Die Drehringlafette auf der Pritschenversion war wohl auch Bestandteil des Rüstsatzes Zug- und Kompanietrupp der Jägertruppe in der Heeresstruktur 3, wie die Beladepläne zeigen:
Beladeplan Lkw 1,5 t gl Unimog
Beiträge von Borgward-Alex
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HalloFür was steht "BS"?
Wurden die BLSV-Flaschen nur mit "ZB" geprägt oder sind auch Prägungen mit "BLSV" bekannt?Gruß Alex
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Moin
Wenn die Beschlagnahme Unrecht war, dann erhoffe ich Konsequenzen vor Allem bei der Truppe und im einsatzgenehmigenden BMVg. Deren Rolle stößt mir allersauerst auf.
Zu faul die Ketten aufzuziehen und dadurch ein so schönes Auto so zu demolieren.
Auch wenn sie rechtmäßig wäre, ist man doch verpflichtet den Abtransport sach- und fachgerecht durchzuführen. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit müsste dieser Dilettantismus Konsequenzen haben.
Grüße Alex
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Hallo
Das Thema Funk kann ja in dem Unterforum "Militärfahrzeugtechnik" diskutiert werden.
ZitatDas Forum für fahrzeugbegleitende Technik wie: Funk, Winden, Generatoren, fahrzeugunspezifische Anbauteile und Zubehör, sowie Zulassungs- und Versicherungsfragen
Wenn ich mir da die letzten Themen so anschaue ist da nicht so viel Funk dabei, dass sich ein eigenes Forum lohnen würde - auch wenn es vielleicht der Übersichtlichkeit förderlich wäre.Grüße Alex
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ESB steht wohl für "Eduard Sommerfeld Berlin", allerdings findet man zu dieser Firma so gut wie keine Informationen.
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Mal wieder was zum Thema Kochgeschirr.
Geprägt mit ESB 64. Bis wann wurde diese "alte Art" hergestellt? Das mir vorliegende und früher hergestellten khakigraue LSHD-Kochgeschirr ist schon neuerer Art.
Gruß Alex
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Hallo
Der Zeltbahnen-Thread hat mittlerweile 23 Seiten. Um die an verschiedenen Stellen befindlichen Informationen zur Amöben-Zeltplane schnell zu finden habe ich mir mal die Freiheit genommen, diese hier in einen eigenen Thread zu kopieren.
Sooo, ´mal wieder weiter machen mit den Trapez-Dingern.
Heute die erste Zeltbahn der dt. Bundeswehr von 1956.
Diese Zeltbahn ist mit einem Tarnmuster versehen, das auf beiden Seiten zwar die gleiche Struktur aufweist, jedoch in der Farbgebung variiert. Die eine Seite ist in eher herbstlichen Brauntönen gehalten, die andere Seite zeigt sattes, sommerliches Grün.
Als Vergleich dazu, in der Mitte eine Hose des damaligen Tarnanzuges der Bundeswehr. Das Stück ist relativ farbfrisch.
Die doch recht hellen, grünen Farbtöne des Anzuges fallen auf. Möglicherweise liegt auch darin ein Grund dafür, daß dieser Anzug, wie auch der in der Grundfarbe ebenfalls sehr helle, erste Tarnanzug des BGS, nicht lange im Einsatz war.Die Hersteller-Stempel links, auf der Tasche/Kaputze "VM 58" und rechts auf der Zeltbahn "VWS 56".
Grüß´euch,
alle Achtung, hier hat sich ja allerhand getan. Da tun sich ganz schöne Lücken in meiner Zeltbahnsammlung auf
Im Thread "Frühe Ausrüstungen der Bw" kam die Frage nach einer Mittelnaht durch die Amöbentarn-Zeltbahn der Bw von 1956 auf.
Nun meine Nachforschung dazu:Bei den besagten Zeltbahnen konnte ich bis jetzt vier Hersteller-Firmen ausfindig machen. Alsda wären:
Stromeyer/ Konstanz, Hermann Wighard/ Fulda, VWS und VM.Die ersten drei Hersteller, also Stromeyer, Wighard und VWS haben die Zeltbahnen mit einer Naht in der Mitte produziert.
Der Tarndruck hat auf der laufenden Stoffbahn eine Richtung. Da sind Farb-Anteile im Tarnmuster die eine in die Länge gezogene und dabei in eine Richtung "abtropfende" Struktur auf weisen.
