Genau. Die Frage war nach Kurzzeitkennzeichen und "Händlerkennzeichen". Diese sind in § 16 FZV ("Händlerkennzeichen") und § 16a FZV (Kurzzeitkennzeichen) wie oben zitiert geregelt.
07-Kennzeichen sind in § 17 FZV geregelt. Dort fehlt leider eine entsprechende Klarstellung bezüglich Saisonkennzeichen.
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen (1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich der Sätze 3 und 4 nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug unbeschadet des § 16a ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führt. Dies gilt auch für notwendige Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung anlässlich solcher Fahrten nach Satz 1 sowie für notwendige Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf außerhalb des Betriebszeitraums nach den Sätzen 1 und 2 in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird. Ein Fahrzeug, dem nach § 8 Absatz 1a ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf nach den Sätzen 1 und 2 in Betrieb gesetzt werden, wenn das Wechselkennzeichen weder vollständig noch in Teilen gleichzeitig geführt wird. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Zitat
§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen (1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich des Satzes 2 nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn
1. es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist, 2. gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich sind, vorliegen, 3. eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und 4. es ein Kurzzeitkennzeichen führt.
Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf nach Satz 1 außerhalb des Betriebszeitraums in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt. § 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist nicht anzuwenden.
Was die Instandsetzung nach Unfall angeht: Es gibt eine Instandsetzungskostengrenze die sich nach Material-Beschaffungspreis, Zeitwertfaktor und Zustandsfaktor berechnet. Bei Überschreitung der Instandsetzungskostengrenze wird grundsätzlich ausgesondert.
Beim Wolf gab es offenbar Ausnahmen:
Zitat
Für den Lkw gl le Wolf wurde ein Pilotprojekt gestartet, das die Instandsetzung von Fahrzeugen mit starken Unfallschäden unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit zum Ziel hatte. Hierzu wurden die Fahrzeuge, die aufgrund von Unfällen auszusondern gewesen wären, seit 1996 zur Mercedes-Benz-Niederlassung in Koblenz gesteuert. Mittlerweile sind hier 60 Unfallfahrzeuge angeliefert worden. Rund 20 % wurden zur Ersatzteilgewinnung ausgesondert und zerlegt. Die übrigen Fahrzeuge werden unter Nutzung der Gebrauchtteile aus den ausgesonderten und zerlegten Fahrzeugen instandgesetzt. [...] Darüberhinaus ist durch die Mercedes-Benz-Niederlassung Koblenz ein umfangreiches Ersatzteillager mit Gebrauchtteilen für die weitere Unfallinstandsetzung angelegt worden.
Quelle: Borchardt, Michael, Der Wolf, Wehrtechnischer Report 11/98, 39.
Als Nutzungsdauer für den Wolf waren - ohne weitere Maßnahmen - 15 Jahre geplant (vgl. Borchardt, a.a.O.).
@Prospero hat ja schon auf die Verwendung in Artillerie- und Mörserteileinheiten hingewiesen.
Ich habe noch ein paar Belege gefunden:
Aus der HDv 296/31 Feldmäßige Funkstellen:
Kennblatt Sprechfunkgerätesatz FSE 38/58. Hier wird als Verwendungsbereich "Innerhalb von Artillerie- und Mörserteileinheiten" genannt. Aus der HDv 293/1 Die Fernmeldeverbindungen in der Brigade:
Funkeinsatz PzArtBtl. Einsatz von FSE 38/58 im Feuerleitkreis.
Funkeinsatz PzGrenBtl. Einsatz von FSE 38/58 im Panzermörserzug.
Funkeinsatz GrenBtl. Einsatz von FSE 38/58 im schweren Mörserzug.
Im Schuster findet sich auf S. 271 ein Hinweis auf die Tasche:
Zitat
Danach wurde eine Rolltasche im 5-Farben-Tarndruck erprobt (ohne Abbildung), die sowohl mit Klettverschluss (innen) als auch mit Steckschließe (wie bei den Magazintaschen) verschlossen wurde. Auffällig bei diesen Taschen ist die Verstärkung mit Leder am Zugband des Steckverschlusses.
Da die SEM 25 Geräte nur in der ersten Phase der Auslieferung vom Wolf eingerüstet waren, gab es auch keine Probleme mit dem Platz zum Überrollbügel, diese wurden erst viel später nachgerüstet, da gab es keine SEM 25 Funkrüstsätze mehr.
Wie das oben von mir gezeigte Bild belegt, waren SEM 25 - Rüstsätze auch in Fahrzeugen mit Überrollbügel eingerüstet. Das Bild wurde von mir im Jahr 2007 aufgenommen. Soweit ich weiß hat insbesondere die Feldjägertruppe das SEM 25 noch längere Zeit benutzt.
Es gibt verschiedene Versionen der Halteplatte, teils mit Verlängerung, sodass das Gehäuse weiter innen gelegen ist. Hat vielleicht auch etwas mit den später hinzugekommenen Überrollbügeln zu tun.
Zur Vervollständigung meiner Sammlung suche ich noch das Gehäuse des oben gezeigten Halters, an dem der Antennenfuß befestigt wird. Gerne auch im Tausch gegen andere Rüstsatzteile vom Wolf.
