Ich will kein Öl ins Feuer gießen, denke aber, dass diese gerade eingetroffene Meldung für Einige sehr wichtig sein kann:
Verden - Ein schnelles Ende fand gestern am Verdener Amtsgericht ein Prozess gegen ein Ehepaar aus Verden, das sich auf die Restaurierung und den Umbau von Mercedes Geländewagen spezialisiert haben soll. Vorgeworfen werden ihnen mehrere Fälle gewerbsmäßigen Betrugs und veruntreuender Unterschlagung. Das Schöffengericht gab den Fall an das Landgericht ab, denn dies ist zuständig, wenn die zu erwartende Strafe mehr als vier Jahre beträgt.
Vorgeworfen wird dem 51 Jahre alten Kaufmann und seiner zwei Jahre jüngeren, und nach ihrer Aussage getrennt lebenden Ehefrau, gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug in fünf Fällen sowie in einem Fall veruntreuende Unterschlagung. Die meisten Geschädigten waren laut Anklageschrift Kunden des zum Tatzeitraum noch in Rieda ansässigen Unternehmens.
Beauftragte Leistungen seien trotz Anzahlungen nicht erbracht worden. In einem Fall soll der Austausch eines Motors vereinbart gewesen sein, als der Kunde jedoch seinen Wagen abholen wollte, habe er diesen nur ausgeschlachtet vorgefunden. Sein Schaden laut Anklage: 19 800 Euro. In einem anderen Fall geht es um rund 19 000 Euro an Mietrückständen für die Halle in Rieda.
Die 49-Jährige soll zudem zweimal eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.
Offiziell als Inhaber eingetragen sei nur die Ehefrau gewesen, „aber beide Angeklagten traten als Inhaber auf“, heißt es in de Anklageschrift. Spätestens seit Sommer 2009 sei beiden bewusst gewesen, dass sie die vereinbarten Leistungen nicht würden erbringen können. „Sie wollten sich eine Einnahmequelle von gewissem Umfang und gewisser Dauer verschaffen“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Das Gericht hatte offenbar auf Geständnisse gehofft und dann im Fall des 51-Jährigen eine Strafe unter vier Jahren als angemessen erachtet. Doch nachdem der Verteidiger des Angeklagten eine „bestreitende Erklärung“ angekündigt hatte, bat die Vorsitzende Richterin um ein Gespräch hinter verschlossenen Türen mit allen beteiligten Juristen.
Das dort Diskutierte war offenbar nicht überzeugend für das Ehepaar. Nach zweieinhalbstündiger Pause erklärten beide Verteidiger, dass die Vorwürfe bestritten werden. „Wir meinen mit unserer Strafgewalt nicht auszukommen“, erklärte daraufhin Richterin Ilse Hastmann-Nott.
Als Grund für die Abgabe des Verfahrens an das Landgericht nannte sie nicht nur die Höhe der zu erwartenden Strafe im Fall des Kaufmanns. Es käme bei ihm auch eine Sicherheitsverwahrung in Betracht, so die Richterin. Er sei in der Vergangenheit bereits zu hohen Haftstrafen wegen Bankrotts und einschlägiger Delikte verurteilt worden. Im Rahmen einer Begutachtung sei zu klären, ob ein Hang zu solchen Straftaten besteht.
Dem widersprach der Verteidiger sofort. „Die Voraussetzungen liegen nicht mal ansatzweise vor“, so der Jurist, und er verwies auf eine Gesetzesänderung, nach der die Sicherungsverwahrung für Betrugsstraftaten nicht mehr möglich ist.
Nicht erfunden, sondern Bericht in der Verdener Kreiszeitung von heute.