Hier der Referentenentwurf.
Natürlich ist dieses Vorhaben "Alternativlos" und entspricht voll und ganz dem Koalitionsvertrag dieser Regierung (s. Erläuterungen) (Wo ist das Kotz-Smiley?)
Wenigstens haben sie die Bestimmung der Gewichtsgrenze angepasst, so dass definitiv über 3.500kg sicher gestellt ist:
"Weitere Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
Das Bundesfernstraßenmautgesetz vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „mindestens 7,5 Tonnen“ durch die Wörter „mehr als 3,5 Tonnen“ ersetzt."
Bei den Befreiungen wird nur eine Absatz angefügt (Hoffnung für die privaten H-Zulassungen?), nämlich die Handwerker. Die Formulierung "nicht gewerblicher Transport" bei Auslieferung von Handwerksleistungen oder -Matierials finde ich befremdlich, haben wir nur Hobby-Handwerker in der BRD?
Von meinem Antrag auf Befreiung habe ich noch nichts gehört, ich denke spätestens nächste Jahr wird der zuständige Sachbearbeiter eine Menge zu tun bekommen.