund in Blaubeuren fragen, ob er die Reifen zu Dir bringen kann. Er arbeitet bei einem Fahrzeughersteller in Sindelfingen (und ab und zu ist er auch mal dort).

    Wir hatten die Reifen bei einem Urlaub dort mit seinem Anhänger vom Verkäufer erst einmal zum Blautopf bringen können. Wann die Reifen hier oben sein sollen, ist völlig egal. Boostedt wäre natürlich ideal als Übergabe!


    Ich melde mich!


    MIchael

    Moin,


    Seilwinden oder Vorbaupumpen sind aber Anbaugeräte, welche ja auch kraftschlüssig mit dem Fahrzeug verbunden werden.


    Der Aggregateträger ist nichts weiter als ein vorne zusätzlich angebaute Transportkapazität. Ob die Nutzung der Steckbolzen eine Argumentation als "Anbaugerät" begründen kann, weiß ich nicht.


    Falls nicht, verändern sich die Maße des Fahrzeuges und ein Eintrag in die Papiere wäre dann doch ratsam.

    Moin,


    ein Freund von mir hat in Blaubeuren 4 Reifen (14,5er/ohne Felgen) für den Unimog liegen.


    Nun stellt sich die Frage, ob wir über das Forum eine Transportkette organisiert bekommen. Kommt jemand aus der Ecke vielleicht nach Boostedt?


    Gruß

    Michael


    Das sieht Toll-Collect wohl anders….


    Genau deswegen wird dann der Handwerker ausgenommen, wobei eine Auslieferung aus dem Handwerksbetrieb „nicht gewerblich“ wohl in der Definition unglücklich ist, da dreht es dem Steuerberater wohl den Magen um.

    Hier der Referentenentwurf.


    Natürlich ist dieses Vorhaben "Alternativlos" und entspricht voll und ganz dem Koalitionsvertrag dieser Regierung (s. Erläuterungen) :T (Wo ist das Kotz-Smiley?)


    Wenigstens haben sie die Bestimmung der Gewichtsgrenze angepasst, so dass definitiv über 3.500kg sicher gestellt ist:


    "Weitere Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes


    Das Bundesfernstraßenmautgesetz vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „mindestens 7,5 Tonnen“ durch die Wörter „mehr als 3,5 Tonnen“ ersetzt."



    Bei den Befreiungen wird nur eine Absatz angefügt (Hoffnung für die privaten H-Zulassungen?), nämlich die Handwerker. Die Formulierung "nicht gewerblicher Transport" bei Auslieferung von Handwerksleistungen oder -Matierials finde ich befremdlich, haben wir nur Hobby-Handwerker in der BRD?


    Von meinem Antrag auf Befreiung habe ich noch nichts gehört, ich denke spätestens nächste Jahr wird der zuständige Sachbearbeiter eine Menge zu tun bekommen.

    Moin,


    da ich es grade in der deutschen Verkehrszeitung lese...


    Ab 1.7.24 sieht der Entwurf zur "Dritten Gesetztes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften" die Senkung der Gewichtsgrenze für die Mautpflicht von 7,5 auf 3,5to vor. In Ergänzung der damit aufgeschlagenen CO²-Abgabe soll der km mit Euro 1 oder niedriger dann 24,8 Cent kosten.


    Für "Handwerker-Fahrzeuge" soll es eine Befreiung geben.


    Ich versuche mal, ob ich den Entwurf finde, mal schauen ob sie die Oldtimer aus der Befreiung nehmen...


    Ein Ablasten kommt damit für mich nicht mehr in Frage (für ein Jahr...).


    Insgesamt soll die Änderung (vor allem wegen der CO²-Abgabe) statt jährlich 7,5 nun 16,4 Mrd. Euro in die Kassen spülen. Warum mag ich nur nicht glauben, dass diese auch für den Straßen- oder Schienen-ausbau Verwendung finden?