Ich kann meinen Beitrag nicht mehr editieren, daher ein zweiter Beitrag von mir. Ich habe die KI befragt:
wenn unter U.1 87P eingetragen ist und U.3 80E , welcher Wert gilt?
Antwort:
In Ihrem Fahrzeugschein sind zwei verschiedene Geräuschwerte für unterschiedliche Situationen festgelegt. Welcher Wert „gilt“, hängt davon ab,
was gerade geprüft wird:
1. Der Kontrollwert: 87P (Standgeräusch, Feld U.1)
Das Standgeräusch ist der Wert, den die Polizei bei einer Verkehrskontrolle vor Ort überprüft.
- Messmethode (P): Das „P“ steht für die Nahfeldmessung (Proximity). Dabei wird das Messgerät in einem Winkel von 45° und einem Abstand von 50 cm direkt am Auspuff positioniert.
- Bedeutung: Dieser Wert dient lediglich als Referenzwert für Kontrollen, da eine echte Fahrgeräuschmessung auf der Straße technisch nicht möglich ist.
- Toleranz: Bei einer Messung durch die Behörden wird in der Regel eine Toleranz von 5 dB(A) gewährt. In Ihrem Fall dürfte das Fahrzeug bei der Standmessung also bis zu 92 dB(A) laut sein.
2. Der gesetzliche Grenzwert: 80E (Fahrgeräusch, Feld U.3)
Das Fahrgeräusch ist der rechtlich entscheidende Wert für die Betriebserlaubnis und Homologation des Fahrzeugs.
- Messmethode (E): Das „E“ verweist auf eine Messung nach ECE-Regelung (beschleunigte Vorbeifahrt auf einer genormten Messstrecke).
- Bedeutung: Dieser Wert darf im normalen Fahrbetrieb nicht überschritten werden. Er kann jedoch nur unter Laborbedingungen (z. B. beim TÜV auf einer speziellen Teststrecke) exakt nachgeprüft werden.
Zusammenfassung
- Bei einer Polizeikontrolle ist der Wert in U.1 (87P) entscheidend. Er ist meist höher als das Fahrgeräusch, da das Mikrofon viel näher am Auspuff platziert wird.
- Für die Zulassung und allgemeine Gesetzmäßigkeit ist der Wert in U.3 (80E) maßgeblich.
Wichtig: Beide Werte müssen eingehalten werden. Wenn das Fahrzeug im Stand (U.1) deutlich zu laut ist, geht die Polizei davon aus, dass auch das Fahrgeräusch (U.3) unzulässig erhöht ist.