Ab Minute 1:31 sieht man eine Rolltasche, flecktarn mit Verschluss ähnlich den anderen Taschen für den neuen Tragesatz. Die Aufnahmen sind von 1993. Hat jemand diese Tasche schonmal zu Gesicht bekommen?
2011. !!! , hier geht es um Moleskin Moleskin gehört nicht mehr zur UTE. Das Urteil ist eindeutig zu alt. In der Zeit war Moleskin noch Bestandteil der UTE.
Sicher interessant, aber im Falle eine Reenactments absolut nicht zutreffend, da hier ja keine Amtshandlungen vorgenommen werden.
Wenn man sich das Urteil durchliest werden eine Menge Fragen beantwortet, die hier in dem Thread gestellt wurden. Man kann auch nicht erwarten, dass der BGH wöchentlich Grundsatzurteile zu den §§ 132 und 132a StGB trifft, deshalb ist "alt" relativ. Ich war eher überrascht eine so junge Entscheidung zum Thema zu finden.
Mal eine interessante Entscheidung zur Thematik: BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11
Zitat
Zur Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen Uniformen und Amtsabzeichen,wenn der nicht der Bundeswehr angehörende Täter unter Vortäuschung seiner Zugehörigkeit zu den Feldjägern der Bundeswehr hoheitliche Befugnisse gegenüber Zivilpersonen in Anspruch nimmt.
In jeder TDv zu den entsprechenden Einbausätzen steht grundsätzlich drin, ob und wenn ja wie die Antennen abgespannt oder angebunden werden.
Beispiele:
So werden gemäß TDv 5820/125-14 beim Rüstsatz FuC3A - SEM 25/35 beide Antennen nach hinten abgespannt.
In der TDv 5820/327-13 steht zu den Einbausätzen Fu 1 und Fu 2 - SEM 80/90 beim Wolf: "Das bisher übliche Abspannen der Antennen entfällt bei diesen Einbausätzen."
Gemäß TDv 5820/384-14 wird beim FuC4 SEM 80/90 (T4) die Antenne nach vorne abgespannt.
Mir liegt die TDv 5820/164-13 Einbausätze Fu 1 und Fu 2 SEM 80/90 für den Iltis vor. Nach dieser werden beim Iltis mit SEM 80/90 die Antennen angebunden, um das Ausschlagen der Antennen nach der Seite während der Fahrt zu verhindern. Dabei sind die Antennenabspannseile nur so stark zu spannen, dass die Antennen weiterhin senkrecht stehen. Die Antenne hinten rechts wird mit dem Abspannseil am Fahrzeugheck bei geschlossenen Verdeck an Verdeckschnalle, bei abgeklapptem Verdeck an Verdeckgestänge befestigt. Die Antenne vorne links wird mit dem Abspannseil am Halter des rechten Fahrzeugaußenspiegels befestigt.
O.K., wenn die Behörden das so sehen, dann ist auch eine 8 t Zugmaschine KM11 eine Kriegswaffe, ebenso wie ein Kettenkrad oder ein Fokker Dreidecker. Blöd nur, dass das Kettenkrad ursprünglich nur nebenher als auch wehrmachtstauglich entwickelt wurde und nach 1945 bis 1949 als Weinbergtraktor weiter gebaut wurde. Ach, natürlich auch ein Opel Blitz; die meisten von denen wurden ja an die Wehrmacht geliefert. So ganz nebenher frage ich mich: Wieso ist so eine Karre wie der Panther noch eine Kriegswaffe.
Ein Blick in diesen Thread und in die Kriegswaffenliste genügt.
Sind KM11, Kettenkrad oder Opel Blitz Kampfpanzer - nein gepanzerten kampfunterstützenden Fahrzeuge - nein sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge - nein
Besitzt ein Fokker Dreidecker ein integriertes Waffensystem, das insbesondere über Zielauffassung, Feuerleitung und entsprechende Schnittstellen zur Avionik verfügt - nein integrierte elektronische Kampfmittel - nein ein integriertes elektronisches Kampfführungssystem - nein
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Für solche Veranstaltungen gebe es klare Regelungen, gegen die verstoßen worden sein könnte. Die Bestimmungen sehen vor, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Zugang zu Waffen und Munition haben dürfen. Die beteiligten Soldaten müssen möglicherweise mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Zitat
Von der Leyen sagte, am Standort Stetten sei „trotz klarer Vorschriften ein bedauerlicher Fehler passiert“.
Für die Zukunft ist Schluss:
Zitat
.„Um so etwas für die Zukunft von vornherein auszuschließen, habe ich entschieden, dass auf künftigen Tagen der Bundeswehr keine Handwaffen zum Anfassen mehr präsentiert werden“, sagte von der Leyen den Zeitungen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND).
Internationales Zivilschutzzeichen ist im übrigen das blaue Dreieck im orangenen kreis der Gelbe Hintergrund der ZS und ZB Zeichen des Luftschutzhilfdienstes wurden nur aufgrund eines in hoher Anzahl angeschafften Farbfehldruckes wietergführt
Das ZB-Zeichen wurde bereits mit Bekanntmachung vom 25.11.1960 durch den Bundesminister des Inneren als allgemeines Zeichen für den zivilen Bevölkerungsschutz eingeführt. Als Farben wurden RAL 5007 Brillantblau und RAL 1012 Zitronengelb festgelgt. Also kein "Farbfehldruck".
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