abdeckung der frontscheibe

  • Ich habe mal irgendwo gelesen, das man nur mit abgedeckter frontscheibe fahren darf, wenn die scheibe umgelegt ist. und die kleinen grünen mannchen das fast alle wissen.
    IST DA WAS DRAN???
    das mit brille bei umgeklappter scheibe ist mir bekannt, aber abdecken?
    wenn sich das als richtig erweißt: wo bekomm ich ne abdeckung her???

  • Klar, das ist das Erste was man auf der Polizeischule beigebracht bekommt. :D


    Wer erzaehlt denn so einen Mist?


    Kann sein, dass das verboten ist ohne Abdeckung rumzufahren, bei mir stehen im Fahrzeugschein aber keine Auflagen diesbezueglich.
    Vielleicht weil es generell verboten ist mit abgeklappter Scheibe zu fahren? :)


    Die Huelle ist in dem Tarnsatz enthalten, den zu bekommen ist aber schwierig.
    Ich habe einen Solchen, na wenn ich jmd. finde der die Dinger nachschneidern kann, koennte man mal eine kleine Auflage machen.
    Interessant waeren auch Schutzhuellen fuer die Fenster.

  • Da hammers doch wieder - traue keinem unter 35 ;)


    Steht ja auch nicht im Brief sondern in der Betriebserlaubnis...


    Das Fahren im öffentlichen Strassenverkehr mit abgeklappter Frontscheibe IST VERBOTEN!!!!


    Ausreichender Grund dafür - Verletzungsgefahr!!z.B. bei hohen Geschwindigkeiten etc... für den Fahrer - da nützt Dir auch die Schutzbrille nix wenn dir ein Kiesel in die Kronen fliegt... is wie Helm beim Motorrad...


    Der Betrieb mit abgeklappter Frontscheibe im militärischen Bereich ist
    nur mit Tarnhülle und abmontiertem Rückspiegel zulässig - Tarnhülle wegen der Scheibenreflexionen auf "Schleichfahrt ;) und Rückspiegel ab weil sonst die Tarnhülle nicht passt... und auch nur auf Geländefahrt...


    ich würde Dir auch jederzeit raten die scheibe auf der Strasse oben zu lassen - mir ist mal beim Konvoifahren ein Kiesel aus dem Reifenprofil des vorfahrenden Wagens unterhalb vom Auge gelandet - das war eine hübsche kleine Platzwunde...


    Scheibenhülle und Steckfensterhülle kannste als Repro (Kunstleder schwarz) für jeweils 50 EUR von mir bekommen...

  • So kannte ich es bisher auch, aber warum gibt es dann beim zivilen Kübel ebenfalls einen Rahmenschutz für die Windschutzscheibe? ?( Im Gegensatz zur BW wird hier nur der äußere Rahmen und nicht die Scheibe abgedeckt.Da ich irgendwo im Netz gelesen hatte mit Schutz und Schutzbrille dürfte man fahren war ich in letzter Zeit auch öfters ohne mit abgeklappter Scheibe unterwegs.

  • Du kannst ja auch jederzeit mit abgeklappter Scheibe fahren... nur nicht im öffentlichen Strassenverkehr - und jetzt denk mal nach für wen das Auto so zivil nutzbar war... - hm - Jäger, Forstwirkschaft etc. und die schiessen auch schonmal und wollen das wild nicht "erblenden" - daher gab es eben auch diese Abdeckungen für den zivilen Bereich...



    btw. - im Web steht viel geschrieben und wo kein richter ist ist auch kein kläger, und die meissten Polizisten interessiert es noch nicht mal wenn du mit geklappter scheibe im ort zur eisdiele fährst - hauptsache die karre hat TÜV & AU.(ich hab auch schon mal neben einem an der Ampel gestanden und hab ein "toller Kübel" aus dem Polizeiwagen gehört - wohlgemerkt ohne türen und scheibe runter - das hat die garnicht weiter gestört...und ich hab mich schon im Gefängnis gesehen ;)


    Nur eben nach der Betriebsanleitung und TDV ist es nicht zulässig und aus Sicherheitsgründen auch nachvollziehbar...

  • EINSPRUCH!!!


    also, in der betriebsanleitung vom zivil-iltis, ausgabe 1974, ist haarklein beschrieben, wie die scheibe umgeklappt wird, dass dabei die abdeckung angebracht werden muss und so weiter. da steht nichts davon, dass es verboten ist so zu fahren.


    da mir das aber auch zu unsicher war, habe ich letztes jahr per e-mail bei der adac-rechtsabteilung nachgefragt und folgende auskunft erhalten (auszug):



    "...Sehr geehrter Herr Renz,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Nachdem mittlerweile weder StVO noch StVZO eine Windschutzscheibe
    voraussetzen, können Sie mit Ihrem Kfz auch mit umgeklappter Frontscheibe am Strassenverkehr teilnehmen. Die früher einmal in der StVZO verankerte Regelung zu Besonerheiten bei umklappbaren Frontscheiben, ist in der jetzigen Fassung nicht mehr enthalten. Da weiterhin weder eine Voraussetzung noch ein Verbot hierfür besteht, ist der Betrieb des Kfz nicht von der Frontscheibe abhängig. Lediglich die allgemeine Regleung des § 23 StVO hinsichtlich ausreichender Sicht des Fahrers (Regen, Schnee usw) würde der Frontscheibe dann bedürfen.


    Mit freundlichen Grüßen ..."


    also ist es nicht verboten!


    der vergleich mit dem motorrad-fahrer hinkt auch, denn dem wird ja auch nicht vorgeschrieben, sein visier zu schliessen (natürlich macht er es aus selbstschutz, wenn er schlau ist).


    wenn man aber mit umgeklappter scheibe fährt, sollte man aber in jedem fall ein stabile brille tragen (fliegerbrille, nicht die cooole sonnenbrille für die eisdiele :-))


    gruß
    181er

  • Thorsten ;)


    Das ist doch mal eine Aussage :D ... also endlich Klarheit ! Danke! - also runter mit der Scheibe und ab in den Verkehr....


    Super!!!

  • Hi, die Diskussion finde ich echt interessant. Ich fahre oft mit abgeklappter Scheibe durch Itzehoe, habe mir aber noch nie gedanken gemacht, ob das erlaubt ist. Auf jeden Fall ist eine Brille ratsam und vielleicht sollte man den Mund geschlossen halten, sonst ist man schon vor dem Mittag satt. :))
    (Dieses Bild stammt von einer echt netten homepage)

  • ich finde es klasse, wieviele leute an diesem thema beteiligen :G !!!
    und danke an 181er:S, das er mal bei den gelbenengeln nach gefragt hat :)).


    @kosnik:
    Danke für das angebot, habe aber irgendwo [ich glaube bei ralf´s teileladen] die abdeckung für die frontscheibe für ca. 48€ [in verschiedenen farben!!!] und für die steckfenster für ca.38€ [ebenfalls verschiedene farben] gesehen. aber als zivi muss ich leider auf jeden €uro achten ;(, sorry !


    in paolo´s sinne: MACHT DEN MUND IMMER SCHÖN ZU!!!

  • ich habe mir die abdeckung einfach selbst gnäht.
    mutter ist im urlaub und ich habe dann schwarzen stoff besorgt und ihre nähmaschiene vergewaltigt. ging einfacher als ich dachte. habe soviel stoff übrig gehabt, das ich mir gleich noch ne tasche für meine fensterchen geschneidert habe!

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