Moin,
eine einfache HU reicht normalerweise nicht auch, ließ mal die StVZO §19-21. Die Verwaltungsbehörde kann eine neue Betriebserlaubnis nach §21 StVZO ausgestellt von einem Prüfing. verlangen, das kann muss aber nicht kompliziert sein und kostet ein bisschen mehr als eine normale HU.
Gruß Stefan
Ich hab schon mehrere Fahrzeuge mit dem Datenblatt zugelassen, ohne vorher eine §21 gemacht zu haben. Da steht ja auch grundsätzlich alles drin, was für die Zulassung relevant ist. In dem BW Fahrzeugschein steht ja das gleiche drin.