Soll nun der Tarndruck auf der Zeltbahn einheitlich in einer Richtung verlaufen, so muß man zwangsläufig die große Fläche aus zwei Teilen zusammensetzen. Das große, zweiteilige Rechteck, sowie die angesetzten Dreiecke seitlich davon haben einen einheitlichen, horizontalen Verlauf im Tarnmuster.
Die Zeltbahnen von "VM", die aus einem Stück laufender Stoffbahn im großen Rechteck hergestellt sind weisen verschiedene Verläufe im Tarmuster auf. Beim großen, einteiligen Rechteck verläuft das Tarnmuster vertikal. Die angenähten Dreiecke weisen ein horizontales Tarnmuster auf. Jedenfalls ist das so bei den Zeltbahnen die mir vorliegen.Bei der Durchsicht der Stücke ist mir auch noch aufgefallen, daß jede Firma sein Produkt an einer eigenen Stelle gestempelt hat.
Also die Stempelungen nicht einheitlich geregelt vom Auftraggeber vorgegeben waren.
Ausserdem habe ich Stempel aus den Jahren 1956 und 1958 finden können.Servus der murkser
Angeregt durch murksers Beitrag habe ich mich auch mal eingehender mit dem Amöbentarn beschäftigt.
Dabei fiel mir auf, dass bei meinen zweigeteilten Bahnen die Musterung (abtropfende Flecken) auf den Mittelstücken immer gegenläufig ist:
Rechts laufen die Tropfen nach unten und links steigen sie.
Dies lässt sich auch sehr gut anhand der aufgebrachten Nummer auf den Bahnen nachvollziehen:Hier die rechte Seite mit der 14 auf dem Kopf ...
... auf der linken Seite steht die 14 richtig herum.
Dafür ist die Ecke wieder auf dem Kopf.
Meine drei zweigeteilten Bahnen sind alle von Strohmeyer und identisch vernäht.Bei der einteiligen Bahn von VM tropf es nach links:
Hier ist die Nummer 15 dementsprechend auf die Seite gekippt:
Die Bahn hat die grüne Seite außen, während sie bei den Strohmeyerbahnen innen ist.
Doch viel interessanter finde ich das unterschiedliche Muster der beiden Bahnen :!:
Die VM-Bahn weist einen höheren olivbraunen Fleckanteil auf und hat nur wenig und kleine schwarze Flecken, während bei der Strohmeyer-Bahn das Schwarz überwiegt und das olivbraun deutlich schwächer ausfällt :!:Meiner Ansicht nach handelt es sich hier um zwei verschiedene Farbmuster.
Meine zweite einteilige Bahn weist diese Unterschiede ebenfalls auf.Was sagt Ihr dazu :?::?::?:
Gruß
KaiIch habe mittlerweile 5 Stück angesammelt :thumbsup:
Eine fehlt mir noch, damit ich ein Sechserzelt aufbauen kannUm den Unterschied noch einmal besser zu verdeutlichen, habe ich mal Vergleichsaufnahmen gemacht:
(oben einteilig)
Auch auf der Herbstseite sind deutliche Unterschiede zu erkennen.Hier noch mal eine Aufnahme mit mehr Abstand:
Gruß
KaiGrüß´euch,
dbzgl. wollte ich eh schon eine Berichtigung/Ergänzung meiner vorigen Feststellung machen:
Die VWS Zeltbahnen sind im großen Rechteck zwar zweiteilig,also mit Mittelnaht, aber das Tarnmuster verläuft vertikal.
Die angesetzten Dreiecke haben einen horizontalen Verlauf.Da gibt es zwei Sorten "Schwarz" im Muster. Richtig schwarz sind nur die kleinen Flecke. Die langen, abtropfenden Flächen sind, ich würde mal sagen: schwarz-meliert.
Es wäre interessant zu wissen in wievielen Arbeitsgängen die Stoffbahnen damals bedruckt worden sind.
Womöglich wurde in einem ersten Arbeitsgang das eckige Splittertarn-Muster auf gebracht.
Und in einem zweiten Arbeitsgang das Amöben-Muster gedruckt.So könnte, drucktechnisch bedingt, eine Unregelmässigkeit in das, zur Weiterverarbeitung abgegebene Tuch gekommen sein.
