Beiträge von Hugin
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Respekt an Hugin
Til?
Psychologie Grundkurs?
Wahnsinnigen zollt man keinen Respekt!!!Danke, war cool.
U.
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Ich möchte auch mal DANKE sagen!
Das war eine runde Sache, einfach passend, um das triste Wetter zu ertragen.
Eine landschaftlich richtig schöne Strecke, mir und meiner gelben Rostlaube hat es eindeutig gefallen!
Die Soljanka war lecker und hat dem Tag das i-Tüpfelchen verpaßt.Danke Henning und den Benzern für die Orga!
Ich schlaf nachher mit nem Grinsen ein...Gruß,
Uwe -
Norddeutsches Normalwetter... :whistling:
Bis denne!Gruß,
Uwe -
Sollst du quengeln?
Henning ist auf der geraden Karriere zum Ehrenbeamten!
Faul und gefräßig...Gruß, Uwe
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Kaum zu glauben, daß so eine im Wortlaut vernünftige Regelung innerhalb einer Verwaltungsvorschrift beraten werden wird. Ich hoffe, daß das so durchgeht, obwohl es für deutsche Verhältnisse viel zu eindeutig und prägnant formuliert ist ...
Vergleichend ist die Lektüre der Schwertransport- Geschichte in selbiger Drucksache zu empfehlen!Gruß,
Uwe -
Hallo Oli,
Dein von Kristian zitierter Beitrag endete mit: ...wo ist der Nachweis?... DAS ist der casus knusus!
KaiserJeep hat u.a. über historische Einstufungen von Anhängern bzgl. Steuer-u. Führerscheinfragen seine Erkenntnisse verbreitet.
Diese Fragen bedingen m.E. jedoch nicht ein Unterfallen von Anhänger- Sonderformen unter das Sonntagsfahrverbot oder nicht. Auch eine "Arbeitsmaschine", wie z.B. ein Estrichbereiter, der hinter einem LKW hängt, ist ein Anhänger. Bis jetzt fällt das unter das Sonntagsfahrverbot. (Übrigens auch unter das Führerscheinrecht...)Gruß,
Uwe -
Ja schön danebengehauen...
Berlin war IA...Sorry und wech...
Gruß,
Uwe -
Beim LO ist das hintere Diff fällig, bis das gemacht ist, steht das Auto...
Und ja:
Wenn, dann würde ich mit der MZ kommen. Hab ja nüscht anderes zweirädriges...Ich hoffe, mein freier Sonntag bleibt erhalten und ich kann dabei sein. Und wenn tatsächlich Sauwetter sein sollte, steige ich bei Henning mit ein und mäkele stundenlang an seiner Fahrweise. Der mag das...
Gruß,
Uwe -
Holla!
Blut und Boden bedingt das Sonntagsfahrverbot....Wolf,
Entschuldige bitte die Verstümmelung Deines Beitrages! Nicht´s für ungut...Gruß,
Uwe -
Wäre theoretisch noch ein Plätzchen frei für jemanden, der so bescheuert ist, sich die 3-4 Stunden den Arsch auf´m Mopped abzufrieren?
Bei Dauerregen würde ich zwar ungewohnter Weise Vernunft walten lassen, aber ansonsten....Gruß,
Uwe -
Stand 1.5.1926: RB Oppeln
Also ich hab davon ja nicht die große Ahnung, aaaber:
Da ist doch der Adler mit dem hakigen Kreuz drauf. Meines Erachtens wurde das 1926 mitnichten als deutsches Siegel verwandt.
Meine Idee wäre daher:
30´ger Jahre, Zulassungsbezirk Berlin...Berichtigt mich bitte, wenn ich völlig falsch liege...
Gruß,
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Was Neues im Norden...
Das find ich richtig gut!Herzlich willkommen, man sieht sich bestimmt...
Gruß,
Uwe -
Hugin,
schön, das du den Text verstümmelt hast.Wolf,
sei doch nicht gleich so angefaßt, wenn jemand (ich, z.B.) anderer Meinung ist als Du. Ist doch kein Problem, oder?
Ich verstümmel doch nichts, Endloszitate stören nur beim Lesen. Außerdem werden die interessierten Forumsbrüder Deinen Post auch in Gänze gelesen haben.
Aber weil ich´s nicht lassen kann:
Natürlich war der Sonntagsbetrieb von Sportanhängern hinter LKW (leider) immer ein Thema für´s Sonntagsfahrverbot...
Die Zulassungsvorschriften der ZO stehen nicht im Wiederspruch zum Sonntagsfahrverbot, eine Zulassungsfreiheit heißt ja nicht, daß es damit keine Anhänger mehr sind.
Meine Zustimmung gilt hier dem Til....Gruß,
Uwe -
das mit dem Sonntagsfahrverbot geht ein wenig von hinten durch die Brust ins Auge und kommt eigentlich aus dem Führerscheinrecht.
Das würde ich mal nicht so stehen lassen.
Das Sonntagsfahrverbot hat seinen Ursprung in den Sozialvorschriften und der Idee der "Sonntagsruhe".
Deshalb war es schon immer ein Streitpunkt, daß aufgrund des Gesetzestextes auch private, nichtgewerbliche Fahrzeuge dem unterfallen.
Daher kommt ja nun auch die von Til beschriebene Änderung. Endlich. Fällig seit 1956....Uwe
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für die Autobahnpolizei das Sommerfest mit der Feldküche ausgerichtet - an einem Sonntag.....
Otto,
mach Dir keine Sorgen! Aus eigener beruflicher Erfahrung kann ich sagen, wer "heiße Ware" (Mampf) rankarrt, fällt automatisch unter § 35 StVO (1) und (5a)...
Eine hoheitlichere Aufgabe als ein Sommerfest ist kaum denkbar und Du wendest mit der Feldküche sicherlich auch "schwere gesundheitliche Schäden" ab und rettest damit Leben.
O.K., das war ,
ich konnte es mir aber nicht verkneifen...Gruß,
Uwe -
beim 1.Mal kam Sie mit Fahrrad
....Da kann man mal wieder sehen, was die Stille der Natur und die Gesellschaft toootal vernünftiger Leute bewirken...
Gruß,
U. -
Moin Leude,
im Juni wird´s nix bei mir, aaaber im Mai wäre ich gern mit der Emme dabei....
Anmeldung!Gruß,
Uwe -
@fränk
Genau, hast richtig gezählt....
Anni hat aus meiner Sicht die richtige Entscheidung getroffen. Innerhalb kurzer Zeit hat sie ihn soweit hergerichtet, das er problemlos durch HU und LKW-Abnahme gekommen ist.
Und das Forum hat netten Zuwachs bekommen....
Wenn immer alles Ansteckende zu solch positiven Ergebnissen führen würde....Gruß,
Uwe