Zitatalso , letztes Jahr mit einem Borgward in Norddeutschland unterwegs, mit 07er. Kommt Streifenwagen entgegen, erkennt die 07er, wendet hinter uns und zieht uns anschließend aus dem Verkehr.
Dann ging es los.
Fahrtenbuch zeigen, da wir von weit her kamen (Raum Düsseldorf) ob die Fahrt eingetragen war und auch wohin die jetzige Reise ging, mit Erklärung. Ging zu einem Treffen was wir belegen konnten dank Smartphone. Probe- und Einstellfahrt kann mann dann ja bestem Willen nicht erklären.
Anschließend hat er die Fahrzeugdaten genau überprüft, wir mussten sogar das Typenschild vorzeigen und das wurde mit den Eintragungen verglichen. Die Kontrolle hat sicherlich eine halbe Stunde gedauert.
Heisst also, bloss nix machen, was das 07er in Ungnade verfallen lässt und es dann abgeschafft wird. Mittlerweile ist das durch die entgangene Kfzsteuer sowieso für Vater Staat nicht mehr lustig. Schorsch
Na, da ist der Bulle (ja, ich nenne die Vögel so, weil ich sie nicht leiden kann) aber ein wenig über seine Befugnisse hinausgeschossen.
Weil: Fahrtenbuch wird immer NACH Beendigung der Fahrt geführt. so ist es auch vom Finanzamt für Firmenwagen vorgeschrieben.
Man kann ja im Vorfeld schließlich nicht wissen, wo die Fahrt endet bzw wie lange sie dauert.
Was er also kontrollieren darf, ob das Fahrzeug, an dem die Nummer hing, überhaupt im Heftchen eingetragen ist und ob du eine Versicherung hast. Das war´s aber auch schon.
Den Zweck der Fahrt geht ihn nichts an, nur deine Zulassungsstelle (Aussage von denen persönlich).
Ich trage in mein 07er Fahrtenbuch ein: Fahrzeug, Datum, Uhrzeit Start, Uhrzeit Ziel, Zweck der Fahrt, Unterschrift Fahrer. Tachostand explizit nicht! Es gibt keine Vorschrift, einen funktionierenden km-Zähler im Fahrzeug zu haben, das wurde auch so immer akzeptiert.