Hallo Liebe Wolf-Fahrer,
hat jemand von euch schon mal den hinteren Überrollbügel entfernt?
Wie habt ihr es gemacht?
Möchte ihn gern so abnehmen,damit man ihn auch wieder "schnell" stecken kann.
Danke und liebe Grüße!
Hallo Liebe Wolf-Fahrer,
hat jemand von euch schon mal den hinteren Überrollbügel entfernt?
Wie habt ihr es gemacht?
Möchte ihn gern so abnehmen,damit man ihn auch wieder "schnell" stecken kann.
Danke und liebe Grüße!
Meinst du den Bügel ganz hinten am Fz Heck ?oder den in der Mitte (B-Säule).
Den an der B-Säule kann man wieder abnehmbar machen. Den am Heck nicht.
Bin mir aber mit dem Hinteren nicht zu 100% sicher. Mein Wolf hat den nämlich nicht.
Warum nicht? Durchtrennen und dann
Hülsen mit Verschraubungen verwenden.
Die Stabilität wird leiden - ab Werk war der aber eh nicht verbaut.
Viele Grüße Marcus
Möchte ihn gern so abnehmen,damit man ihn auch wieder "schnell" stecken kann.
Warum möchte man ein Sicherheitstechnisches Bauteil wie den Überrollbügel "der wegen schlimmen Unfällen" nachgerüstet wurde
steckbar machen??
Warum möchte man ein Sicherheitstechnisches Bauteil wie den Überrollbügel "der wegen schlimmen Unfällen" nachgerüstet wurde
steckbar machen??
Der Sicherheitsaspekt wurde nach einigen Unfällen, bei denen sich die Autos überschlugen, zu einem Anlass zur Sorge. Der anfängliche Wolf hatte es nicht - es ist eine Nachrüstungskonstruktion.
Das reguläre G-Cabrio hat es nicht, ebenso wenig wie der Peugeot P4 - keine Ahnung, wie es bei den anderen Dänen G ist.
Der hintere Käfig stört ein wenig die Optik ... besonders im Sommer am Strand oder vor die Eisdiele mit heruntergeklappter Windschutzscheibe.... am besten so machen, wie Markus gerade erwähnt hat - wenn das Rohr richtig montiert und gesichert ist, sollte das ok bleiben
Aufgrund dessen, dass es ja Cabrio-Karosserien gibt welche den hinteren ,massiven Bügel nicht haben und nur die B-Säule haben, stelle ich ja die Frage. Mein TÜV-Gutachter sagt, man bekommt eben nur TÜV ,wenn man KEINEN Bügel hat und dann keine Rückbank oder zweite Sitzreihe hat. Er beharrt darauf, dass maßgeblich nur die B-Säule für den Personenschutz ist.
Mir ist durchaus klar, dass Formstabilität und Sicherheit leiden, deswegen würde ich den Bügel abnehmbar ( aber 100% stabil) machen, um ihn bei 2 Sitzer-Betrieb und im Wald /oder bei Cabrio Fahrten weg zu machen.
Kurz ein anderer, aber skuriler Vergleich: Wenn du einen alten Traktor ohne Überrollbügel hast und ihn privat nutzt, brauchst du ihn nicht. Wenn du in der Landwirtschaft ihn einsetzen magst, dann ist er notwendig. ( Logik ist ja da fraglich, warum hier Sicherheit mit zweierlei Maß gemessen wird).
Danke für eure Antworten
Mein TÜV-Gutachter sagt, man bekommt eben nur TÜV ,wenn man KEINEN Bügel hat und dann keine Rückbank oder zweite Sitzreihe hat. Er beharrt darauf, dass maßgeblich nur die B-Säule für den Personenschutz ist.
Ich würde vorschlagen, dass Sie den Blaumann herausfordern und ihn dazu bringen, seine Aussage zu unterstützen. Ihr Jungs seid gut mit Auszug aus Kapitel, Absatz und Artikel.
Hier im Forum sind genug Wölfe ohne Käfig und mit 4 Sitzen auf der Straße erlaubt. Vielleicht TUV ändern ?
Aufgrund dessen, dass es ja Cabrio-Karosserien gibt welche den hinteren ,massiven Bügel nicht haben und nur die B-Säule haben, stelle ich ja die Frage. Mein TÜV-Gutachter sagt, man bekommt eben nur TÜV ,wenn man KEINEN Bügel hat und dann keine Rückbank oder zweite Sitzreihe hat. Er beharrt darauf, dass maßgeblich nur die B-Säule für den Personenschutz ist.
Servus,
also mein Wolf hat hinten beide Einzelsitze drin und hat ohne hinteren Überrollbügel eine Zulassung bekommen. Das war damals bei mir überhaupt kein Thema.
Der hintere Überrollbügel wurde aufgrund einer Bundeswehr-Vorgabe eingebaut. Und meines Wissens wurden (zumindest ursprünglich) nur Fahrzeuge ohne Rüstsatz nachgerüstet, die nur für den Personentransport genutzt wurden. Die Rüstsatzträger hatten beim Bund keinen hinteren Überrollbügel und trotzdem 2 Einzelsitze hinten drin. Das war ja auch beim Bund zulässig.
Und was die Bundeswehr für Vorschriften für die Fahrzeuge in ihrem Zuständigkeitsbereich erlässt ist ja für einen zivilen Prüfer uninteressant. So wurde mir das damals vom zuständigen Prüfer gesagt.
Aber eigentlich ist es doch ganz einfach: Wenn es einen zivilen W460 oder W461 als Cabrio mit hinten Sitze für den zivilen Markt gegeben hat ohne das da ein Überrollbügel vorhanden war ist auch in dem Fall für ein ehem. Ex-Militärfahrzeug möglich.
Servus Elias,
Ja das ist Natürlich ein guter Grund.....
um ihn bei 2 Sitzer-Betrieb und im Wald /oder bei Cabrio Fahrten weg zu machen.
Habe Ich bei meinem Fendt ja auch abgebaut sonst hätte das Verdeck nicht draufgepasst.....
Mir ist durchaus klar, dass Formstabilität und Sicherheit leiden
Sabilität leidet eigentlich nicht, da der Wolf ja ohne Bügel konzipiert wurde....
Mit ist die Karosse sicherlich steifer, aber das wurde ja schon Erwähnt
Moin,
ich würde dringend zum Bügel raten - ein Überschlag mit dem Wolf macht man auch auf der Straße - eher wie das der normale Fahrer wohl „befürchtet“.
Danke für eure Meinungen.
Ich versuche am Wochenende den Bügel abzunehmen. Bilder gibt es dann auch!
Hallo Elias,
darf ich fragen, wie weit Du mit dem Thema bist ?
Beste Grüsse