Beiträge von Borgward-Alex

    Moin


    Wenn die Beschlagnahme Unrecht war, dann erhoffe ich Konsequenzen vor Allem bei der Truppe und im einsatzgenehmigenden BMVg. Deren Rolle stößt mir allersauerst auf.


    Zu faul die Ketten aufzuziehen und dadurch ein so schönes Auto so zu demolieren.


    Auch wenn sie rechtmäßig wäre, ist man doch verpflichtet den Abtransport sach- und fachgerecht durchzuführen. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit müsste dieser Dilettantismus Konsequenzen haben.


    Grüße Alex

    Hallo


    Das Thema Funk kann ja in dem Unterforum "Militärfahrzeugtechnik" diskutiert werden.

    Zitat

    Das Forum für fahrzeugbegleitende Technik wie: Funk, Winden, Generatoren, fahrzeugunspezifische Anbauteile und Zubehör, sowie Zulassungs- und Versicherungsfragen


    Wenn ich mir da die letzten Themen so anschaue ist da nicht so viel Funk dabei, dass sich ein eigenes Forum lohnen würde - auch wenn es vielleicht der Übersichtlichkeit förderlich wäre.


    Grüße Alex

    Mal wieder was zum Thema Kochgeschirr.





    Geprägt mit ESB 64. Bis wann wurde diese "alte Art" hergestellt? Das mir vorliegende und früher hergestellten khakigraue LSHD-Kochgeschirr ist schon neuerer Art.


    Gruß Alex

    Hallo


    Der Zeltbahnen-Thread hat mittlerweile 23 Seiten. Um die an verschiedenen Stellen befindlichen Informationen zur Amöben-Zeltplane schnell zu finden habe ich mir mal die Freiheit genommen, diese hier in einen eigenen Thread zu kopieren.








    Das Herstellerkürzel "VM" dürfte für die Valentin Mehler AG in Fulda stehen: http://www.kap.de/beteiligungen/historie-der-mehler-ag.html


    Diese Firma existiert heute noch und fertigt beschichtete Gewebe und technische Textilien: http://www.mehler-texnologies.de/DE/index.php


    Detlev



    Mir liegen folgende Amöbentarn-Zeltplanenteile vor:



    Zeltplanen:


    Sommerseite außen


    2x „VM 56“, einteiliges Mittelteil


    Herbstseite außen


    1x Stromeyer 1956, zweiteiliges
    Mittelteil


    1x kein Stempel erkennbar, zweiteiliges
    Mittelteil


    Zeltzubehörtaschen:


    Sommerseite außen


    1x kein Stempel erkennbar


    Herbstseite außen


    1x Stromeyer 1956


    Zelttaschen:


    Sommerseite außen


    2x „VM 56“
    2x kein Stempel erkennbar


    Herbstseite außen


    4x Stromeyer 1956
    1x Hermann W..(unleserlich), vermutlich Hermann Wighardt Fulda
    6x kein Stempel erkennbar



    Das scheint zu bestätigen, dass nur VM die Gegenstände mit der Sommerseite außen hergestellt hat und diese dementsprechend seltener zu finden sind.


    Wenn kein eigenes Kennzichen zugeteilt wird, muss ein Wiederholungskennzeichen des hauptsächlich genutzten Zugfahrzeuges angebracht werden. das wird nicht konkret im Gesetzestext so gesagt, aber wie will man das sonst kennzeichnen?


    Doch, das wird konkret im Gesetzestext so gesagt:


    § 10 Abs. 8 FZV
    Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.

    wie läuft denn das mit diesem kwkg eigentlich, nimmt das demil-fz jemand ab und bestätigt die konformität, hat mal also nen zettel in der hand oder ist das ein dynamischer prozess, man liest das gesetz, verhunzt die kiste und alles ist gut, während irgendwann spontan das gesetz verändert wird, ohne daß einem das jemand sagt, und man hat seine löcher plötzlich an der falschen stelle, die bullerei klingelt und alles wird konfisziert, direkt morgens um 8 Uhr am tag der ersten gültigkeit des veränderten gesestzes ???


    Es gibt in diesem Zusammenhang keine Gesetzesänderung. Ein Kampfpanzer ist schon seit Inkrafttreten des KrWaffKontrG 1961 eine Kriegswaffe.


    Aber ja, durch Gesetzesänderungen kann ein zuvor strafloses Verhalten zu einem strafbaren Verhalten werden. Das gibt es alltäglich. Beispiel: Verbot von Fallmessern, Butterflymessern, etc bei der Änderung des WaffG im Jahr 2002.

