Och Leute, vergleicht doch nicht immer Äpfel mit Mangos oder einem Schweineschnitzel....
Erstens: egal welche der genannten Firmen man betrachtet, alle arbeiten auf offizielle Rechnung, sprich im hiesigen Rechtsystem mit Steuern und Arbeitsschutzvorschriften etc.., kaufen Lacke etc. Beim selben Hersteller, haben also vergleichbare Kosten. Wenn einer also etwas billiger anbietet geht dies über die Qualität.
Zweitens: Werkinstandsetzung. Selbst in der Branche (in der ich mich sein gut 30 Jahren bewege) gibt es zig Interpretationen.
Ausgangspunkt war mal die Trennung zwischen Arbeiten am Standort und Arbeiten in einer "ortsfesten logistischen Einrichtung" aka Depot oder Industrie. Die Indistrie - Spezialbetriebe wie die damalige IWS, FFG, ThyssenKrupp Emden, NFW Neubrandenburg) hatte hierzu Rahmenverträge mit dem BWB. Diese externe Inst war bei Spezialgeräte (Gefechtsfahrzeuge, aber auch KAT 1) alle 10 Jahre vorgesehen. Für die gab es eine WerkInstanweisung, in der im Gegensatz zur Tdv Tl34 ggf. auch die Zerlegung und Aufbereitung von Baugruppen beschrieben wurde. Bei dieser sollte auch der Lackaufbau vom Grundmaterial auf erneuert werden - nicht zuletzt, da bei Panzerungen nur ohne Lack Risse wirklich offenbar werden. Das wurde bis Anfang der 90er durchgezogen. Dann wurde auch hier aus Kostengründen auf eine "Bedarfsorientierte Instandsetzung" umgestellt und nur noch das gemacht, was der Güteprüfer freigibt. Ab da kam ein FZ auch schon mal mit nur ausgebessertem Lack nach 2 Jahren aus der "WI", weil man keine Schönheitsreparaturen mehr durchführte. 2 Jahre, weil grad bei der Industrie BW Aufträge immer hinten an standen weil ohne Konventionalsstrafe. Ausgebessert hat man auch mal mit Kunstharzlack aus der Sprühdose... Ab 1990 musste alles billig sein. Aber immerhin musste der Güteprufer am Ende das Auto abnehmen, dass sorgte zumindest manchmal für Qualität.
Drittens: Sonstiges Gerät: 1017, Unimog und Co. waren nie für eine WerkInst vorgesehen, zumindest keine zentral organisierte mit definiertem Leistungsumfang. Da wurde zum Teil auf regionaler Ebene entschieden ein paar FZ, die einerseits nicht ersetzt werden konnten, anderseits aber ranzig waren, zu einem Rahmenvertragspartner zu schicken. Das waren hier lokale Firmen - von Marken-Haupthändlern bis zu freien Werkstätten - die einen allgemeinen Rahmenvertrag mit der zuständigen StoV hatten. So zum Beispiel die AMT. Da wurde denn in höchst unterschiedlichen Qualität etwas gemacht. Und in den meiten Fällen hat kein Güteprüfer geschaut, ob das auch in Ordnung war...
Viertens: heute. Auch die HIL, die es seit über 20 Jahren gibt, macht z.B. keine Werkinstandsetzung im Sinne der 80er wie in 2 beschrieben. Da gibt's eine "erweiterte F4 Frist mit Schadanstellung ohne Schönheitsreparaturen". Da kommt dann der Wolf auch mal mit Beulen zurück. Ist so.
Das Thema ist also etwas komplexer als einige es hier verstehen (wollen), im Kern aber zusammenzufassen in : Du bekommst was Du bezahltst.
Rechnet mal den Aufwand an Stunden um so ein FZ sauber zu zerlegen, aufzubereiten um es im Sinne einer Restaurierung neu zu lackieren, und dann nehmt den Stundensatz einer "normalen" KFZ Werkstatt..