"FAKT"
Privatpersonen müssen für Ihre Spaßfahrten keine Maut bezahlen.
Eben nicht. Nach dem oben zitierten Urteil kommt es nicht darauf an ob man "Privatperson" ist oder eine Spaßfahrt macht. Es kommt allein auf das Fahrzeug an.
ZitatMaßgeblich ist damit die generelle Zweckbestimmung des Fahrzeugs, Güter auf Straßen zu transportieren. Hingegen kommt es für die begriffliche Einordnung der Bestimmung zum Güterkraftverkehr weder auf die subjektive Zweckbestimmung noch auf den konkreten Zweck der Fahrt im Einzelfall an.