Die "14" in schwarz und die "15" wie es scheint in grün/oliv :S
Servus der murkser
Grüß´euch,
noch ein Nachtrag zur Bundeswehr Amöbentarn Zeltbahn 1956/58:
so wie es aussieht hat nur der Hersteller mit dem Kürzel "VM" die Zeltbahnen mit der grünen-, also Sommerseite rechts hergestellt.
Von "VM" sind auch die Tasche/Kapuze und die Zubehörtaschen aussen grün, bzw. Sommerseitig hergestellt.Die anderen drei Hersteller trugen die Herbstseite nach aussen.
Servus der murkser
Das Herstellerkürzel "VM" dürfte für die Valentin Mehler AG in Fulda stehen: http://www.kap.de/beteiligungen/historie-der-mehler-ag.html
Diese Firma existiert heute noch und fertigt beschichtete Gewebe und technische Textilien: http://www.mehler-texnologies.de/DE/index.php
Detlev
Von der Sommerseite außen spricht man, wenn die umgelegt Firstkante innen grün getarnt ist:
Dann sind die Abdeckungen für die Armdurchgriffe außen!
Die Herbstseite außen sieht so aus:
Hier sind die abgedeckten Armdurchgriffe auf der "braunen" Seite.
Es gibt also zwei unterschiedliche Ausführungen der Zeltbahn in amöbentarn.
Die mit der Sommerseite außen ist nicht so häufig zu finden und hat meist eine einteiliges Mittelteil.Ich hoffe, dass ist verständlich.
Gruß
KaiMir liegen folgende Amöbentarn-Zeltplanenteile vor:
Zeltplanen:
Sommerseite außen
2x „VM 56“, einteiliges Mittelteil
Herbstseite außen
1x Stromeyer 1956, zweiteiliges
Mittelteil1x kein Stempel erkennbar, zweiteiliges
MittelteilZeltzubehörtaschen:
Sommerseite außen
1x kein Stempel erkennbar
Herbstseite außen
1x Stromeyer 1956
Zelttaschen:
Sommerseite außen
2x „VM 56“
2x kein Stempel erkennbarHerbstseite außen
4x Stromeyer 1956
1x Hermann W..(unleserlich), vermutlich Hermann Wighardt Fulda
6x kein Stempel erkennbarDas scheint zu bestätigen, dass nur VM die Gegenstände mit der Sommerseite außen hergestellt hat und diese dementsprechend seltener zu finden sind.
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Wenn kein eigenes Kennzichen zugeteilt wird, muss ein Wiederholungskennzeichen des hauptsächlich genutzten Zugfahrzeuges angebracht werden. das wird nicht konkret im Gesetzestext so gesagt, aber wie will man das sonst kennzeichnen?Doch, das wird konkret im Gesetzestext so gesagt:
§ 10 Abs. 8 FZV
Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich. -
Zitat
Mit normalem Kennzeichen darf er nicht hinter 07 laufen.
Mit eigener 07 Nummer darf er nur hinter 07 laufen.Wo steht das?
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Hallo
Mir liegt die TDv 5805/014-21 "Einbauanleitung und Beladeplan für Rüstsatz Feldkabeltrupp 10 (mot) auf Lkw 1,5 t gl (Pritsche)" vor.
Danach werden einfach in die Pritsche Löcher gebohrt und die Kisten festgeschraubt.Gruß Alex
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Ich glaube das Forums-Mitglied Prospero ist Experte auf dem Gebiet was Gliederungen und Feldjäger angeht. Kann bestimmt weiterhelfen.
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wie läuft denn das mit diesem kwkg eigentlich, nimmt das demil-fz jemand ab und bestätigt die konformität, hat mal also nen zettel in der hand oder ist das ein dynamischer prozess, man liest das gesetz, verhunzt die kiste und alles ist gut, während irgendwann spontan das gesetz verändert wird, ohne daß einem das jemand sagt, und man hat seine löcher plötzlich an der falschen stelle, die bullerei klingelt und alles wird konfisziert, direkt morgens um 8 Uhr am tag der ersten gültigkeit des veränderten gesestzes ???
Es gibt in diesem Zusammenhang keine Gesetzesänderung. Ein Kampfpanzer ist schon seit Inkrafttreten des KrWaffKontrG 1961 eine Kriegswaffe.
