Nun ist er ausm Eklaz draußen.
Ob er wohl verkauft ist.....
Nach meinen Informationen hatte das Fahrzeug noch keine Y-Nummer. Also war es auch nicht „Erstzugelassen“.
Ist das Fahrzeug dann überhaupt zulassungsfähig? Ist es da dann ein erstmaliges Inverkehrbringen mit den heutigen Richtlinie? Oder kann man sich da auf die zahlreichen Vergleichsmodelle berufen die tagtäglich auf unseren Straßen fahren?
Gruß Jo