Moin,
ohne Neukauf kein Nutzungsausfall ist nicht ganz richtig. Wenn im Gutachten eine Reparaturdauer angegeben ist und Du ihn auch reparierst, dann bekommst Du auch Nutzungsausfall.Dazu mußt Du der Versicherung ein Foto vom wiederhergestellten LKW zu kommen lassen. Genauso ist es mit der Wiederbeschaffungsdauer für einen anderen. Das wird auch an Hand von
Tagen ermittelt. Auch für die Wiederbeschaffungsdauer gibt es Nutzungsausfall. Voraussetzung ist, dass Du Dir dann aber auch einen kaufst (wie in Deinem Fall)
Gruß aus Münster
Dirk