Wie gesagt, die Diskussionen will ich gar nicht anfangen, denn ich habe dazu eine klare belegbare Meinung, gebildet unter anderem durch diverse Beiträge in diesem Forum (anderen scheinen zu faul, diese zu lesen), mir geht es wirklich NUR um Mercedes G/Puch G Fahrzeugscheine, die NICHT folgende Eintragungen haben, die wohl teilweise direkt aus der Bundeswehr-Betriebsvorschrift kopiert wurde und mir nicht immer sinnvoll erscheinen:
- Auflage: Windschutzscheibe aufgestellt und verriegelt (Klar, warum sollte ich sie nicht verriegeln, wenn sie aufgestellt ist ?)
- Reserverad montiert und abgedeckt (Darf ich also nicht ohne Reserverad fahren ?)
- Amtliches Kennzeichen hinten zweizeilig (Ist wohl ein echter Standard in der Kennzeichendefinition und hier wohl überflüssig)
- Tarnlichtschalter auf Tagbereich gestellt (Wie sonst sollte man Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht einstellen können ?
- Wenn Behälter am Fahrzeugheck, "dann" abgedeeckt und nicht mit Kraftstoff befüllt (Wenn sie einen Reservekanister haben, dürfen Sie ihn nicht nutzen ?)
Halte ich alle für unnötig und freue mich deshalb über weitere Unterstützung, danke schon mal an U437
Der hat mir schon super weiterholfen und keine Unwahrheiten verbreitet.