Aber ja, durch Gesetzesänderungen kann ein zuvor strafloses Verhalten zu einem strafbaren Verhalten werden. Das gibt es alltäglich. Beispiel: Verbot von Fallmessern, Butterflymessern, etc bei der Änderung des WaffG im Jahr 2002.
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Es stellen sich doch eigentlich nur zwei Fragen:
a) Hatte er eine Genehmigung ? (unwahrscheinlich)
oder
b) Wurde die Kanone unbrauchbar gemacht und die Panzerung so reduziert, dass der Panther gar kein Kampfpanzer und damit auch keine Kriegswaffe mehr ist ? (eher wahrscheinlich)
Wenn beides nicht vorliegt sieht es eher schlecht für ihn aus.
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Klarer geht´s doch eigentlich nicht, oder?
Da ist von heute die Rede!
Von dienen und nicht von gedient zu haben!
Veralteter Kram fällt nicht unter dieses Gesetz.
Und das UND ist doch auch nicht zu überlesen, oder?
BEIDE Bedingungen müssen erfüllt sein: Zerstörerisches Potential UND Eignung für die Verwendung in einem heutigen staatlich organisierten Krieg.
Moin FreddyEigentlich ist die Sache einfach. Kriegswaffe ist das, was in der Kriegswaffenliste genannt ist.
Zitat§ 1 Abs. 1 KrWaffKontrG
Zur Kriegsführung bestimmte Waffen im Sinne dieses Gesetzes (Kriegswaffen) sind die in der Anlage zu diesem Gesetz (Kriegswaffenliste) aufgeführten Gegenstände, Stoffe und Organismen.
In der Kriegswaffenliste ist unter Nr. 24 "Kampfpanzer" aufgeführt. Der Panther ist ein Kampfpanzer, also handelt es sich bei dem Panther um eine Kriegswaffe.Bei § 1 Abs. 2 KrWaffKontrG handelt es sich nur um eine Verordnungsermächtigung und um keine Definition des Begriffs "Kriegswaffe"
Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinem Urteil vom 16.09.1980, Az. 1 C 1.77 ausführlich ausgeführt:
Zitat...die von der Kriegswaffenliste wirksam erfaßten Gegenstände, Stoffe und Organismen [sind] nach dem eindeutigen Wortlaut, aber auch nach dem Sinn und Zweck des § 1 Absatz 1 KWKG Kriegswaffen im Sinne dieses Gesetzes. Hinsichtlich dieser Gegenstände ist im Einzelfall eine über die Feststellung ihrer wirksamen Erfassung in der Kriegswaffenliste hinausgehende Prüfung dahin, ob der konkret zur Beurteilung gestellte Waffentyp oder die einzelne Waffe nach den in § 1 Absatz 2 KWKG normierten Maßstäben geeignet ist, als Mittel der Gewaltanwendung bei bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Staaten zu dienen, weder nötig noch überhaupt zulässig. Es ist gerade der Sinn der Kriegswaffenliste, mit Wirkung für und gegen jedermann abschließend [...] zu bestimmen, welche Gegenstände, Stoffe und Organismen als zur Kriegführung bestimmte Waffen (Kriegswaffen) den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegen, und dadurch eine verläßliche, unmittelbar anwendbare Grundlage für die Anwendung und den Vollzug dieses Gesetzes zu schaffen.
In diesem Sinne führt auch die amtliche Begründung zu § 1 des Regierungsentwurfs des Kriegswaffenkontrollgesetzes aus, der Gesetzentwurf verzichte aus praktischen Gründen auf eine Definition des Kriegswaffenbegriffs und bestimme stattdessen in § 1 Abs. 1, daß Kriegswaffen im Sinne dieses Gesetzes alle in der Kriegswaffenliste aufgeführten Gegenstände, Stoffe und Organismen seien. Diese Kriegswaffenliste habe "gegenüber einer abstrakten Definition den Vorzug, daß jedermann sofort feststellen kann, ob ein Gegenstand, Stoff oder Organismus als Kriegswaffe anzusehen ist oder nicht" (Deutscher Bundestag – 3. Wahlperiode – Drucks. 1589, S. 13).
