Testhalber - was für eine Idee - würde ich nie machen!

4 Sitzplätze im Wolf eintragen ?
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Klar, solltest du als Spaß auffassen ...... aber mit einem perfekten Bluff könnte man einiges erreichen .
Im schlimmsten fall ist der Lappen weg und du bekommst ne Zivilklage
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Moin,
also im 461.217 sind eigentlich 8 Sitzplätze eingetragen:
2x vorne und hinten 6x - aber theoretisch können hinten auch auch 8 Hemden sitzen
Ne, im schweizer Brief meines Puch steht was von PW 8PL/0,8T . Total 8 davon 2 vorne
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Moin,
das steht im Brief und auch im Typenschein - und das wird auch nach .de übernommen.
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Mein Prüfer meinte:
Ab Bj 1990 wären keine 2 Punkte Gurte mehr zugelassen. Daher sind die Sitze nicht zugelassen.
Seine Aussage!
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Ob der Umkehrschluss so zulässig ist sei mal dahingestellt.
Es kommt doch vielmehr darauf an, was konstruktionsbedingt eingebaut war oder werden konnte.
Wenn keine Möglichkeit bestand 3 Punktgurte in ein Cabrio einzubauen (fehlen entsprechender Konsolen )
dann sind deine Gurte wohl ok.
Es kommt auf die Typenbeschreibung an.
Mal ne Frage am Rande....
Welcher schweizer 461.217 hat hinten Gurte eingebaut .Meiner hatte keine
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Also ich hatte vor kurzem gerade das Gespräch mit dem DEKRA Experten, da mein Wolf als LKW mit 4 Sitzplätzen eingetragen war, aber nur 2 Sitzplätze hat. Nun wurden 2 Sitzplätze ausgetragen und kommen bei der H-Zulassung dann wieder rein. Ich habe zwar noch keine Sitze, aber es werden eben die damals vorgesehenen Sitze nötig sein, um wieder vier Sitzplätze zu aben.
Ich verstehe die Aussage des TÜV Prüfers also gar nicht....
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Dann beeil dich mal mit der Suche nach den Hinteren Sitzen.
Die werden bald bestimmt richtig Teuer, wenn das mit den H-Kennzeichen losgeht.
Sind ja jetzt schon Teilweise recht Teuer.
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Au mannn...
Der gleiche Prüfer wie mit dem "Reifenproblem"?
Dann wären ja alle Wölfe nach Baujahr 1990 mit Sitzen hinten drin illegal unterwegs ....
Die hinteren Sitze sind in Deutschland bauartbedingt explizit für dieses Fahrzeug zugelassen.
Daran kann auch ein Prüfingenieur nix ändern. Laß dich nicht verarschen!
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ist ja eigentlich verständlich, die H-Zulassung mit 4 eingetragenen Sitzen erfolgt dann als PKW.
Er hat die 2 hinteren Sitze ausgetragen, weil die mit LkW-Zulassung nicht im Strassenwerker benutz werden dürfen.
ausnahme, Transport von z. b. Waldarbeitern in Schrittgeschwindigkeit .
Bei Lkw Zulassung bei einem kurzen Wolf ist die nachzuweisende Ladefläche und dann auch noch ohne ladungssichernde Trennwand knapp an der Grenze.
Hatte mal einen langen Toyo HJ-60 . der hatte sogar eine längere Ladefläche wie der lange 230er.
Man hatte damals auch schon gemeckert .Da musste ich die Befestigungspunkte auch zuschweissen.Hab das damals mit Silberhartlot gemacht.
Vorteil, das lässt sich rückgängig machen. Madenschraube rein und Lötzinn drauf.
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Man könnte aber auch mal die Prüfgesellschaft wechseln , es soll auch welche geben mit Sachverständnis und Erfahrung .
Es könnte aber auch sein das dein Prüfer die Fahrzeugeinschätzung vom Hauptzollamt umgehen wollte.
siehe hier https://www.adac.de/rund-ums-f…kfz-steuer/lkw-zulassung/
Für die besteuerung als pkw oder lkw ist nicht die Zulassung entscheidend sondern die Bewertung vorgenannter Behörde.
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Das Problem gabs früher auch schon mal wegen der zulassung M1 von Wohnmobilen und Geländewagen.
Da gings um die europaweite Fahrzeughomologisierung bei der Zulassung....
End vom Lied war dann .....LKW Zulassung ja, aber Besteuerung nach Landesgesetz.
Die ganzen Verfahren verliefen also im Sande. man wollte einfach nicht.
Mach das was dir dein Prüfer gesagt hat. Bis zu H-Zulassung bezahlst du garantiert weniger Steuern.
Bei allen Anderen könnte sich das Hauptzollamt melden und einen neuen Steuerbescheid verschicken.
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Einfach paar Ösen in die Befestigungspunkte schrauben.
Aber:
verschwendet eurer Zeit nicht mit sowas - geht einfach zu einem Prüfer der sein Handwerk versteht. -
gibts für besagte Prüfer sowas wie eine Whitelist ?
Dann müsste man nicht auf gut Glück dort hin
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Moin,
einfach anrufen und besprechen was man will - oder hier mit Termin erscheinen.
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Dann beeil dich mal mit der Suche nach den Hinteren Sitzen.
Die werden bald bestimmt richtig Teuer, wenn das mit den H-Kennzeichen losgeht.
Sind ja jetzt schon Teilweise recht Teuer.
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Mein Prüfer meinte:
Ab Bj 1990 wären keine 2 Punkte Gurte mehr zugelassen. Daher sind die Sitze nicht zugelassen.
Seine Aussage!
Wenn´s nur daran hängt:
Habe meinen hinten wegen der Kindersitze auf 3-Punkt geändert. Zunächst "normale", inzwischen Automatik.
Der 3. Punkt ist eine Auspuffschelle um den Überrollbügel.
Hat aber weder bei der §21 noch bei der §29 interessiert.
Viel Erfolg!
Jürgen
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Mein Prüfer meinte:
Ab Bj 1990 wären keine 2 Punkte Gurte mehr zugelassen. Daher sind die Sitze nicht zugelassen.
Seine Aussage!
Ich bin immer noch an der Sache dran. Habe heute erst wieder mit einem Prüfer gesprochen. Er meinte dass bis Bj. 1991 2-punkt gurte zulässig wären. Da hätte ich mit meinem Wolf noch Glück. Ich melde mich aufjedenfall wenn's was neues gibt.
Gruß
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Ich denke mal das gilt nur für die Fondsitze.Für die Rücksitze gabs ne andere Regelung.
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nur das bei denen wohl die Konsole fehlt.
Beste Grüße -
Hallo Zusammen,
Hänge mich jetzt mal an das Thema an. Mein Wolf (Schweizer) hat 6Plätze "in Längsrichtung" eingetragen mit Beckengurten. Nun möchte ich Sitze in Fahrtrichtung einbauen. am besten in Schienen, ich finde aber keine Befestigungspunkte, und bei den Schienen fehlt die 4.Befestigung.
Mit den Gurten ist das so eine Sache. Ab 1990 nur noch 3Punkt Aber!! Cabrios bis 1994. der TÜV Prüfer muss da nur etwas länger lesen.
Gruß Harry
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Moin
Wenn der Puch nie Einzelsitze hatte , dann sind auch keine Haltepunkte vorhanden. D Konsolen in den C Schienen mit Klemmsteinen zu befestigen liegt im ermessen des Prüfers, ob er dafür unterschreibt. Ich denke das wird nichts , aber ich drück dir die Daumen...
Schönes rest Wochenende
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Kann man die Punkte nicht nachrüsten?