Beiträge von Classic-Golfer

    Nein, Elfriede ist sozusagen gar nichts. Besitzer einer Sache ist immer derjenige der diese Sache gerade nutzt. So bist du als Mieter zwar Besitzer deiner Wohnung, aber nicht Eigentümer. So ist es auch beim Auto. Mäxchen nutzt den Käfer, daher ist er der Besitzer. Seine Mutter ist - wie Opa es ja schrieb - die Halterin, aber weder Eigentümerin noch Besitzerin. Für die Zulassungsstelle ist der Halter eines Fahrzeugs wichtig, da von dem Halter Steuern, Bußgelder und Versicherung zu zahlen sind. Dass sowas "hausintern" natürlich oft anders geregelt ist (bei mir war es lange Jahre so) ist der Zulassungsstelle egal. Wird der Besitzer geblitzt bekommt der Halter Post und der Eigentümer womöglich nichts davon mit.

    Bei meinem ersten Auto war es fast genauso wie oben beschrieben, nur dass es kein Käfer sondern ein Golf war und wir nicht Müller heißen. :D Ich habe mich damals lange damit beschäftigt wie die günstigste Möglichkeit wäre den Golf zu nutzen. Muttern hat ihn gekauft, Vatern hat ihn auf seinen Namen angemeldet und ich habe ihn gefahren. Irgendwann hat meine Mutter mir dann den Golf verkauft, somit war ich Eigentümer und Besitzer, aber weiterhin nicht Halter.


    Wenn jemand mit seinem Hintern auf dem Bürostuhl vom Chef sitzt, dann ist er in dem Moment auch der Besitzer (und Besetzter) des Stuhls, auch wenn es dem Chef vielleicht nicht passt... ;)

    "Besitzer" ist derjenige (oder diejenige) der das Auto "unterm Arsch" hat, sprich es gerade nutzt auch wenn es ihm gar nicht gehört. "Eigentümer" hingegen ist die Person der das Fahrzeug tatsächlich gehört, egal ob es von dieser Person auch genutzt wird.

    Der Zulassungsstelle ist es nach meiner Erfahrung völlig egal wer Besitzer und wer Eigentümer ist. Es zählt der Name auf den das KFZ angemeldet wird. Das kann auch einer sein der weder Eigentümer noch Besitzer ist. Beispiel: Mäxchen Müller fährt einen VW Käfer. Er ist damit der Besitzer des Fahrzeugs. Gekauft hat ihn aber sein Vater, Karl Müller. Der ist damit gemäß Kaufvertrag Eigentümer des Fahrzeugs. Angemeldet ist der Käfer aber auf Mäxchens Mutter Elfriede Müller. Die ist also die Verantwortliche wenn es um Bußgelder und Steuern etc. geht, ist aber weder Besitzerin noch Eigentümerin des Fahrzeugs.

    Ist doch ganz einfach, oder? :troll:

    Danke für die Info!

    Ich muss gestehen ich war zwar bei den Fernmeldern, aber bei uns gab es nur Unimogs mit Anhänger und da drauf eine dicke Antenne.

    Bei dem Fahrzeug ist die Antenne fest an der Kabine, also auch nicht auf der Pritsche. =) Auch bei meinen anderen Fahrzeugen mit Kabine sind die Antennen ebenfalls fest an den Kabinen dran. da ich bisher die entsprechenden Anhänger mit Antenne nicht finden konnte. Und an einem Munga hab ich hinten einen Mast dran.

    Sehr schönes Auto, den hatten meine Eltern auch mal. Leider nur ein paar Wochen, bis unser erster Audi 100 dann kam. Der 200 war nur als "Übergangsfahrzeug" und Vorführwagen da. Von den 100ern hatten wir zwei, auch sehr schöne Autos.

    Pflege ihn weiter gut und behalte ihn in Ehren, die 200er sind heute nicht mehr so oft zu bekommen.


    Aber das nur als kurzer "Abrutscher", zurück zu deinem Thema...

