achtung - bedenken:
in dem schreiben der polizeibehörde ist vom landesforstgesetz die rede. und landesgesetze sind von bundesland zu bundesland verschieden.
die forste sind landesangelegenheit und nicht bundesangelegenheit.
wäre das gesetz für gesamtdeutschland gültig, dann würde es sich um das bundesforstgesetz - oder so ähnlich- handeln.
also jungs: nicht verzagen!