Gestern waren wir mit dem MUNGA in der Innenstadt auf Museumsbesuch.
Ordnungsgemäß geparkt, Auto zugemacht und 2 Stunden weg.
Danach habe ich eine offizielle Mängelanzeige unterm Scheibenwischer gefunden (und offenbar hat auch jemand die Tür aufgemacht, weil er hinterher den Drehknebel nicht mehr sauber reingekriegt hat.)
Auf der Mängelanzeige steht: "Scheinwerfer nicht betriebsbereit, weil mit Tarnsatz abgedeckt".
Ja, ich weiss, es ist kindisch, die Überzieher zu benutzen, aber mei, ich bin halt bisserl verspielt.
Die Mängelanzeige hat jemand von der "Bereitschaftspolizeihundertschaft" ausgestellt, also kein normaler Stadtpolizist. Alles hat er angekreuzt: "nicht verkehrsunsicher", "muss nicht vorgeführt werden" "kein Verwarnungsgeld".
Aaaaber: ich soll den Wisch bis zum Datum XY frankiert zurückschicken. Ich denk ja gar nicht dran !
Den Zettel hat bestimmt der Wind erwischt und verweht...
Was hat der sich dabei gedacht?
Bin mal gespannt, ob da noch eine große Staatsaktion draus wird.
Seit wann muss ein "Scheinwerfer betriebsbereit" sein, wenn man im stehenden Verkehr geparkt steht ?
Ts, ts, ts
Paul