Wie sieht eigendlich die rechtslage beim befahren von wald- und feldwegen aus??? Mir ist bekannt das alles als straße gewertet ist was ein Straßenschlid hat und somit befahren werden darf. was klar ist wenn da steht, befahren verbot und/oder Lanwirtschaftlicher Verkehr frei. Werden die kleinen grünen mänchen direkt agressiv und der lappen is weg, wennn man wege OHNE straßenschild befährt ?( ???
bei mir gibt es nähmlich ein paar nette wege, die ich schon mal befahre .
Bis jetzt hat sich niemand beschwert, kann aber auch daran liegen,das der vater meiner freundin unser dorfsherriff ist.
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