    Es stellen sich doch eigentlich nur zwei Fragen:


    a) Hatte er eine Genehmigung ? (unwahrscheinlich)


    oder


    b) Wurde die Kanone unbrauchbar gemacht und die Panzerung so reduziert, dass der Panther gar kein Kampfpanzer und damit auch keine Kriegswaffe mehr ist ? (eher wahrscheinlich)


    Wenn beides nicht vorliegt sieht es eher schlecht für ihn aus.


    Moin Freddy


    Eigentlich ist die Sache einfach. Kriegswaffe ist das, was in der Kriegswaffenliste genannt ist.


    Zitat

    § 1 Abs. 1 KrWaffKontrG
    Zur Kriegsführung bestimmte Waffen im Sinne dieses Gesetzes (Kriegswaffen) sind die in der Anlage zu diesem Gesetz (Kriegswaffenliste) aufgeführten Gegenstände, Stoffe und Organismen.


    In der Kriegswaffenliste ist unter Nr. 24 "Kampfpanzer" aufgeführt. Der Panther ist ein Kampfpanzer, also handelt es sich bei dem Panther um eine Kriegswaffe.


    Bei § 1 Abs. 2 KrWaffKontrG handelt es sich nur um eine Verordnungsermächtigung und um keine Definition des Begriffs "Kriegswaffe"


    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinem Urteil vom 16.09.1980, Az. 1 C 1.77 ausführlich ausgeführt:



    Im Übrigen,
    weil hier ein bisschen Verwirrung aufkam: Von der Kriegswaffenliste nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz ist die sogenannte "Ausfuhrliste", die Anlage AL der Außenwirtschaftsverordnung streng zu trennen!

    Dise Bullshit-Aktion ist von einer offensichtlich übereifrigen Staatsanwältin gestartet worden, die meint sich auf einen gesellschaftlichen Konsenz berufen zu können, dass Panzersammler gegerell böse sind und sie für die Aktion Beifall finden wird (...und irgendwas findet man immer um Recht zu behalten...).


    In einem NDR-Bericht heißt es, dass ein Sachverständiger zuvor Panzer und Flak als Kriegswaffen eingestuft hat.

    Warum ist das dem Herrn passiert.
    Dieser Grund würde hier erst mal Klarheit hier bringen.


    Wahrscheinlich hat der wahre Grund gar nichts mit seiner Sammlung zu tun.



    Hoffe er bekommt ihn wieder auf den Hof !


    Wenn tatsächlich alles demilitarisiert war, werden die vielleicht irgendwann sagen: "Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt, holen Sie sich die Gegenstände bei uns ab". Der BGH wendet nämlich für die öffentlich-rechtliche Verwahrung die Vorschriften über den privatrechtlichen Verwahrungsvertrag und hier speziell § 697 BGB entsprechend an. Danach hat die Rückgabe der hinterlegten Sache an dem Ort zu erfolgen, an welchem die Sache aufzubewahren war; der Verwahrer ist nicht verpflichtet, die Sache dem Hinterleger zu bringen. Mit anderen Worten, die Rückgabepflicht ist eine Holschuld und keine Bringschuld. D.h. der Mann müsste sich selbst darum kümmern, wie er die Sachen wieder in seinen "Keller" bekommt.

    Borgward-Alex: Nach APP-6 sieht das Zeichen für Schallmess (Sound Ranging) aber auch anders aus:
    Ein horizontale Linie, unterbrochen durch ein Trapez, das auf der schmalen Kante steht.
    Vielleicht ist SDR doch noch was anderes?


    Wo?


    Hier ist die APP-6(C): http://armawiki.zumorc.de/files/NATO/APP-6(C).pdf
    Seite 3-39 (im PDF Seite 97) ganz unten.
    Und so steht es auch im Handbuch Militärische Symbole für Landoperationen herausgegeben vom Taktikzentrum des Heeres.

    Das war früher nach ZDv 1/11.


    Seit ca. 2006 gibt es neue taktische Zeichen nach APP-6:


    Rahmen: Rechteck = Land-Truppenteil Freund
    Grundzeichen: Punkt = Artillerie
    Ergänzungszeichen: SDR = Sound Ranging = Schallmess
    Führungsebene/Größenordnung: 3 Punkte = Zug
    Übergeordnete Führungsebene: 2/L345 = 2. Batterie, Artillerielehrbataillon 345