    Ich hatte vor einiger Zeit auch einen Getriebeschaden. Lautes "Rasseln" beim Fahren, vor allem in Rechtskurven. Kaputt war letztendlich dann ein Kugellager, das ließ sich mit etwas Kraftaufwand recht gut tauschen.

    Ich hatte das Auto auf der Hebebühne und hab mal die "Schraubendreher-Abhör-Methode" versucht, damit ließ sich das Geräusch ziemlich genau feststellen von wo es kam. VW meinte damals auch sofort Ausrücklager, aber es war genau auf der anderen Seite vom Getriebe.

    Ich wundere mich immer wieder was manche Konstrukteure so auf die Straßen gebracht haben. Bei manchen Fahrzeugen müssen da etliche hochprozentige Getränke im Spiel gewesen sein. Sowas extrem hässliches kann man in nüchternem Zustand doch gar nicht entwerfen.


    Dieses Fahrzeug hier ist auch ein Exemplar für den Thread hier:

    Volvo L3304 (SE)

    Allein schon die gut geschützte Unterbringung des Reserverades, toll.

    Ich stelle mir da die Frage ob der TÜV das überhaupt abnimmt ohne Kotflügel. Es besteht ja immer die Gefahr, kleine Steinchen oder sowas hochzuwirbeln und den Hintermann ins Auto zu schleudern. Die Gefahr ist zwar auch mit Kotflügeln da (leider schon selbst erlebt), aber doch deutlich geringer denke ich.

    Mein Tagesbild : heute haben wir unseren Rad Urlaub angefangen.

    Es geht an die Mosel,dann Koblenz und wieder zurück.

    Wenn du in Koblenz bist, dann fahr mal hoch zur Festung und schau auf dem Weg dorthin mal an der (ehemaligen ;,( ) Fritsch-Kaserne vorbei. Da hab ich meine aktive Zeit verbracht, heute ist es ein Trauerspiel wie die Kaserne verfällt. Aber vielleicht hat sich seit 2019 ja auch wieder etwas positives dort getan.

    Sorry, ich hatte mich da wohl falsch ausgedrückt. Ich wollte sagen, dass ein bestehendes Kennzeichen an einem zugelassenen Fahrzeug nicht ab gemacht werden muss und gegen ein Euro-Blech getauscht werden muss. Mit anderen Worten ein Fahrzeug mit DIN-Blech darf damit weiterfahren bis es mal abgemeldet wird. Da gilt der Bestandsschutz.

    Ich kann mich noch an einen uralten VW Käfer erinnern, der Jahrzehnte lang mit dem alten DIN-Blech und WIT durch die Gegend gefahren ist, auch als es WIT gar nicht mehr gab. Da galt auch der Bestandsschutz. Jetzt gibt es WIT wieder, aber den Käfer wohl nicht mehr. Oder den Fahrer nicht mehr, das weiß ich nicht. Jedenfalls brauchte der auch nicht tauschen und schon gar nicht eine neues Kennzeichen beantragen weil WIT gestrichen war.

    Seit diesem Monat funktioniert doch die Online-Zulassung. Da bekommt man die Papiere und Plaketten per Post geschickt.

    Hab ich mir sagen lassen (von den netten Radio-Moderatoren...). Vielleicht geht das ja auch bei dir in der Region schon, dann könnte es klappen mit Stilllegen und Neuanmeldung.

    Wenn es dir beim Kennzeichen "nur" um die optische Wirkung geht, dann würde ich mal versuchen es zu reinigen und dann tatsächlich beim Schildermacher anfragen, ob der da die Schrift "auffrischen" kann. Selber schwarz malen darf man tatsächlich nicht. Finde ich zwar etwas unsinnig, wenn es sich nur um die Schrift handelt, aber das könnte bei peniblen Ordnungshütern zu Problemen führen.

    Ob das DIN-Blech noch erlaubt ist weiß ich leider nicht. Getauscht werden muss es aber definitiv nicht.