[…]
Hiernach hat der Gesetzgeber die Entscheidung darüber, welche Gegenstände, Stoffe und Organismen als Kriegswaffen den Vorschriften des Kriegswaffenkontrollgesetzes unterfallen, durch den Erlaß der Kriegswaffenliste unmittelbar selbst getroffen; er hat ferner die Bundesregierung nach Maßgabe des § 1 Absatz 2 KWKG zur Änderung und Ergänzung dieser Liste ermächtigt.
Für eine über eine Wirksamkeitsprüfung der erlassenen Verordnungen und eine unmittelbare Subsumtion der je überprüften Gegenstände, Stoffe oder Organismen unter die Begriffe der Kriegswaffenliste hinausgehende Prüfung, ob eine Waffe eine Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes ist, bleibt angesichts dieser Rechtslage kein Raum. Deshalb ist es [...] nicht nur nicht erforderlich, sondern unzulässig, die durch gültige Rechtsvorschrift – nämlich durch förmliches Gesetz oder durch eine aufgrund des § 1 Absatz 2 KWKG durch Rechtsverordnung – wirksam in die Kriegswaffenliste aufgenommenen Waffen im einzelnen Fall – hier: hinsichtlich halbautomatischer Gewehre überhaupt oder hinsichtlich halbautomatischer Gewehre SKS Simonow – daraufhin zu prüfen, ob sie für eine Kriegführung verwendbar sind.
Im Übrigen,
weil hier ein bisschen Verwirrung aufkam: Von der Kriegswaffenliste nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz ist die sogenannte "Ausfuhrliste", die Anlage AL der Außenwirtschaftsverordnung streng zu trennen! -
Keine Angst, in der Kriegswaffenliste steht nichts von Szm und auch nichts von Gewehrhalter oder F9.
Wohl aber von Kampfpanzer (Nr. 24)
http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/anlage.html -
Dise Bullshit-Aktion ist von einer offensichtlich übereifrigen Staatsanwältin gestartet worden, die meint sich auf einen gesellschaftlichen Konsenz berufen zu können, dass Panzersammler gegerell böse sind und sie für die Aktion Beifall finden wird (...und irgendwas findet man immer um Recht zu behalten...).
In einem NDR-Bericht heißt es, dass ein Sachverständiger zuvor Panzer und Flak als Kriegswaffen eingestuft hat.
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Warum ist das dem Herrn passiert.
Dieser Grund würde hier erst mal Klarheit hier bringen.
Wahrscheinlich hat der wahre Grund gar nichts mit seiner Sammlung zu tun.Hoffe er bekommt ihn wieder auf den Hof !
Wenn tatsächlich alles demilitarisiert war, werden die vielleicht irgendwann sagen: "Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt, holen Sie sich die Gegenstände bei uns ab". Der BGH wendet nämlich für die öffentlich-rechtliche Verwahrung die Vorschriften über den privatrechtlichen Verwahrungsvertrag und hier speziell § 697 BGB entsprechend an. Danach hat die Rückgabe der hinterlegten Sache an dem Ort zu erfolgen, an welchem die Sache aufzubewahren war; der Verwahrer ist nicht verpflichtet, die Sache dem Hinterleger zu bringen. Mit anderen Worten, die Rückgabepflicht ist eine Holschuld und keine Bringschuld. D.h. der Mann müsste sich selbst darum kümmern, wie er die Sachen wieder in seinen "Keller" bekommt. -
Borgward-Alex: Nach APP-6 sieht das Zeichen für Schallmess (Sound Ranging) aber auch anders aus:
Ein horizontale Linie, unterbrochen durch ein Trapez, das auf der schmalen Kante steht.
Vielleicht ist SDR doch noch was anderes?
Wo?Hier ist die APP-6(C): http://armawiki.zumorc.de/files/NATO/APP-6(C).pdf
Seite 3-39 (im PDF Seite 97) ganz unten.
Und so steht es auch im Handbuch Militärische Symbole für Landoperationen herausgegeben vom Taktikzentrum des Heeres. -
Das war früher nach ZDv 1/11.
Seit ca. 2006 gibt es neue taktische Zeichen nach APP-6:
Rahmen: Rechteck = Land-Truppenteil Freund
Grundzeichen: Punkt = Artillerie
Ergänzungszeichen: SDR = Sound Ranging = Schallmess
Führungsebene/Größenordnung: 3 Punkte = Zug
Übergeordnete Führungsebene: 2/L345 = 2. Batterie, Artillerielehrbataillon 345 -
SDR = Sound Ranging
also Schallmesszug