Hallo Til,
tja der Dschungel ist gross aber meistens auch irgendwie zu durchdringen ...
... es gibt Vorschriften die sind fix und darum gibt es darüber keine Diskussion. Und je nach Vorschrift auch keinen Bestandsschutz für ältere Fahrzeuge. Z.B. Warnblinkanlage ist einfach Pflicht für alle 2-spurigen Fahrzeuge.
... es gibt Vorschriften die sind nicht im Detail geregelt oder auch durch die EU weggefallen. Dann gelten die Vorschriften zum Zeitpunkt der Fahrzeugherstellung also beispielsweise beim E-Prüfzeichen auf Leuchten oder bei der Nato-Kupplung oder Prüfzeichen auf Anhängerkupoplungen usw.
... es gibt Vorschriften die gar nicht durch die STVZO sondern andere Institiutionen wie die BAG aufgestellt werden. Hier helfen die z.B. vom ADAC veröffentlichten Übergangsvorschriften etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Hier werden die gängigsten Vorschriften mit und ohne BAG Pflicht und Jahrangaben beschrieben.
... Baujahrespezifische Dinge sind nicht immer relevant. Beispiel Sicherheitsgurt. Ein Mowag Baujahr 53 braucht weder vorne noch hinten Sicherheitsgurte. Weil zu diesem Zeitpunkt in D keine Gurtpflicht bestand. Mein Pinzgauer BJ. 73 brauchte in der Schweiz auch keine Sicherheitsgurte weil die Schweiz da noch keine Gurtpflicht hatte. Sehr wohl bestand aber zu diesem Zeitpunkt bereits in D eine Gurtpflicht für die Vordersitze also ist Nachrüsten für eine D-Zulassung zwingend erforderlich.
... und es gibt Dinge die aus anderen Gründen zur Pflicht werden. Will ich hinten im Pinzgauer meine Kinder mitnehmen brauche ich Kindersitze (bis Alter oder Mindestgrösse erreicht und unter 18 usw.). Kindersitze brauchen aber entweder einen 2-Punkt Gurt oder wie heute fast alle einen 3-Punkt Gurt. Also ist Nachrüsten für mich zwingend erforderlich obwohl ich vom Baujahr her hinten noch keine Gurte bräuchte. Sind die Gurte da muss ich der Mitfahrer hinten auch anschnallen egal wie alt er ist...
... und es gibt "Weisheiten" die nicht existieren und keine Grundlage Grundlage haben. Hier als Beispiel die berühmten Ketten statt der Türen. Diese sind immer Blödsinn weil sie eigentlich keine Wirkung haben. Und es gibt in der STVZO keinen Passus zu Türen. Also ist die Lage so, dass ein Fahrzeug entweder mit Türen gebaut und typisiert wurde - dann sind diese zwingend erforderlich. Wurde es ohne gebaut sind sie weder erforderlich noch durch Ketten oder Bänder nachzurüsten. Oder habt Ihr schon mal einen Traktor mit Ketten am Aufstieg gesehen ? Also ist beim Willys-Jeep das Fahren ohne Türen, ohne Ketten, ohne Sicherheitsgurt völlig legal - mehr Cabrio geht wohl nicht.
Und dann gibt es noch die Intelligenz des Eigentümers. Dieser muss selbst entscheiden, was er trotz "erlaubt" tut oder besser nicht tut. Beispiel: Es gibt keine Vorschriften zum Original-Lenkrad. Wenn Du also Deinen Warme-Finger-Kuschel-Pelz darüber stülpst sagt erst mal keiner was. Hast Du das schlecht gemacht und verhedderst Dich darin - und das führt zum Unfall - dann ist das nicht illegal sondern grob fahrlässig und Du bekommst kein Geld von der Versicherung. Also sollte Dir Deine eigene Intelligenz sagen: mach es richtig oder lass es original.
Habe ich jetzt mehr verwirrt als beantwortet ? Darum ist es mir immer so wichtig, dass der TÜVer der etwas beanstandet seine Beanstandung schriftlich begründet und nicht einfach mündlich etwas sagt und das Fahrzeug weg schickt. Dann gibt es eine Basis auf der man recherchieren und eine Lösung finden kann. Und weil niemand schriftlich Blödsinn machen will zwingt das den TÜV Ing. meist dazu die Vorschrift die er richtig oder falsch im Kopf hat nachzulesen was in vielen Fällen bereits das Problem eindeutig löst.
LG Micha